Kommentar zur Ergänzung

WolfgangM

15 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
zur Ergänzung der Zeitungsberichte aus Sachsen-Anhalt der folgende Kommentar:

Sind Sie vielleicht überfordert Herr Innenminister?

Ein Kommentar von Wolfgang Marchewka

Es ist so gekommen wie es kommen musste: Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in allen wesentlichen Punkten für nichtig erklärt.

Für die fachkundigen Hundefreunde im Lande, die mit drei Normenkontrollverfahren gegen das herrschende tierische Unrecht im Lande vorgegangen waren, ist das ein glatter Sieg.

Ein Sieg allerdings, dem mehr als nur ein bitterer Beigeschmack anhaftet: Der Gegner im Rechtsstreit war immerhin Klaus Jeziorsky, jener hauptamtliche CDU-Innenminister also, der von uns Steuerzahlern dafür bezahlt wird das Recht zu beschützen und nicht, es zu brechen. Wenn er es dennoch bricht, stellt sich die Frage nach dem Warum.

Warum also hat CDU-Mann Jeziorsky eine rechtswidrige Verordnung verteidigt, für die er noch nicht einmal ursächlich verantwortlich ist, sondern die er so von seinem fachlich unbedarften SPD-Vorgänger Manfred Püchel übernommen hat?

Warum verteidigt CDU-Mann Jeziorsky diese Verordnung auch dann noch, als das höchste Gericht für diese Fälle, das Bundesverwaltungsgericht, bereits am 3. Juli 2002 die Nichtigkeit solcher Verordnungen am Beispiel Niedersachsen erklärt hat?

Warum verteidigt Jeziorsky die rechtswidrige Verordnung auch dann noch, als das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Zuge des laufenden Rechtsstreits den Innenminister mit Schreiben vom 18. Oktober 2002 auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht hat?

Als Antwort kommen nur zwei Vermutungen in Betracht: Entweder Vorsatz - in diesem Fall sollte ein fähiger Jurist einmal prüfen, ob sich dieser Innenminister nicht der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat - oder aber der Mann ist schlicht und einfach in seinem Amt überfordert. Aber egal: Als Konsequenz seiner Handlungsweisen sollte sich Herr Jeziorsky über die Weihnachtstage einmal die Zeit nehmen darüber nachzudenken, ob er als Innenminister noch tragbar ist. Ein Abschied in aller Stille wäre die sauberste Lösung - allerdings: Was ist heutzutage an Politik noch sauber?

Leider bedeutet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes noch nicht das Ende der fachlich unsinnigen und menschlich diffamierenden Bestimmungen, denn nun werden die selben handelnden Personen der Landesregierung daran gehen, die vor Gericht gescheiterte Hundeverordnung in ein entsprechendes Gesetz umzurubeln. Das geht im Prinzip, nur das Verfahren ist ein wenig aufwändiger, schließlich müssen dabei am Ende genügend Landtagsabgeordnete zustimmend die Finger heben. Aber seien wir doch mal ehrlich: Fachliche Inkompetenz ist doch kein Privileg für nach Zustimmung der Volksmassen heischende Innenminister, und so muss man auch für das künftige Hundegesetz Schlimmes befürchten.

Daher kann der Erfolg vor Gericht für die klagenden Hundehalter nur eines bedeuten: Die erste Runde ist zwar eindeutig gewonnen, aber der Kampf für eine wirklich sinnvolle und dem Problem gerecht werdende Hundeverordnung muss weitergehen.

Schön wäre es, wenn dabei die Bürgerinnen und Bürger mitwirken würden, denn es geht auch um deren Sicherheit. Und die kann nur verbessert werden, wenn wir von dieser unsinnigen Rassediskussion wegkommen und endlich die Probleme dort anpacken wo sie entstehen - bei solchen Hundehaltern, die nicht sachgemäß mit ihren Tieren umgehen. Leider gibt es solche Hundehalter überall, und zwar nicht nur im kriminellen oder sozial problematischen Milieu. Und mit der Rasse der dort gehaltenen Hunde hat das gar nichts zu tun.



Gruß
WolfgangM
 
  • 29. März 2024
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