Kommentar zum Tierschutzgesetz

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Ein Zwinger mit Aussicht: Mehr Rechte für Haustiere
Von Dorothea Hülsmeier
Die neue Hundeverordnung stellt höhere Anforderungen an die Halter

Platz in der Hütte, Zwinger mit Aussicht, genügend Zeitvertreib mit Herrchen oder Frauchen - Hunde haben seit Anfang September mehr Rechte. Nach acht Jahren Beratungen hat das Bundesverbraucherministerium die Anforderungen an die Haltung in einer neuen Hundeverordnung neu geregelt und verschärft.
Nicht nur Waldi in der Wohnung, auch der Wachhund auf dem Schrottplatz oder im Schrebergarten hat damit seit 1. September ein Recht auf Streicheleinheiten, Wärme und genügend Futter. Wenn ein Halter gegen die neuen Regeln verstößt, drohen ihm saftige Geldbußen bis zu 50 000 Mark.

Schluss mit feuchten Hundehütten und dunklen Zwingern. Künftig gilt: Die Hundehütte im Freien muss vor Regen und Schnee schützen und einen trockenen Boden haben. Sie muss so groß sein, dass der Hund sich darin bewegen und hinlegen kann. Erstmals werden auch Mindestanforderungen an die Höhe von Zwingern gestellt. Bei einer Schulterhöhe bis zu 50 Zentimetern stehen "Hasso" oder "Asta" mindestens sechs Quadratmeter Platz zu, bis zu 65 Zentimetern mindestens acht und noch größeren Hunden zehn Quadratmeter.

Außerdem muss der Hunde mindestens zu einer Seite einen Blick in die Freiheit haben. Gibt es mehrere Zwinger auf einem Grundstück, so muss von Hund zu Hund Sichtkontakt ermöglicht werden.

Verboten ist es nun auch, den Hund im Zwinger angebunden zu halten.

Neu sind auch die Anforderungen an gewerbsmäßige Hundezüchter. Künftig darf eine Person maximal zehn Zuchthunde und ihre Welpen betreuen.

Zum Teil halten Züchter nach Erkenntnissen des Ministeriums bis zu 200 Hündinnen, für die häufig zu wenig Betreuer da sind. Ein gewerbsmäßiger Züchter muss im Veterinäramt außerdem seine Kenntnisse unter Beweis stellen.

Um das Gemeinschaftsbedürfnis zu befriedigen, muss der Hund mehrmals am Tag länger Umgang mit seinem Betreuer haben können. Für den Halter eines Schoßhundes mag das eine Selbstverständlichkeit sein, für Wachhunde ist es das nicht unbedingt.

Welpen dürfen erst im Alter von über acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Müssen die Kleinen aber zum Schutz der Mutter schon früher entwöhnt werden, dann dürfen die Geschwisterchen nicht getrennt werden.

Das Prinzip Gruppendynamik gilt auch für Hunde: Wenn auf einem Grundstück mehrere Kläffer leben, müssen sie grundsätzlich in der Gruppe gehalten werden. Wenn ein Hund den anderen aber nicht riechen kann, darf eine Ausnahme gemacht werden.

Die neue Hunde-Verordnung enthält auch ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, wobei eine Übergangsfrist bis Mai 2002 gewährt wurde. Das Amputieren von Ohren oder Schwänzen bei Hunden ist in Deutschland zwar bis auf wenige Ausnahmen, etwa bei Jagdhunden, verboten.

Hintergrund des Ausstellungsverbots ist jedoch, dass Rassehunde oft im Ausland kupiert oder kupierte Hunde im Ausland gekauft und dann nach Deutschland gebracht werden.

Schlechte Zeiten auch für Kampfhundehalter: Es gilt nun ein Zuchtverbot für bestimmte Rassen wie Bullterrier, Staffordshire-Bullterrier, Pitbull-Terrier und American Staffordshire-Terrier.

Quelle:Zergportal

bis denne

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gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
 
  • 29. März 2024
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