Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Nürnberger Nachrichten vom 06.12.2001
"Kommentar: Urteil mit Biss
Kampfhundgesetz bleibt gültig
Es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das nicht ohne Absicht in der Verfassung ganz oben steht (Artikel zwei des Grundgesetzes). Aber es gibt kein Recht auf die Züchtung oder Haltung einer als gefährlich eingestuften Hunderasse.
Von daher müsste schon klar sein, was im Konfliktfall zurückzustehen hat – vor allem, wenn Konfliktfälle tragisch ausgehen können, wie es in Hamburg der Fall war, wo vor eineinhalb Jahren der sechsjährige Volkan von zwei Kampfhunden zerfleischt wurde. Der vorbeugende Opferschutz ist wichtiger als Imponiergehabe und als die Frage, ob bestimmte Rassen von Natur aus oder erst durch Zucht potenzielle Mordinstrumente sind. Wenn Hundehalter das partout nicht einsehen wollen – was zahlreiche Hunde-Attacken belegten –, muss der Gesetzgeber handeln. Genau das haben fast alle Länder und dann auch der Bundestag getan.
Ebenso verdienstvoll ist, dass das höchste deutsche Gericht diese Haltung bestätigt, den Eilantrag von Händlern und Züchtern abgelehnt und das Kampfhundgesetz nicht außer Kraft gesetzt hat. Um der kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen Einzelner dürfe man nicht erneut unzählige Menschen (vor allem Kinder) der Gefahr von Überfällen aussetzen, befand Karlsruhe. Wobei die wirtschaftlichen Interessen möglicherweise nur vorgeschoben sind, denn nur drei der 90 Antragsteller leben ausschließlich vom Verkauf von Kampfhunden.
Mit dem Urteil in der Hauptsache wollen sich die Richter noch Zeit lassen. So lange bleiben Import, Zucht und Handel bestimmter Rassen verboten. Vielleicht fördert das die Einsicht, dass man das Selbstwertgefühl auch anders heben kann als durch den Besitz Furcht erregender Vierbeiner. HERBERT FUEHR"
Herr Fuehr freut sich über weitere Leserbriefe an textarchiv.nn@pressenetz.de .
Gruß
Wolfgang
"Kommentar: Urteil mit Biss
Kampfhundgesetz bleibt gültig
Es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das nicht ohne Absicht in der Verfassung ganz oben steht (Artikel zwei des Grundgesetzes). Aber es gibt kein Recht auf die Züchtung oder Haltung einer als gefährlich eingestuften Hunderasse.
Von daher müsste schon klar sein, was im Konfliktfall zurückzustehen hat – vor allem, wenn Konfliktfälle tragisch ausgehen können, wie es in Hamburg der Fall war, wo vor eineinhalb Jahren der sechsjährige Volkan von zwei Kampfhunden zerfleischt wurde. Der vorbeugende Opferschutz ist wichtiger als Imponiergehabe und als die Frage, ob bestimmte Rassen von Natur aus oder erst durch Zucht potenzielle Mordinstrumente sind. Wenn Hundehalter das partout nicht einsehen wollen – was zahlreiche Hunde-Attacken belegten –, muss der Gesetzgeber handeln. Genau das haben fast alle Länder und dann auch der Bundestag getan.
Ebenso verdienstvoll ist, dass das höchste deutsche Gericht diese Haltung bestätigt, den Eilantrag von Händlern und Züchtern abgelehnt und das Kampfhundgesetz nicht außer Kraft gesetzt hat. Um der kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen Einzelner dürfe man nicht erneut unzählige Menschen (vor allem Kinder) der Gefahr von Überfällen aussetzen, befand Karlsruhe. Wobei die wirtschaftlichen Interessen möglicherweise nur vorgeschoben sind, denn nur drei der 90 Antragsteller leben ausschließlich vom Verkauf von Kampfhunden.
Mit dem Urteil in der Hauptsache wollen sich die Richter noch Zeit lassen. So lange bleiben Import, Zucht und Handel bestimmter Rassen verboten. Vielleicht fördert das die Einsicht, dass man das Selbstwertgefühl auch anders heben kann als durch den Besitz Furcht erregender Vierbeiner. HERBERT FUEHR"
Herr Fuehr freut sich über weitere Leserbriefe an textarchiv.nn@pressenetz.de .
Gruß
Wolfgang