Ich stimme eigentlich den anderen hier zu, dass ihr in diesem Fall leider die A...karte habt, weil euer Hund ohne Leine lief und der Angreifer war, weil ihr den bekanntermaßen schwierigen Hund einer nicht vertrauenswürdigen Person überlassen habt, weil ihr keine Hundehalterhaftpflicht für den Hund habt usw. usf.
Aber man sollte doch nicht vergessen, dass es hier nicht um ein Strafverfahren geht, sondern um ein Zivilverfahren.
Hier werden nicht vom Gericht irgendwelche Strafgelder oder Geldbußen festgelegt, sondern hier fordert eine Privatperson von einer anderen Privatperson einen ganz schön happigen Betrag für die Verletzung einer Fingerkuppe.
Es geht auch nicht (wenn ich den TE richtig verstehe) um eine Forderung für medizinischen Aufwand, den die Krankenkasse der Klägerin erstattet haben will, hier will eine Hundebesitzerin Kasse machen.
Ich finde den Betrag, der da gefordert wird, völlig überzogen, da tritt für mich die Frage, ob die Frau berechtigt Schmerzensgeld fordert, in den Hintergrund. Wer so einen Vorfall zum Anlass nimmt, mal ordentlich abzukassieren, dem gehört ordentlich auf die Finger geklopft.
Ich hoffe, ihr habt eine Rechtschutzversicherung. Ansonsten wünsche ich euch einen Richter, die in der Lage ist, die Verhältnismäßigkeit herzustellen, der Frau höchstens ein paar hundert Euro zuspricht und ihr die überwiegenden Kosten des Verfahrens überhilft.
Aber wahrscheinlich hat sie ne RS-Versicherung, sonst würder sie und ihr Anwalt gar nicht auf die Idee kommen, so eine abstrus hohe Summe zu fordern.