Pressemitteilung
veröffentlicht am: 24.06.2003
Sachkunde, Wesenstest und Halsband - Klaus Buß legt Gesetzentwurf zum Schutz
vor gefährlichen Hunden vor
Die Landesregierung hat heute (24. Juni) den Entwurf eines
Gefahrhundegesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die entsprechende
Landesverordnung von Juni 2000 ersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte
Ende vergangenen Jahres sogenannte Rasselisten für gefährliche Hunde zwar
nicht grundsätzlich für unzulässig gehalten, hierfür jedoch eine
ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert. "Wir werden die Menschen auch
weiterhin vor gefährlichen Hunden schützen", sagte Innenminister Klaus Buß
in Kiel. Der Gesetzentwurf berücksichtige Empfehlungen einer Arbeitsgruppe
der obersten Veterinärbehörden und der Innenministerien der Länder sowie
Eckpunkte der Innenministerkonferenz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Gegensatz zur Verordnung nur noch vier
statt elf Rassen von vorneherein als gefährlich gelten: American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und
Pitbull-Terrier. Für diese Rassen und deren Kreuzungen besteht bereits nach
Bundesrecht ein Einfuhr- und Zuchtverbot. Außerdem gelten Hunde - wie
bisher - immer dann als gefährlich, wenn sie im Einzelfall auffällig
geworden sind, zum Beispiel weil sie einen Menschen gebissen haben.
Eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes erhält nur, wer
volljährig ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Gefährliche Hunde
müssen in der Öffentlichkeit ein gut erkennbares orangefarbenes Halsband
tragen und an der Leine geführt werden. Hunde der vier als gefährlich
eingestuften Rassen American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier werden künftig
von der Maulkorbpflicht befreit, wenn sie einen Wesenstest erfolgreich
bestanden haben. Wer gegen Bestimmungen des Gefahrhundegesetzes verstößt,
handelt ordnungswidrig. Bußgelder bis zu 10.000 Euro sind möglich. Strafbar
macht sich hingegen ein Halter, der einen gefährlichen Hund ohne
entsprechende Erlaubnis hält.
Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie in anhängender PDF-Datei.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler, Innenministerium
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel: 0431/988-3007, Fax: 0431/988-3003
E-Mail[email protected]
Absender: Innenministerium
Kontakt: [email protected]
veröffentlicht am: 24.06.2003
Sachkunde, Wesenstest und Halsband - Klaus Buß legt Gesetzentwurf zum Schutz
vor gefährlichen Hunden vor
Die Landesregierung hat heute (24. Juni) den Entwurf eines
Gefahrhundegesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die entsprechende
Landesverordnung von Juni 2000 ersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte
Ende vergangenen Jahres sogenannte Rasselisten für gefährliche Hunde zwar
nicht grundsätzlich für unzulässig gehalten, hierfür jedoch eine
ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert. "Wir werden die Menschen auch
weiterhin vor gefährlichen Hunden schützen", sagte Innenminister Klaus Buß
in Kiel. Der Gesetzentwurf berücksichtige Empfehlungen einer Arbeitsgruppe
der obersten Veterinärbehörden und der Innenministerien der Länder sowie
Eckpunkte der Innenministerkonferenz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Gegensatz zur Verordnung nur noch vier
statt elf Rassen von vorneherein als gefährlich gelten: American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und
Pitbull-Terrier. Für diese Rassen und deren Kreuzungen besteht bereits nach
Bundesrecht ein Einfuhr- und Zuchtverbot. Außerdem gelten Hunde - wie
bisher - immer dann als gefährlich, wenn sie im Einzelfall auffällig
geworden sind, zum Beispiel weil sie einen Menschen gebissen haben.
Eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes erhält nur, wer
volljährig ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Gefährliche Hunde
müssen in der Öffentlichkeit ein gut erkennbares orangefarbenes Halsband
tragen und an der Leine geführt werden. Hunde der vier als gefährlich
eingestuften Rassen American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier werden künftig
von der Maulkorbpflicht befreit, wenn sie einen Wesenstest erfolgreich
bestanden haben. Wer gegen Bestimmungen des Gefahrhundegesetzes verstößt,
handelt ordnungswidrig. Bußgelder bis zu 10.000 Euro sind möglich. Strafbar
macht sich hingegen ein Halter, der einen gefährlichen Hund ohne
entsprechende Erlaubnis hält.
Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie in anhängender PDF-Datei.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler, Innenministerium
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel: 0431/988-3007, Fax: 0431/988-3003
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