Klagen gegen Kampfhundeverordnung des Landes abgeschmettert

MarcoW

Klagen gegen Kampfhundeverordnung des Landes abgeschmettert


Mannheim. Die Kampfhundeverordnung Baden-Württembergs kann uneingeschränkt in Kraft bleiben. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes wies am Dienstag die Klagen von knapp 100 Kampfhundebesitzer gegen die Verordnung ab. Den von den Klägern geltend gemachten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vermochten die Richter nicht zu erkennen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der Mensch genieße "überragenden Schutz" vor den Angriffen gefährlicher Hunde, sagte VGH-Präsident Karl-Heinz Weingärtner. Eine gewisse Ungleichbehandlung sei hinzunehmen, weil die Vorschriften der Verordnung angesichts dieses Schutzes "nicht besonders schwer" wögen. Manche Kampfhundebesitzer im voll besetzten Gerichtssaal stürmten daraufhin empört aus dem Saal.

Mit der Verordnung hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr das Halten der als gefährlich geltenden Tiere streng reglementiert. Die drei Rassen Pitbull, Bullterrier und American Staffordshire Terrier wurden von vornherein als gefährlich einstuft. Neben der Einführung von Maulkorb- und Leinenzwang wurde die Zucht verboten und Zwangssterilisation oder -kastration vorgeschrieben. Neun weitere Rassen gelten als potenziell gefährlich. Andere häufige Beißer wie etwa der Deutsche Schäferhund wurden aber nicht in die Verordnung aufgenommen. Die 96 Kläger sahen deswegen den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Die Kampfhundebesitzer führten noch ein weiteres Argument ins Feld: "Nicht die Hunderassen sind gefährlich, sondern Hundeindividuen, und letztlich nicht einmal der Hund, sondern der Halter", sagte Klägeranwalt Andreas Schmid, der allein 91 Antragsteller vertrat. Die Anwälte warfen der Landesregierung vor, die Kampfhundeverordnung lediglich aus kosmetischen Gründen "aus dem Boden gestampft" zu haben, nachdem im vergangenen Jahr ein Kampfhund den kleinen Volkan in Hamburg zu Tode gebissen hatte.

Innenminister Thomas Schäuble (CDU) begrüßte die Abweisung der Klagen. "Die Kampfhundeverordnung hat nach den Erfahrungen eines Jahres gezeigt, dass sie den notwendigen Rahmen für die Sicherheit vor gefährlichen Hunden geschaffen hat und die Hundehalter auf die übrige Bevölkerung erheblich mehr Rücksicht nehmen als vorher", sagte Schäuble in Stuttgart.

Obwohl die Revision nicht zugelassen wurde, muss dies keineswegs das Ende des Streits bedeuten. Die Kläger können jetzt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. "Darüber werden wir entscheiden, wenn wir die schriftlichen Urteilsgründe haben", sagte Klägeranwalt Schmid. Sowohl die Kampfhundeverordnungen der Bundesländer als auch die Rechtsprechung dazu sind bundesweit völlig unterschiedlich: In Schleswig-Holstein und Hessen hatten die oberen Verwaltungsgerichte den Klägern gegen die dortigen Kampfhundeverordnungen teilweise Recht gegeben.

Die zwangsweise Sterilisation oder Kastration von Kampfhunden kann jetzt wieder anlaufen. "Es ist auch gerechtfertigt, dass solche Hunde unfruchtbar zu machen sind", sagte VGH-Präsident Weingärtner. Der VGH selbst hatte die Unfruchtbarmachung im Dezember 2000 bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig gestoppt.

1992 und 1999 hatte der VGH noch frühere Kampfhundeverordnungen des Landes und der Stadt Mannheim teilweise gekippt. Im Unterschied zu damals wurden die Klagen jetzt abgewiesen, weil Kampfhundebesitzer inzwischen die Möglichkeit eingeräumt ist, per Wesensprüfung die Harmlosigkeit ihrer Hunde nachzuweisen. Inzwischen gelte nicht mehr allein die Rassezugehörigkeit eines Hundes als Kriterium für die Gefährlichkeit, sagte Weingärtner. "Die Polizeiverordnung ist nicht zu beanstanden." dpa




Mfg, Marco
 
Das Thema gibt es schon in 'Verordnungen&Rechtliches', daher an dieser Stelle geschlossen.

Alexis

MorticiaAFVTN.JPG

-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Klagen gegen Kampfhundeverordnung des Landes abgeschmettert“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Faltendackel
von meiner Rechtsschutzversicherung habe ich bis heute keine Deckungszusage für eine Klage (nur für ein Wiederspruchsverfahren, was es aber bei einem Negativzeugnis nicht gibt). Dabei hatte ich letzte Woche nochmals Kontakt mit der Versicherung und die Dringlichkeit mitgeteilt. Am kommenden...
Antworten
15
Aufrufe
2K
Faltendackel
Faltendackel
HSH2
"Die Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können., dass das, was 1904 bis 1908 in Namibia geschah, als Völkermord eingestuft werden muss. Entschädigungszahlungen lehnt sie indes ab." Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
2
Aufrufe
645
Fact & Fiction
Fact & Fiction
Podifan
Hier geht es um alle Tiere, soweit ich das sehe. Ich denke schon, dass auch Nutztiere davon profitieren werden. Auf jeden Fall ein wichtiger Schritt. ...
Antworten
2
Aufrufe
893
Cira
L
hey!!! ich habe im mom das gleiche Problem wie du :( Habe vor ca einem halben Jahr den Hund meines opas vermittel (er konnte gesundheitlich nicht mehr) habe von Nachbarn des neuen Besitzers erfahren das der Hund oft jaulen soll und wollte kontrollieren ob es dem dicken gut geht... habe aber...
Antworten
3
Aufrufe
2K
G
k9-news
Ich lese es auch nicht, lauter kranke Hirne bekämen solche Leute saftige Strafen hätte das sich ganz schnell erledigt :mad:
Antworten
3
Aufrufe
2K
Yannik
Zurück
Oben Unten