Klage gegen Kampfhunde-Gesetze

Gabi Grondei

20 Jahre Mitglied
Hallo zusammen

Habe im Kölner Stadt Anzeiger von Sa. 10.3
folgenden Artikel gelesen:

Die FDP-Bundestagsfraktion folgt einer Forderung aus NRW und wird in Kürze eine Normenkontrollklage gegen die Kampfhunde-Gesetzgebung in Bund und Ländern einleiten. Der stellvertretende Vorsitzende der NRW-Landtagsfrakton der FDP, Stefal Grüll hat seine Berliner Kollegen davon überzeugt, aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen die Erlasse vorzugehen, wie er dem KölnerStadt-Anzeiger berichtete. Grüll sieht zwei Hauptangriffspunkte: die umstrittenen Rasselisten und die Einschränkung von Grundrechtenfür alle Halter bestimmter Hunderassen. Die Rasselisten weichen in den einzelnen Ländern stark von jener im Bundesgesetz ab. Hier werden nur vier Rassen sowie deren Kreuzungen erfasst. NRW dagegen geht am weitesten und definiert 42 Hunderassen als grundsätzlich gefährlich. Gegen diese Listen haben nicht nur sämtliche Hunde-und Rechtsexperten, sondern inzwischen auch die EU-Komission Bedenken angemeldet. Verbraucherschutz-Kommissar David Byrne forderte bereits im Januar die Bundesregierung zu einer Erklärung auf, auf welcher Bullterrier, Pitbulls, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier als so gefährlich eingestuft werden, dass ein generelles Zucht- und Einfuhrverbot erlassen wurde. Byrne wird dabei nicht von Bedenken zu Fragen des Hundewesens getrieben, er vermutet vielmehr einen ungerechtfertigten Eingriff in den freien Warenverkehr in der EU. Bisher gebe es keine wissenschaftliche Studie zur Aggressivität dieser Rassen. Byrne legt der Bundesregierung nahe, den Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden lieber wie GB oder F mit strengen Auflagen für die Hundehalter anzustreben. eer hat bis heute keine Antwort auf seinen Brief erhalten. Viel gravierender ist es aber für die FDP, dass- von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt - das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Hundehalter ausdrücklich eingeschränkt wird. So können Amtspersonen auf Grund des Gesetztes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde das Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedet haben, künftig nicht nur Geschäftsräume, Grundstücke und Transportmittel, sondern auch Privatwohnungen ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr im Verzug betreten. Voraussetzung ist der Verdacht, dass der Inhaber illegal einen Kampfhund besitzt. Der Verdacht kann leicht auch durch hundeunkundige und missgünstige Nachbarn aufgebracht werden, befürchten Kritiker. Diesen Verfassungsverstoß könne gerade die FDP nicht hinnehmen, sagte Grüll. Schließlich hat sie auch über den Lauschangriff heoß diskutiert, ihre Justizminister Sabine Leutheuser-Schnarrenberger ist deswegen zurückgetreten. Dabei ging es daber darum, hochkriminelle Individuen an der vorbereitung weiterer Straftaten zu hindern. Das neue Gesetz hingegen schränkt die Grundrechte aller Personen ein, denen einzig und allein vorgeworfen wird, einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten. Grüll sieht die Normenkontrollklage der Bundestagsfraktion als letzten Ausweg, da weder auf politischem Wege noch durch Expertenanhörungen die Gesetzgebung in eine sinnvollere Richtung gelenkt werden kann. Auf Landesebene kann eine Partei nicht klagen, und individuelle Hundehalter müßten sich auf den jahrelangen und äußerst kostspieligen Instanzweg begeben, um eine solche Verordnung möglicherweise zu kippen. Das Thema soll auch auf dem FDP-Landesparteitag am 1. April in Bochum eine Rolle spielen. Grüll: 600000 Hundehalter in diesem Land sind nicht bereit sich an diese Verordnung zu gewöhnen.!
Die Einsicht dass die NRW-Hundeverordnung überarbeitungsbedürftig ist, ist unter Landespolitikern durchaus verbreitet. Auf die Umfrage eines Privatmannes unter allen NRW-Landtagsabgeordneten antwortete beinahe die Hälfte, 81 Prozent davon würden die Verordnung gerne neu gestalten, insbesondere wegen der Rasselisten, berichtete der Initiator. Aus der Grünen-Fraktion von Umweltministerin Bräbel Höhn, die die Verordnung gegen alle widerstände eingeführt hat, gab es allerdings kaum Antworten.
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Diesen Artikel habe ich wie schon oben erwähnt im Kölner-Stadt-Anzeiger gefunden.

Schöne Grüße an alle
Gabi
 
  • 14. November 2025
  • #Anzeige
Hi Gabi Grondei ... hast du hier schon mal geguckt?
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FDP will gegen Hundeverordnungen vor Verfassungsgericht ziehen

Köln (AP)

Die FDP-Bundestagsfraktion will nach Angaben aus Parteikreisen gegen die Kampfhunde-Gesetze von Bund und Ländern vor das Verfassungsgericht ziehen. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im
nordrhein-westfälischen Landtag, Stefan Grüll, kündigte im «Kölner Stadt-Anzeiger» (Samstagausgabe) eine Normenkontrollklage an.
Hauptangriffspunkte seien die Rasselisten und die Einschränkung von Grundrechten für alle Halter bestimmter Hunde.

Dem Blatt zufolge gibt es gegen die in Bund und Ländern sehr unterschiedlichen Rasselisten auch von Seiten der EU-Kommission Bedenken. Zudem sei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Hundehalter ausdrücklich eingeschränkt. So könnten
Amtspersonen auf Grund des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunderassen künftig auch Privatwohnungen ohne Durchsuchungsbefehl und ohne «Gefahr im Verzug» betreten. Das Gesetz war im Februar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden.

Das sollte sich die FPD aus Rheinland-Pfalz mal durchlesen.


Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
  • 14. November 2025
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

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LG Meike mit Benny
  • Freundlich
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hoffe wirklich, dass diese Klage eingereicht wird und Erfolg haben wird. Wenn man die einzelnen Beitraege hier im Forum liest, wird einem Angst und Bange um seinen Hund

Bora
slamdancer.gif
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Gabi Grondei:
Viel gravierender ist es aber für die FDP, dass- von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt - das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Hundehalter ausdrücklich eingeschränkt wird. So können Amtspersonen auf Grund des Gesetztes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde das Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedet haben, künftig nicht nur Geschäftsräume, Grundstücke und Transportmittel, sondern auch Privatwohnungen ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr im Verzug betreten. Voraussetzung ist der Verdacht, dass der Inhaber illegal einen Kampfhund besitzt. Der Verdacht kann leicht auch durch hundeunkundige und missgünstige Nachbarn aufgebracht werden, befürchten Kritiker. Diesen Verfassungsverstoß könne gerade die FDP nicht hinnehmen, sagte Grüll. [/quote]

Ich denke dieses Thema ist schon aus dem Weg geräumt? Dieser "Passus" soll mittlerweile wieder "für uns" geändert worden sein!!!

Liebe Grüße

Sunny
dalschmalz.gif



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