Klage gegen Hundeverordnung abgewiesen
Greifswald (dpa) Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung von drei Hundehaltern gegen die Hundehalterverordnung des Landes abgewiesen. Die Antragsteller würden durch die Hundehalterverordnung nicht unzumutbar beeinträchtigt, da die geltende Verordnung kein Zuchtverbot von gefährlichen Hunden vorsehe, begründete das Gericht gestern.
Für bestehende Zuchten würden laut Hundehalterverordnung Übergangsregelungen bestehen. Zudem könne eine einstweilige Anordnung nur erlassen werden, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile notwendig sei, hieß es. Das treffe in diesem Fall nicht zu.
Innenminister Gottfried Timm (SPD) hatte die Entscheidung als Beleg bewertet, dass die erst im Sommer erlassene Verordnung „ausgereift und wirkungsvoll“ sei. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verordnung hat das Gericht noch nicht getroffen.
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Erster Teilerfolg für Timms Hundeverordnung
Über Rechtmäßigkeit wird noch entschieden
Greifswald (dpa) Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung von drei Hundezüchtern gegen die Hundehalterverordnung des Landes abgewiesen (wir berichteten kurz). Die Antragsteller würden durch die Hundehalterverordnung nicht unzumutbar beeinträchtigt, da die geltende Verordnung kein Zuchtverbot von gefährlichen Hunden vorsehe, begründete das Gericht gestern seine vorläufige Entscheidung. Für bestehende Zuchten gebe es Übergangsregelungen. Innenminister Timm (SPD) hatte das Urteil als eine Bestätigung für seine Hundehalterverordnung gewertet. Doch eine endgültige Entscheidung des Gerichts über deren Rechtmäßigkeit hat das Gericht noch nicht getroffen. Die drei Züchter aus MV hatten Mitte September vor dem Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag gestellt. Auf diesem Weg soll die Rechtmäßigkeit der Verordnung geprüft werden.
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 30. November 2000 editiert.]
Greifswald (dpa) Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung von drei Hundehaltern gegen die Hundehalterverordnung des Landes abgewiesen. Die Antragsteller würden durch die Hundehalterverordnung nicht unzumutbar beeinträchtigt, da die geltende Verordnung kein Zuchtverbot von gefährlichen Hunden vorsehe, begründete das Gericht gestern.
Für bestehende Zuchten würden laut Hundehalterverordnung Übergangsregelungen bestehen. Zudem könne eine einstweilige Anordnung nur erlassen werden, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile notwendig sei, hieß es. Das treffe in diesem Fall nicht zu.
Innenminister Gottfried Timm (SPD) hatte die Entscheidung als Beleg bewertet, dass die erst im Sommer erlassene Verordnung „ausgereift und wirkungsvoll“ sei. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verordnung hat das Gericht noch nicht getroffen.
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Erster Teilerfolg für Timms Hundeverordnung
Über Rechtmäßigkeit wird noch entschieden
Greifswald (dpa) Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung von drei Hundezüchtern gegen die Hundehalterverordnung des Landes abgewiesen (wir berichteten kurz). Die Antragsteller würden durch die Hundehalterverordnung nicht unzumutbar beeinträchtigt, da die geltende Verordnung kein Zuchtverbot von gefährlichen Hunden vorsehe, begründete das Gericht gestern seine vorläufige Entscheidung. Für bestehende Zuchten gebe es Übergangsregelungen. Innenminister Timm (SPD) hatte das Urteil als eine Bestätigung für seine Hundehalterverordnung gewertet. Doch eine endgültige Entscheidung des Gerichts über deren Rechtmäßigkeit hat das Gericht noch nicht getroffen. Die drei Züchter aus MV hatten Mitte September vor dem Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag gestellt. Auf diesem Weg soll die Rechtmäßigkeit der Verordnung geprüft werden.
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 30. November 2000 editiert.]