Hallo,
also wie ihr ja wisst, habe ich hier 2 Staff-Bull-Mix-Mädels sitzen.
Beide haben inzwischen den Wesenstest bestanden und sind somit maulkorb- und leinenbefreit.
Nun ging ich - naiv wie ich bin - lange Zeit davon aus, dass sie somit eben bewiesen haben, dass sie KEINE "gefährlichen Hunde" sind und daher ganz normal wie große Hunde behandelt werden. Was Freilauf betrifft stimmt das ja auch, aber wie ich vor einigen Monaten den Verwaltungsvorschriften des LHundG NRW entnehmen konnte, eben NICHT für den § der regelt, dass man nicht mehrere "gefährliche Hunde" gleichzeitig führen darf. Dort steht ja ausdrücklich, dass dies auch gilt, wenn beide Hunde die Maulkorb- und Leinenbefreiung haben.
Nun, wozu habe ich eine Rechtschutzversicherung?
Ich habe mir überlegt, ob es evtl. lohnt dagegen zu klagen und eben Beweisantrag zu stellen, dass von meinen beiden Mädels eine größere Gefahr ausgeht als von anderen großen Hunden, die ja in unbestimmter Zahl zusammen geführt werden dürfen.
Ich meine, meine beiden Mädels wiegen zusammen 46 kg, da gibts ja nun andere Hunde, die alleine schon mehr wiegen Außerdem sind beide auch gerademal kniehoch (48-49cm) und dass sie nicht gesteigert aggressiv sind, haben sie ja nun im Wesenstest bewiesen. Welche Rechtfertigung könnte es für diesen Passus also geben?
Zumal ich eben eine meiner beiden zusammen mit 3 Doggen durchaus führen dürfte - aber meine beiden zusammen eben nicht. Wesenstest hin oder her
Daher habe ich mich schon nach fähigen Anwälten zu diesem Thema umgesehen und wurde fündig bei einem Herrn aus Mülheim an der Ruhr.
Bevor ich diesen nun jedoch konsultiere und meiner Versicherung unnötig Kosten verursache, wollte ich hier mal bei den versierten Leuten, die schon mehrere Klagen geführt haben, nachfragen, ob so etwas eurer Ansicht nach überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte, oder ob man sich das gleich klemmen kann...
Was meint ihr?
Liebe Grüße
Natalie
also wie ihr ja wisst, habe ich hier 2 Staff-Bull-Mix-Mädels sitzen.
Beide haben inzwischen den Wesenstest bestanden und sind somit maulkorb- und leinenbefreit.
Nun ging ich - naiv wie ich bin - lange Zeit davon aus, dass sie somit eben bewiesen haben, dass sie KEINE "gefährlichen Hunde" sind und daher ganz normal wie große Hunde behandelt werden. Was Freilauf betrifft stimmt das ja auch, aber wie ich vor einigen Monaten den Verwaltungsvorschriften des LHundG NRW entnehmen konnte, eben NICHT für den § der regelt, dass man nicht mehrere "gefährliche Hunde" gleichzeitig führen darf. Dort steht ja ausdrücklich, dass dies auch gilt, wenn beide Hunde die Maulkorb- und Leinenbefreiung haben.
Nun, wozu habe ich eine Rechtschutzversicherung?
Ich habe mir überlegt, ob es evtl. lohnt dagegen zu klagen und eben Beweisantrag zu stellen, dass von meinen beiden Mädels eine größere Gefahr ausgeht als von anderen großen Hunden, die ja in unbestimmter Zahl zusammen geführt werden dürfen.
Ich meine, meine beiden Mädels wiegen zusammen 46 kg, da gibts ja nun andere Hunde, die alleine schon mehr wiegen Außerdem sind beide auch gerademal kniehoch (48-49cm) und dass sie nicht gesteigert aggressiv sind, haben sie ja nun im Wesenstest bewiesen. Welche Rechtfertigung könnte es für diesen Passus also geben?
Zumal ich eben eine meiner beiden zusammen mit 3 Doggen durchaus führen dürfte - aber meine beiden zusammen eben nicht. Wesenstest hin oder her
Daher habe ich mich schon nach fähigen Anwälten zu diesem Thema umgesehen und wurde fündig bei einem Herrn aus Mülheim an der Ruhr.
Bevor ich diesen nun jedoch konsultiere und meiner Versicherung unnötig Kosten verursache, wollte ich hier mal bei den versierten Leuten, die schon mehrere Klagen geführt haben, nachfragen, ob so etwas eurer Ansicht nach überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte, oder ob man sich das gleich klemmen kann...
Was meint ihr?
Liebe Grüße
Natalie