Keine Hundesteuer zahlen

Strawberry

20 Jahre Mitglied
Dies habe ich auch schon von einem Rechtsanwalt gehört. Ist ne tolle Sache für Leute die Firmeninhaber in der Verwandt- oder Bekanntschaft haben.

Ex-Prinz Franz
Warum ich keine Hundesteuer zahle

Von TIMUR VERMES


Franz Buchholz und seine neue, Steuern sparende Mitarbeiterin, Athena
vom Kaiserstuhl. Foto: Zik
Köln - Prinz Franz hat künftig gut lachen. Ihm und allen anderen
Hundebesitzern unter Kölns Unternehmern winken herrliche Zeiten. Die
Stadt Köln will ihre Hundesteuersatzung ändern. Und die neue Satzung
garantiert ihnen die Befreiung von der Hundesteuer.

„Stimmt“, bestätigt Josef Rainer Frantzen, Leiter des Kassen- und
Steueramts. „Wir mussten uns der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts
Münster anpassen. Die sagt: Von juristischen Personen dürfen wir keine
Hundesteuer verlangen.“ Im Klartext: Wer seinen Hund auf eine GmbH
oder eine AG zulässt, zahlt künftig keine Steuer mehr. Wie Prinz
Franz.

Dessen Firma vertreibt Elektroinstallations-Material für Haus- und
Gebäudesystemtechnik und Lüftungsanlagen - und bekommt künftig eine
neue Mitarbeiterin: Athena vom Kaiserstuhl, eine Berner Sennenhündin.

Für die müsste Franz Buchholz 281 Mark (144 Euro) pro Jahr bezahlen,
wenn die Satzung in Kraft tritt. Dieses Geld (auch die 340 Mark für
den Zweithund) kann er sich künftig sparen - und jeder andere
Unternehmer, der seinen Hund auf seine Firma zulässt. Vorausgesetzt,
die Firma ist eine nicht-natürliche Person: eine GMBH, AG oder
Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Für Otto Normalkölner ist das freilich nicht möglich: Die Gründung
einer GmbH erfordert rund 25.000 Mark Stammkapital - da ist es
billiger, Hundesteuer zu zahlen.

„Schade, dass das nur Unternehmern nützt - die könnten sichs ja
eigentlich leisten“, bedauert auch Buchholz und zieht die Konsequenz:
„Das gesparte Geld runde ich auf 500 Mark auf und spende es dem
Tierheim Zollstock.“




Gruß Sylvia
bandit.gif


 
  • 18. April 2024
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Hi Strawberry ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Der Bericht ist ja superinteressant und ein Lob auf den spendenzahlenden Firmenchef!!

Auch für die tollen Hinweise über Einreisebestimmungen herzlichen Dank *lob lob lob*.
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shevoice
 
Bin selbstständig und habe diesbezüglich auch mal nachgefragt. Die Regelung, dass man den Hund (als Wachhund) von der Steuer absetzen kann bzw. keine Hundesteuer zu bezahlen hat, gibt es schon lange (vielleicht ist Euch mal aufgefallen, dass man beim Ausfüllen des Anmeldeformulars zur Erhebung der Hundesteuer angeben kann, Blindenhund, Wachhund, usw.)Jedoch bedarf es hierzu die Erfüllung einiger Punkte.

Das Finanzamt prüft selbstverständlich nach, ob der angegebene Wachhund tatsächlich ein Wachhund ist. Zum einen muss ein Firmengelände da sein, was zu bewachen ist. Da ich mein Büro momentan noch in der Wohnung habe, fällt dies schwer. Zum anderen muss der "Wachhund" dann natürlich auf dem Gelände sein, wenn die Geschäftszeiten um sind (also nichts mit Hund mit nach Hause nehmen abends). Als ich meinen Steuerberater gefragt habe, wie ich dies alles nachweisen kann, meinte er:" tja, am besten ist es, das Finanzamt kommt ausserhalb der Geschäftszeiten auf das Firmengelände und wird vom Wachhund gebissen, dann hat man zumindest mit dem Finanzamt keine Schwierigkeiten mehr, den Hund abzusetzen." (wir haben beide darüber sehr gelacht!!!!) Ich hab es dann bleiben lassen und zahle meine zwei aus eigener Tasche.
Ihr seht, so einfach geht das nicht.
 
Hallo !!

Zu dem Thema kann ich auch noch was sagen:

Es kommt nämlich auf die entsprechende Satzung der Gemeinde an, ob man Steuern zahlen muss oder nicht.
In unserer Gemeinde ist ausdrücklich festgelegt, dass Wachhunde mit entsprechender Prüfung ( sprich SchH Prüfung oder ähnlich) von der Steuer befreit sind.
Ausgenommen von dieser Regelung sind "selbstverständlich" " Kampfhunde" !

Liebe Grüsse !

Nadja

Von der Steuer absetzen kannst du allerdings trotzdem z.Bsp. Tierarztkosten und Hundefutter etc.


Nadja
 
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