Strawberry
20 Jahre Mitglied
Dies habe ich auch schon von einem Rechtsanwalt gehört. Ist ne tolle Sache für Leute die Firmeninhaber in der Verwandt- oder Bekanntschaft haben.
Ex-Prinz Franz
Warum ich keine Hundesteuer zahle
Von TIMUR VERMES
Franz Buchholz und seine neue, Steuern sparende Mitarbeiterin, Athena
vom Kaiserstuhl. Foto: Zik
Köln - Prinz Franz hat künftig gut lachen. Ihm und allen anderen
Hundebesitzern unter Kölns Unternehmern winken herrliche Zeiten. Die
Stadt Köln will ihre Hundesteuersatzung ändern. Und die neue Satzung
garantiert ihnen die Befreiung von der Hundesteuer.
„Stimmt“, bestätigt Josef Rainer Frantzen, Leiter des Kassen- und
Steueramts. „Wir mussten uns der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts
Münster anpassen. Die sagt: Von juristischen Personen dürfen wir keine
Hundesteuer verlangen.“ Im Klartext: Wer seinen Hund auf eine GmbH
oder eine AG zulässt, zahlt künftig keine Steuer mehr. Wie Prinz
Franz.
Dessen Firma vertreibt Elektroinstallations-Material für Haus- und
Gebäudesystemtechnik und Lüftungsanlagen - und bekommt künftig eine
neue Mitarbeiterin: Athena vom Kaiserstuhl, eine Berner Sennenhündin.
Für die müsste Franz Buchholz 281 Mark (144 Euro) pro Jahr bezahlen,
wenn die Satzung in Kraft tritt. Dieses Geld (auch die 340 Mark für
den Zweithund) kann er sich künftig sparen - und jeder andere
Unternehmer, der seinen Hund auf seine Firma zulässt. Vorausgesetzt,
die Firma ist eine nicht-natürliche Person: eine GMBH, AG oder
Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Für Otto Normalkölner ist das freilich nicht möglich: Die Gründung
einer GmbH erfordert rund 25.000 Mark Stammkapital - da ist es
billiger, Hundesteuer zu zahlen.
„Schade, dass das nur Unternehmern nützt - die könnten sichs ja
eigentlich leisten“, bedauert auch Buchholz und zieht die Konsequenz:
„Das gesparte Geld runde ich auf 500 Mark auf und spende es dem
Tierheim Zollstock.“
Gruß Sylvia
Ex-Prinz Franz
Warum ich keine Hundesteuer zahle
Von TIMUR VERMES
Franz Buchholz und seine neue, Steuern sparende Mitarbeiterin, Athena
vom Kaiserstuhl. Foto: Zik
Köln - Prinz Franz hat künftig gut lachen. Ihm und allen anderen
Hundebesitzern unter Kölns Unternehmern winken herrliche Zeiten. Die
Stadt Köln will ihre Hundesteuersatzung ändern. Und die neue Satzung
garantiert ihnen die Befreiung von der Hundesteuer.
„Stimmt“, bestätigt Josef Rainer Frantzen, Leiter des Kassen- und
Steueramts. „Wir mussten uns der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts
Münster anpassen. Die sagt: Von juristischen Personen dürfen wir keine
Hundesteuer verlangen.“ Im Klartext: Wer seinen Hund auf eine GmbH
oder eine AG zulässt, zahlt künftig keine Steuer mehr. Wie Prinz
Franz.
Dessen Firma vertreibt Elektroinstallations-Material für Haus- und
Gebäudesystemtechnik und Lüftungsanlagen - und bekommt künftig eine
neue Mitarbeiterin: Athena vom Kaiserstuhl, eine Berner Sennenhündin.
Für die müsste Franz Buchholz 281 Mark (144 Euro) pro Jahr bezahlen,
wenn die Satzung in Kraft tritt. Dieses Geld (auch die 340 Mark für
den Zweithund) kann er sich künftig sparen - und jeder andere
Unternehmer, der seinen Hund auf seine Firma zulässt. Vorausgesetzt,
die Firma ist eine nicht-natürliche Person: eine GMBH, AG oder
Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Für Otto Normalkölner ist das freilich nicht möglich: Die Gründung
einer GmbH erfordert rund 25.000 Mark Stammkapital - da ist es
billiger, Hundesteuer zu zahlen.
„Schade, dass das nur Unternehmern nützt - die könnten sichs ja
eigentlich leisten“, bedauert auch Buchholz und zieht die Konsequenz:
„Das gesparte Geld runde ich auf 500 Mark auf und spende es dem
Tierheim Zollstock.“
Gruß Sylvia