Kat. II Hund über 18 Monate aus Tierheim ohne Wesenstest in Bayern

Uwekro

Einen schönen Abend zusammen,

korrigiert mich wenn ich falsch liege:

In Bayern muss für einen Kat II Hund bis 18 Monate ein Negativzeugnis beantragt werden, um als Junghund rechtlich nicht einem Kampfhund gleichgestellt zu werden. Ab 18 Monate ist dann ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der dem Hund keine gesteigerte Aggressivität bescheinigt.

Wie verhält es sich nun, wenn ich einen Kat. II Hund aus einem Tierheim außerhalb Bayerns (in welchem der Hund nicht als Kampfhund eingestuft ist und somit über keinen Wesenstest verfügt) zu mir nach Bayern holen würde, der aber bereits 3 Jahre alt ist und entsprechend über keinen Wesenstest verfügt? Wie lange hätte ich hierfür Zeit einen Sachverständigen zu beauftragen? Gibt es in diesem Fall auch eine Art "vorläufiges Negativzeugnis", welches mir Zeit für einen Hundetrainer/Hundeschule einräumt?

Danke für Euer Feedback!

Beste Grüße
 
  • 17. April 2024
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Hi Uwekro ... hast du hier schon mal geguckt?
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Rein theoretisch müsste der Hund einen WT haben, BEVOR Du ihn nach Bayern holst.
Praktisch handhaben die meisten Gemeinden es aber so, dass Du ein vorläufiges Negativzeugnis mit Termin für den WT bekommst. Viel Zeit bekommt man aber meistens nicht. Da beim WT aber auch keine großen Sachen abgefragt werden (es ist auch möglich den direkt im TH zu machen), ist das eigentlich kein Problem.
Frag bei Deiner Gemeinde wie sie den genauen Ablauf machen möchten.
Sollten sie rumspinnen und Dir erzählen wollen, dass die den Hund nicht genehmigen, sage ihnen dass Du den WT dann eben direkt im TH machst und dann MÜSSEN sie sowieso. ;)
 
Ich kopiere dir mal den Antrag eines befreundeten Hundehalters, der dies so in Anlehnung an den Vordruck der Stadt München schrieb.

Eigene Anschrift
Datum

An die Gemeinde
xy

Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Negativzeugnisses für Hunde
gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- undVerordnungsgesetz (LSTVG)

Hiermit beantrage ich für den anschließend beschriebenen Hund aus dem Tierheim, für den die Vermutung als Kampfhund i.S.d. Art. 37 Abs.1 LSTVG i. V. m. §1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gilt, ein Negativzeugnis zum Nachweis, dass es sich bei den Hund nicht um einen erlaubnispflichtigen Kampfhund handelt.

Angaben zum Hundehalter: Name, Adresse, event. Telefon und Email (mehr ist nicht vorgeschrieben)

Angaben zum Hund:
Rasse, Alter, Geschlecht, Beginn der Hundehaltung (alles weitere wie Impfpass, Pedigree, Versicherung, Chipnummer, Bild gehen das Amt nichts an und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Für die Haltung des beschriebenen Hundes benötige ich keine Erlaubnis, da er weder gefährlich noch aggressiv gegenüber Personen und Tieren ist.
Die Nachweisführung darüber werde ich durch ein Gutachten belegen.
Mir ist bekannt das mein Hund älter ist als 18 Monate, deshalb erteilen Sie mir das Negativzeugnis vorläufig und/oder befristet, bis zur Nachweisführung meinerseits.
Ein Gutachten eines staatlich bestellten und vereidigten Gutachters für Hunde, zu den Wesensmerkmalen des oben beschriebenen und gehaltenen Hundes , wird innerhalb der nächsten drei Monate (bis zum Datum) vorgelegt und der Nachweisführung darüber dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben den Ordnungsamtmitarbeiter per Einschreiben mit Rückschein zusenden oder persönlich abgeben (mit zeugen ü1:cool:
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten! Hilft mir sehr weiter!

Eine grundsätzliche Frage, die ich mir gerade in diesem Zusammenhang noch stelle:

Ist ein Wesenstest eigentlich immer gültig? Also egal mit welchem Halter? Wenn ich beispielsweise einen Hund mit bestandenen Wesentest aus dem Tierheim zu mir nehme, könnte ich Ihn problemlos anmelden ohne etwaige Auflagen o.ä.?

Herzlich Dank und einen guten Start in die Woche!
 
Hi,

wenn der Hund schon einen Wesenstest hat, ist das zwar gut, aber du musst als neuer Halter mit dem Hund noch mal einen Wesenstest machen.
Der gilt immer nur in Verbindung mit dem aktuellen Besitzer.
 
Hi,

wenn der Hund schon einen Wesenstest hat, ist das zwar gut, aber du musst als neuer Halter mit dem Hund noch mal einen Wesenstest machen.
Der gilt immer nur in Verbindung mit dem aktuellen Besitzer.


Das ist SO nicht richtig. Der Hund macht den Test und das Gesetz verlangt bei einen Halterwechsel keinen neuen WT. Nicht in Bayern

Richtig ist dass Gemeinden gerne einen komplett neuen Test wollen und dann ein neues Negativzeugnis auszustellen - reine Geldmacherei und Übervorsicht.
Viele Gemeinden rudern zurück, wenn man Sie fragt, auf welches Recht Sie Ihre Forderungen beziehen, andere lassen es auf eine Klage ankommen und kommen damit durch, weil der Test ansich schnell erledigt ist und sehr viel weniger kostet als ein Verfahren vor Gericht.

btw. Es gibt auch eine Vereinbarung der Innenministerien, das Tests aus anderen Bundesländern anerkannt werden sollen
 
Ja, genau. Es ist nicht vorgeschrieben dass der Hund mit dem neuen Halter noch einmal einen Test macht. Das wollen die Gemeinden natürlich, bringt ja auch alles nochmal Kohle, aber ist in Bayern nicht vorgesehen. Der Hund wird EINMAL begutachtet und das ist genug. Und der WT gilt ein Hundeleben lang in ganz Bayern.
Einzige Ausnahme: es gibt einen Vorfall.
 
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