Einen wunderschöen guten Morgen allerseits
Mir wurde erzählt, dass jemand seinen Rüden kastrieren lassen wollte, da sie zu Hause auch noch eine Hündin haben und Stress für Tier und Mensch während der Läufigkeit vermeiden wollten.
Der Tierarzt hat geantwortet, dass er nicht nur auf "Anforderung" eine Kastration durchführen dürfe, das würde das Tierschutzgesetz verbieten. Der Halter müsse abwarten, bis die Hündin 1x läufig war und dann könne er bescheinigen, dass die Psyche des Rüden darunter leidet und erst danach könne die Kastration stattfinden.
Ist das so?
Gruß
Mir wurde erzählt, dass jemand seinen Rüden kastrieren lassen wollte, da sie zu Hause auch noch eine Hündin haben und Stress für Tier und Mensch während der Läufigkeit vermeiden wollten.
Der Tierarzt hat geantwortet, dass er nicht nur auf "Anforderung" eine Kastration durchführen dürfe, das würde das Tierschutzgesetz verbieten. Der Halter müsse abwarten, bis die Hündin 1x läufig war und dann könne er bescheinigen, dass die Psyche des Rüden darunter leidet und erst danach könne die Kastration stattfinden.
Ist das so?
Gruß