Karlsruhe kippt Zuwanderungsgesetz

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
ABSTIMMUNGSEKLAT

Karlsruhe kippt Zuwanderungsgesetz

Gut neun Monate nach dem Abstimmungseklat im Bundesrat hat das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil zum umstrittenen Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Regierung verkündet. Damit kann das Regelwerk nicht am 1. Januar in Kraft treten.


DDP

Die Richter in Karlsruhe bewerten nicht den Inhalt des Gesetzes sondern lediglich das Zustandekommen


Karlsruhe - Das Votum Brandenburgs über das Zuwanderungsgesetz sei zu Unrecht als Ja-Stimme gewertet worden, erklärte der Zweite Senat des Gerichts am Mittwoch in Karlsruhe. Er gab damit der Klage sechs unionsregierter Länder statt. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und Saarland hatten in Karlsruhe gegen das rot-grüne Prestigeprojekt aus der vergangenen Legislaturperiode geklagt. Sie hielten die Abstimmung im Bundesrat am 22. März für verfassungswidrig, weil der damalige Bundesratspräsident Wowereit die Ja-Stimme von Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe als Votum für das ganze Land gewertet hatte, obwohl sich ein Minister in der Sitzung abweichend geäußert hatte. Nach dem Grundgesetz dürfen die Länder ihre Stimmen im Bundesrat nur einheitlich abgeben.
Die Entscheidung wurde von den acht Richtern mit Mehrheit getroffen, wie Vizepräsident Winfried Hassemer bekanntgab. "Das Zuwanderungsgsesetz verstößt gegen Artikel 78 Grundgesetz und ist daher nichtig", verkündete der Senatsvorsitzende. An einer Zustimmung des Landes Brandenburg zum Zuwanderungsgesetz fehle es, weil bei Aufruf des Landes im Bundesrat die Stimmen nicht einheitlich abgegeben worden seien. Damit habe das Zuwanderungsgesetz, das in der Länderkammer zustimmungspflichtig ist, im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten.

Die rot-grüne Bundesregierung wollte mit der Regelung die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte steuern, die Zuwanderung begrenzen und das komplizierte Ausländerrecht vereinfachen. Während die Koalitionsparteien in dem Gesetz ein "Jahrhundertwerk" sehen, lehnt vor allem die Union das Regelwerk nachdrücklich ab.

Die Unionsparteien hatten sich aber bereits vor dem Urteil verhandlungsbereit gezeigt. Strittig sind für die Union unter anderem die Aufhebung des Anwerbestopps und die Abschaffung der Aufenthalts-Duldung.

Quelle:
 
  • 25. April 2024
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Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wir haben das Thema vor einigen Wochen in StVr besprochen - sehr interessante Situation, wir hatten uns auch für "verfassungswidrig" entschieden.
Manchmal ist Recht auch spannend...
Gruß
bones
 
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