Kann mir wer helfen? Er will sein Hund nicht verlieren!!

SnooYp

Folgender Sachverhalt:
Mein Bekannter hat zwei sokas.
Er lebte in einer WG und als er ausziehen wollte hat er die Hunde für eine Woche bei seinen beiden Mitbewohnerinnen gelassen. Die Beiden sagten ihm zu, auf die Hunde aufzupassen.
Als er nach dieser einen Woche wiederkam war nur noch einer seiner Hunde da. Den Anderen hat eine der Mitbewohnerinnen mitgenommen - die ist auch einfach innerhalb der einen Woche ausgezogen...
Jetzt behauptet die gute Frau, er habe ihr den Hund geschenkt. Das stimmt aber gar nicht! Er hat ihn ihr lediglich zum Aufpassen dagelassen.
Der Anwalt sagt die Beweislast läge bei ihm. Er müsse beweisen, dass er ihr den Hund nicht geschenkt hat.
Dabei hat der arme Kerl alle Papiere für diesen Hund!!
Laut Anwalt reichen diese Papiere aber nicht aus.
Der Besitzer hat die Frau jetzt angezeigt und bald ist die Verhandlung!

Hat jemand von euch schon ähnlich Erfahrungen gemacht? Wir wären für jede Hilfe dankbar :)
Es kann doch nicht sein, dass die mit diesem "Racheakt" durchkommt!?
 
  • 19. April 2024
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Hi SnooYp ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn er alle Papiere hat, d. h. für mich in erster Linie mal den EU-Heimtier-Ausweis, die Chip-Registrierungspapiere und vor allem die Bescheinigung der Stadt, die die steuerliche Meldung beim Finanzamt belegen, dann sollte das als Eigentums-Nachweis doch reichen :verwirrt:.

Was meinst du denn genau mit "alle" Papiere???
 
Hmmm, ich als Laie würde mal behaupten, dass nicht dein Freund beweisen muss, dass er den Hund NICHT an die Mitbewohnerin verschenkt hat, sondern dass sie beweisen muss, dass er es getan hat. Wenn er alle Papiere hat, weiss ich nicht was der Anwalt hat, da er ja der Eigentümer der Hunde ist und die Hunde ja auch so angemeldet sind.....! Hat der Anwalt denn gesagt was er noch braucht, um zu beweisen, dass es sein Hund ist?
LG, Christina Lena

P.S.: Hier ist noch ein Link zum Besitzrecht, weiss nicht ob er weiter hilft, hab ihn aber in Verbindung mit der Thematik gefunden:

 
Schwer vorstellbar dass ein solcher Fall es vor das Gericht schafft.

Aus meiner Sicht, denke auch aus allgemein logischer Sicht, kann ein "would be"Halter nicht sagen einen Hund geschenkt bekommen zu haben.
Was ist denn wenn ich mir den Hund irgendwo von einem Bekanntem ohne dem sein wissen mitnehme?

Wo kämen wir dahin wenn dass so einfach wäre dass sich jeder nimmt was er will, und der Vorbesityer in dem Falle beweisen muss er hätte es ihm ja nur geschenkt.

Wenn alles nicht klappt, Ueber den Anwalt versuchen,
bis zur endgueltigen Klaerung eine einstweilige Verfuegung zu erzielen.
Bin mir sicher die Staatsanwaltschaft w;rde einen so peinlichen Fall einstellen.

Du hast die Papiere, du bist der rechtmaessige EIGENTUEMER!

Und tut euch selbst einen gefallen bei solchen Faellen, sucht euch Fachanwaelte, die bewirken manchmal Wunder auf ihrem Fachgebiet.

Gruss
bokkie
 
Was meinst du denn genau mit "alle" Papiere???

Also alle papiere meine ich Haltererlaubnis, Wesenstest, Hundepapiere, Eu-Ausweis, Chip-Papiere e.t.c

Das Poblem ist, falls ich richtig mitbekommen habe, muss sie auch eine Haltererlaubnis für den Hund schon haben und Wesenstest. Wies mit den Steuern bei ihr aussieht weiss ich nicht
 
Naja, aber er hat den Chip-Ausweis und Impfpass! Würde lieber mal einen Anwalt kontaktieren, der sich damit auskennt!
 
Wie lange hat sie den Hund denn schon? Wenn sie in der Zwischenzeit die Halteerlaubnis und den WT gemacht hat, sind sicher schon einige Wochen vergangen.

Btw: In Thüringen gibt es doch keine HundeVO - warum dann ein WT und die Erlaubnis?

Auf jeden Fall würde ich mir einen guten Anwalt nehmen - der den er gerade hat scheint nix zu taugen... .
 
SnooYp schrieb:
Der Besitzer hat die Frau jetzt angezeigt und bald ist die Verhandlung!
Wieso hat er sie (wegen Unterschlagung?) angezeigt und nicht versucht, privatrechtlich die Herausgabe des Hundes zu erlangen :verwirrt: ?

SnooYp schrieb:
Also alle papiere meine ich Haltererlaubnis, Wesenstest, Hundepapiere, Eu-Ausweis, Chip-Papiere e.t.c

Das Poblem ist, falls ich richtig mitbekommen habe, muss sie auch eine Haltererlaubnis für den Hund schon haben und Wesenstest. Wies mit den Steuern bei ihr aussieht weiss ich nicht
Wenn die Sache nicht schon Jahre zurückliegt, braucht sie weder eine Halteerlaubnis noch einen Wesenstest, da es in Thüringen keine Erlaubnispflicht mehr gibt.
 
SnooYp schrieb:
Jetzt behauptet die gute Frau, er habe ihr den Hund geschenkt. Das stimmt aber gar nicht! Er hat ihn ihr lediglich zum Aufpassen dagelassen.
Der Anwalt sagt die Beweislast läge bei ihm. Er müsse beweisen, dass er ihr den Hund nicht geschenkt hat.
Dabei hat der arme Kerl alle Papiere für diesen Hund!!
Laut Anwalt reichen diese Papiere aber nicht aus.

Irgendwie kann ich die Geschichte nicht glauben.Wenn jemand meinen Hund klaut bzw. entführt dann vergehen keine 8 Std. und der Hund ist wieder bei mir !
Wenn er zudem noch sämtliche Papiere für seinen Hund hat gibt es glaube ich in diesem Fall sogar noch sowas wie Amtshilfe.
 
Bei mir war es damals so ähnlich.

Mein Ex-Freund und ich haben uns getrennt, und ich bin in dieser Zeit wo er auszog in den Kurz-Urlaub gefahren ( über`s Wochenende), habe die Hunde bei meiner Freundin die damals über mir wohnte zur 'Aufsicht gelassen.
Mein Ex holte die Hunde tagsüber runter zur Wohnung,meine Freundin dachte sich nichts schlimmes dabei und dann nahm er bei dem letzten Aufenthalt in unserer gemeinsamen Wohnung die Hunde einfach mit.
Ich kam wie gesagt nach dem WE wieder und Ex und Hunde waren verschwunden und keiner konnte/ wollte mir sagen wohin. ( Na ja ;o )
So habe ich dann kurzerhand einen Anwalt konsultiert, der dann meinem Ex zur Bundeswehr ( das war die einzige Anschrift die ich noch hatte) ein Schreiben schickte mit einer Frist von 6 Tagen, zur Herausgabe der Hunde.
Mein Glück war, das mein Ex vergessen hatte die Papiere der Hunde mitzunehmen, die alle auf mich ausgestellt waren. Lediglich im 'WT war er mit vermerkt.

So mußte mein Ex mir zum besagten Tag pünktlich die Hunde wieder raus geben, genauer gesagt, er mußte sie mir zu meiner neuen Adresse bringen und er tat es auch 5 Min. vor Ablauf der Frist ;)

Es ist damals auch wichtig gewesen meine Hunde sozusagen als gestohlen zu melden, denn wäre mit Balu was passiert, wäre ich in diesem Moment nicht dafür haftbar zu machen gewesen ( lt. meinem damaligen Anwalt), da Balu ja in Bremen unter das Soka Gesetz fällt.

Ich denke mal, wenn alle Papiere auf Deinen Bekannten laufen, sollte der Anwalt da doch einen Weg wissen, ansonsten würde ich mir mal einen anderen Anwalt suchen.
Wünsche da jedenfalls viel 'Erfolg, denn ich weiß ws Dein Bekannter da gerade durch macht.
 
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