Kann man da was machen?

Sunny73

20 Jahre Mitglied
Aaalso, ich bin mal Strawberry's Vorschlag nachgekommen und habe mir die Satzung der Hundesteuer schicken lassen.

Da steht nun drin, dass (Zitat)

Der erste Kampfhund 800,00 DM
Der zweite Kampfhund 1200,00 DM pro Jahr kostet (Zitat ENDE)

Die "Kampfhunde" sind KLAR als Rassen definiert in dieser Satzung. In unserer VO steht aber was von "GEFÄHRLICHEN HUNDEN".

Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass wir in diesem Forum mal darüber gesprochen (diskutiert) haben, dass man dies auch positiv für sich aus legen kann (auch wenn es Wortklauberei ist). Weiß jemand noch, wo ich diesen Beitrag finden kann (wenn überhaupt?)

Ich danke Euch schon mal für Eure Hilfe

Liebe Grüße

Sunny
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  • 25. April 2024
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Hi Sunny73 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Sunny,

also ich weiß nur das man die Hundesteuer nur unter Vorbehalt bezahlen soll, dann bekommt man sie im Falle einer gewonnenen Klage auch wieder, bzw. dann kann auch erst geklagt werden (soweit ich mich erinnere).

Das hat zwar nichts in dem Sinne mit deiner Frage zu tun, aber vielleicht hilft es ja jemanden. Sabine mit Brenda und Macho müsste doch da was erklären können schließlich hat sie doch schon eine Klage gegen die Hundestuer gewonnen?

Lieben Gruß
Meike

 
Hi Meike,

ja bei Sabines Klage ging es aber doch um einen Betrag von mehreren Tausend Mark. Die Steuer wurde doch wohl auf 800,00 oder so runter gesetzt.

Es geht mir darum, ob man nicht was gegen diese "Satzung" unternehmen kann, aufgrund der Wortwahl. Mein Hund ist DEFINITIV KEIN Kampf- sondern Familienhund
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(natürlich alle anderen Betroffenen meist auch) verstehst Du *gg*

Es gab da mal einen Beitrag, der aber schon urlange her ist, wo es darum ging, ob das Wort Kampfhund oder Gefährlicher Hund gewählt wurde.

Wenn man einen Wesenstest bestanden hat, ist der Hund ja nicht "mehr" gefährlich (bewiesener Maßen).

Liebe Grüsse

Sunny
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Hi Sunny,

wäre wirklich interessant zu wissen, aber mit dem Beitrag kann ich dir leider nicht dienen..
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Lieben Gruß
Meike

 
Hie rin Düsseldorf musst du für den ersten "kampfhund" 1200,- DM zahlen... wenn du noch einen 2. "Kampfhund" hälst, musst du pro Hund 1800,- DM zahlen!

Nur eine kurze Informnation! Zu deiner richtigen Frage kann ich leider nihcts antworten!

Wobei ich noch beifügen muss, dass hier in NRW (zumindest versteh ich es so) die Anlage 1 Kampfhunde sind und die Anlage 2 nur gefähliche Rassen sind!

Oder versteh ich das falsch???

Liebe Grüsse

Julia, Merlin und Kira

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Hallo Sunny,

meinst Du vielleicht diesen Beitrag hier ?




Bis dann
Sylvia & Kira
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Hi Strawberry,

leider meinte ich diesen Text nicht *schnief und leid tut, dass Straw sich so viel Mühe gegeben hat*

Es ging nur um die Auslegung der Hundesteuersatzung (oder Verordnung) ob da gefährlicher Hund oder Kampfhund drin steht ..

och mönsch... *grübel bis der Kopf raucht*

Liebe Grüße erstmal

Sunny
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