Kann einem die Hundehaltung im eigenen Haus verboten werden?

Sandy1980

15 Jahre Mitglied
Hallo!

Ich hab da mal eine Frage. Ich hab nämlich heute gehört, dass es wohl möglich ist, dass sich mehrere Nachbarn zusammentun und einem die Hundehaltung untersagen, obwohl man ein eigenes Haus hat.
Dass einem das bei einer Mietwohnung passieren kann, ist mir schon klar. Zum Glück haben wir eine super Vermieterin, und nette Nachbarn, wo das alles kein Thema ist.

Aber wir würden gerne in ein paar Jahren ein eigenes Haus kaufen, da es mit zwei Hunden nicht so leicht ist, eine Wohnung zu finden. Wissen ja nicht wie lange wir hier bleiben können. Außerdem ist was Eigenes doch schöner. Und bei einer Eigentumswohnung hat man auch nicht unbedingt mehr Freiheiten. Da können sich alle anderen Eigentümer zusammenschließen, und gegen die Hundehaltung sein.
Auch wenn von vornherein alles abgeklärt ist, kann irgendwann beschlossen werden, dass in Zukunft keine Hunde oder nur kleine gehalten werden dürfen. So habe ich das zumindest bei Bekannten mitbekommen.

Wisst Ihr, ob das auch bei einem eigenen Haus so einfach möglich ist? Wäre doch ziemlich ärgerlich, wenn die Hundegegner es so einfach haben.


Liebe Grüße, Sandra
 
  • 19. April 2024
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Hi Sandy1980 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn die anderen Hausbesitzer einen oder mehrere Gründe finden um gegen die Hundehaltung zu klagen.
Oder wenn die Tiere nicht artgerecht gehalten werden, kann der Amtsveterinär eingeschalten werden.

watson
 
Hallo Sandra !
Deine Frage kann man eigentlich nur mit "jein" beantworten.
Es kommt u.a. auf die Lage des Grundstücks und die Art der Hundehaltung an. Es gibt da so nette Urteile zu festgelegten "Bellzeiten" beispielsweise.
Auch spielt es eine Rolle, wie das jeweils zuständige OA so "drauf" ist.
Vor Jahren hat unser OA z.B. einen "Angstbrief" unserer ehemaligen Nachbarin abgeschmettert, der nur "Rottweiler sind gefährlich" zum Inhalt hatte.
Es spielt auch eine Rolle, ob das Eigentum sich in einem reinen Wohngebiet (Wohnsiedlung) befindet, oder in einem "Mischgebiet" mit Kleingewerbe.
Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Afghanen-Züchter, der in einem reinen Wohngebiet sein Eigentum hatte, die Anzahl seiner Hunde "auf max. zwei" reduzieren mußte, weil ein Nachbar wegen "Geruchsbelästigung" geklagt hatte. Die exakte Sachlage kann ich allerdings nicht einschätzen.
Allgemein vorteilhaft für Hundehaltung sind ländliche Gebiete, da in diesen Hundehaltung schon immer zum "allgemeinen Grundstücksgebrauch" zählte.
Meiden würde ich als Hundehalter in jedem Fall städtische Wohnsiedlungen, besonders Reihenhäuser,(wenn ich an ein eigenes Häuschen denke) da ist alles einfach "zu eng".
Auch im eigenen Haus ist verantwortungsvolle Hundehaltung gefragt, die die Nachbarn nicht "belästigt", aber das sehe ich sowieso als Selbstverständlichkeit an.
Verstehst Du jetzt mein "jein" ?

LG Vera
 
Hallo Vera!

Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich verstehe was Du meinst.
In ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte möchte ich sowieso nicht ziehen.
Wenn schon ein eigenes Haus, dann soll es auch freistehend sein.
Und etwas ländlicher ist ja auch schön. Da sind die Häuser vielleicht halbwegs bezahlbar.
Hier wo ich im Moment wohne sind die Preise viel zu hoch. Und so eine Vermieterin wie unsere finden wir nicht noch einmal. Sie wohnt zwar über uns, aber wir haben unseren eigenen Eingang und können machen was wir wollen.

Und bei der Haussuche werde ich mir notfalls Jahre Zeit lassen. Wir haben nicht gerade wenig Ansprüche. Aber das Wichtigste sind die Hunde. Auf die würde ich niemals verzichten. :nee:

Liebe Grüße, Sandra
 
Das kann Dir wohl nur ein RA beantworten. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ohne trifftige Gründe ein Hundehaltungsverbot auf einem privat genutzen,dauernd bewohnten Grundstück ausgesprochen werden kann. Dass man als Halter Auflagen bekommen kann, wenn es nachgewiesene und berechtigte Beanstandungen gibt, steht allerdings ausser Frage. Bei gravierenden Missständen kann es dann auch zum Verbot kommen.
Mir persönlich ist noch nie zu Ohren gekommen, dass eine normale Hundehaltung im eigenen Haus einfach so verboten wurde. Im Internet findet man auch nur Verbotsfälle im Zusammenhang mit Eigentums - bzw. Mietwohungen.
 
Also ich wohne in einem Reihenhaus in einer dichter besielten Siedlung.

Bei unseren ersten beiden Hunden beim Einzug kam lieber 4 Kinder als zwei Hunde, nach einer Weile wurde das Urteil revidiert, da unsere beiden sich benehmen konnten und eigentlich außer wenn einer hier rumschlich auch ruhig waren. Als der erste Einbruch hier in de Siedlung war und unser alte Rüde Alarm geschlagen hat, als die beim Nachbarn im Garten standen , waren meine beiden die Helden udn es war Ruhe.

Beim neuen Hund gab es eine Weile Ärger, weil er trennungsangst hatte. Als ich dem nachbarn klargemacht habe, das ich daran arbeite , war schnell wieder Ruhe.

Nun habe ihc einen eigenen Hund und 2 Pflegehunde, habe den Ruf ein wenig verrückt zu sein, klar muß man ja sein mit 3 Hunden, aber man wundert sich das es a) nicht stinkt bei uns und b) es ruhig bei uns ist.

Also du siehst kann auch in einem Reihenhaus gut gehen.

Lieben Gruß
Anne
 
Patty+Balu schrieb:
Also du siehst kann auch in einem Reihenhaus gut gehen.
Sicher Anne, das kann schon gut gehen, doch auch Deine Nachbarn könnten einmal wechseln und damit die Probleme anfangen. Pauschal lässt sich hier auch wenig sagen, da es oft mit der Hunderasse zusammenhängt. Wie oben schon gesagt: In städtischen Neubausiedlungen mit handtuchgrossen Grundstücken ist es allemal problematischer als in einem "Bauerndorf". Ich denke, man muss hier auch Verständnis für hundelose Nachbarn haben. Nicht jeder findet Gebelle als angenehmes Geräusch. ;)
 
Man kann Dir in einer Eigentumswohnung nicht die generelle Hundehaltung verbieten, sondern "nur" bestimmte Rassen (ratet mal, welche), die Anzahl der Hunde einschränken und vorschreiben, wieviele man max. halten kann. Belästigungen sollten tunlichst vermieden werden (z. B. Häufchen in Gemeinschaftsanlagen - aber das ist ja selbstverständlich). Ebenso kann man verpflichtet werden, daß die Hunde in den Gemeinschaftsanlagen angeleint werden. In Reihenhaussiedlungen kann man es Dir auch nicht einfach so verbieten. All diese Verbote sind dann, wenn jemand wirklich arg belästigt wird und das muß nachgewiesen werden. Und auch dann ist es erstmal ein langer Rechtsweg. Also mal eben so verbieten, ist nicht drin. Da gehört eigentlich schon mehr zu. Sicherlich gehen viele Nachbarn über, sich zusammenzuschließen und den HH zu mobben, aus welchen "Gründen" auch immer (weil der Hund ihnen nicht passt). Man muß sich genau umsehen, bevor man kauft.
 
Sanna, ich muss Dir widersprechen.

In vielen Eigentumswohnanlagen sind Hunde generell verboten.

Das kann durch die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss beschlossen werden und steht dann so in der Hausordnung. Z.B. Hundehaltung nicht erlaubt!

Dann ist aber auch generell kein Hund erlaubt, egal welche Rasse.

In einer ETW hat man den gleichen Mist wie in einer Mietwohnung...

Es können per Eigentümerversammlung auch "Beschränkungen" beschlossen werden, z.B. "Hunde über 40 cm Schulterhöhe nicht erlaubt" oder "Maximal 1 Hund pro Wohneinheit erlaubt"...

In einem Haus kann einem die Hundehaltung nicht verboten werden, solange keine tierschutzrechtlichen Bedenken bestehen und die Nachbarschaft nicht ungebührlich belästigt wird.

Gruß
tessa
 
Tessa: Wir gelten offiziell als ETW. Leben zwar nicht in einer typischen ETW, d. h. gemeinsam haben wir mit den anderen nur die Hausnr. und den Parkplatz, ansonsten sind wir ein gesondertes kleines Häuschen. Trotzdem habe ich mich extrem gründlich informiert, bevor wir eingezogen sind. Wenn man einzieht und eine HO besteht, die HH verbietet, ist sie rechtens und man muß sich dran halten. Steht dort aber nichts drin wg. HH, müssen wirklich ALLE Eigentümer zustimmen, die HH zu verbieten, da gilt dann kein Mehrheitsbeschluß.

P. s. Kann auch sein, daß es nur bei uns ist mit dem, daß alle zustimmen müssen, aber so hatten wir es damals festgelegt. Allerdings käme wohl aufgrund unserer Wohnlage keiner auf die Idee, uns die Haltung zu verbieten. Denn wir haben wirklich mit keinem was zu tun (s. o.), haben alle ein gutes Verhältnis und leben mitten im Wald am Rande eine Freilaufgebietes. Hier hält fast jeder mehrere Hunde. Aber das gehört nicht zum Thema. Wichtig ist nur: Ganz so einfach geht es echt nicht. War für mich Grundlage, Eigentum zu kaufen.

Noch mal P. s.: Es kommt aber auch darauf an, was festgelegt ist - Mehrheitsbeschluß oder Gesamtbeschluß. Das ist quasi die Grundlage jeder Entscheidung in einer ETW. Daher haben wir natürlich auch Glück...
 
Muss hier sana recht geben. War heute morgen auf dem Gericht und für ein komplettes Verbot der Hundehaltung müssen alle zustimmen.

Auf Gericht war ich weil ich gegen zwei Beschlüssen geklagt habe. Ich hab verloren. Es darf jetzt bei uns nur noch ein Hund pro Wohnung gehalten werden. Die Grösse wird auf ca. 60 cm beschränkt und Besucherhunde dürfen nur max. 2 Tage zu Besuch sein.
 
Xana,

das ist doch nicht wahr?! Was ist denn, wenn man nen Welpen hat, der dann doch größer wird????? Und wie hoch ist Deine Kleine?

Sandra,

im schönen Lüdenscheid/ Umgebung wirst Du sicherlich ein passendes Haus für Euch finden. Nachbarn machen in der regel nur Ärger, wenn die Hunde den ganzen Tag im Garten Alarm schlagen, die Nachbarschaft "vollschei...en" oder sich sonst wie ungebührlich benehmen.

gruß nelehi
 
nelehi schrieb:
Xana,

das ist doch nicht wahr?! Was ist denn, wenn man nen Welpen hat, der dann doch größer wird????? Und wie hoch ist Deine Kleine?

gruß nelehi

Tja, deswegen wurde im Vorfeld sich auf das Wort ca. geeinigt. Inwieweit das ca. nach oben gehen kann ist unklar. Die Grössenbeschränkung bezieht sich im übrigen auch auf Besucherhunde. Ich denke, wenn niemand was im Haus dagegen hat, könnte man sich auch einen grösseren Hund anschaffen. Aber einen Zweithund kann ich jetzt dort halt vergessen.

Xana ist unter 60 cm und gegen Xana könnte sie auch nichts mehr machen. Sie war schon vorher da. Selbst wenn xana jetzt über 70 cm wäre könnten sie nichts dagegen machen. Ausser sie würde jetzt tagtäglich in der Wohnung randalieren und bellen.

Langfristig möchte ich da ohnehin weg, weil das Klima einfach vergiftet ist. Mein Auto hat darunter auch schon gelitten. Mehrer Kratzer in der Tür. Das ist kein Zufall, es wurden ganz bestimmte Autos in der Siedlung zerkratzt. Ich möchte nicht wissen wie weit sie noch gehen.

xana
 
Ach, um Himmels Willen.
Dann schau bloß, dass Du da weg kommst.

gruß Nicole
 
Xana: Das alles tut mir wirklich leid für Dich... Tierfeinde gibt es wohl überall!!!
 
Vielen Dank Euch allen. Jetzt bin ich schonmal etwas schlauer.

Wenn man mit der Nachbarschaft nicht zurecht kommt, ist es wirklich besser, wenn man früher oder später woanders hinzieht.

@ nelehi:
Hier gibt es bestimmt viele schöne Gegenden. Muss aber auch bezahlbar sein. Also müssen wir uns wohl etwas außerhalb umsehen. Wir sollten uns dann nur die Nachbarschaft genauer ansehen, bevor wir uns entgültig entscheiden. Aber das ist ja noch laaaange hin. :unsicher:

Liebe Grüße, Sandra
 
bickrottis schrieb:
Allgemein vorteilhaft für Hundehaltung sind ländliche Gebiete, da in diesen Hundehaltung schon immer zum "allgemeinen Grundstücksgebrauch" zählte.


LG Vera

Da muss man aber auch etwas vorsichtig sein. Vor allem, wenn es sich um wirklich sehr ländliche Gebiete mit Bauernhöfen usw. handelt. Da laufen nämlich oft Hunde (jeglicher Größen und Charaktere) den ganzen Tag frei herum, und wenn Du selber einen etwas unverträglichen Hund hast, treten da schnell gewisse Probleme auf... Und dann kann es genauso dazu kommen, dass Du von Deinen Nachbarn oder sonstigen in der Umgebung wohnenden Leuten gemobbt wirst. :unsicher:
 
Auch im eigenen Haus muss man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Fühlt sich jemand belästigt, kann auch bei Eigentum das OA einschreiten. Ich hab zum Glück nur nette Nachbarn aber auch ich achte drauf, dass die Hunde, von denen zwei recht bellfreudig sind, nicht zu lange und nicht ohne Aufsicht im Garten sind. Ich will mir ja die nette Nachbarschaft auch nicht verderben. So sond meine Hunde unter Mittag und wenn draußen viel Begängnis ist im Haus.
 
@Rudi - der Beitrag bzw. das Thema ist aus 2005, der User wird hier wahrscheinlich nicht mehr unbedingt aktiv sein :hallo:
 
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