Kampfis in Braunschweiger Wohnung grundsätzlich verboten

watson

KSG-Mutti™
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Kampfhunde in Braunschweiger Wohnungen grundsätzlich verboten


Was wird aus Nora? Darf die siebenjährige Labrador-Bullterrier-Hündin weiterhin bei ihrer Familie in Querum bleiben? Oder muss sie die Wiederaufbau-Wohnung verlassen, wie es der Vermieter Ende Juli in einem Rundschreiben an alle Kampfhundebesitzer verfügt hatte? Der Fall Nora und der Verbleib zweier weiterer "Gefahrtiere" (Dobermänner) wurde Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt. Das Urteil wird am 12. Dezember verkündet.

Indes, zumindest, was Noras Zukunft betrifft, zeigte sich Anwalt Markus Bialobrzeski nach Verhandlungsende skeptisch. "Man muss abwarten." Zu unmissverständlich hatte Richter Wolfgang Hoßbach klargestellt, dass die Haltung des seit Juli in Gefahrtierklasse I (Bullterrier, Pit Bull, Staffordshire Terrier und Kreuzungen) eingestuften Hundes in Braunschweig grundsätzlich verboten ist. "Wenn ich einen Hund in einer Stadt nicht halten darf, dann auch nicht in einer Wohnung. Das ist doch klar."
Die Klägerin, die Wiederaufbau, habe insofern einen Unterlassungsanspruch gegen Kampfhundehalter aus § 1 der Gefahrtier-Verordnung vom 5. Juli 2000, ließ Hoßbach durchblicken. "Der Hund ist öffentlich-rechtlich verboten", und das habe Auswirkungen auch auf einen zivilen Mietvertrag (§ 134 BGB). Dabei spiele es keine Rolle, ob die Haltung des Hundes vor Jahren genehmigt wurde. Auf diese (seiner Meinung nach immer noch gültige) Genehmigung vom 7. November 1994 berief sich Anwalt Bialobrzeski. Zumal die Erlaubnis nur widerrufbar sei, so der Wortlaut, "sobald berechtigte Beschwerden" vorliegen. Derartige Beschwerden gebe es nicht, stellte Bialobrzeski klar, während Wiederaufbau-Anwalt Eike Fuchs deutlich machte, dass sich der Vorstand angesichts jüngster Vorfälle mit Kampfhunden gezwungen sehe, die Tiere "aus ihren Räumen entfernen zu lassen". Einem sechsjährigen Kind sei bereits ein Ohr abgebissen worden.

Und auch Richter Wolfgang Hoßbach beharrte darauf, ein generelles Verbot von Kampfhunden der Klasse I in Wohnräumen sei zulässig. Die Haltung eines solchen Tieres sei "nicht mehr vom allgemeinen Gebrauch der Wohnung gedeckt".

Zur stärkeren Abnutzung und Verschmutzung komme die Gefährdung der Mieter, und es sei unerheblich, ob diese sich konkret durch einen Hund gefährdet oder belästigt fühlten. "Sie ziehen vielleicht eines Tages aus, und es kommen neue Mieter mit kleinen Kindern. Das ist dann eine ganz andere Situation."

Ungeklärt blieb Dienstag die Frage, ob ein positiver Wesenstest Kampfhunde vor einer Ausweisung bewahrt. Für Anwalt Eike Fuchs ist die Sache klar: "Das ändert nichts." Anderer Meinung ist Bialobrzeski. Er vertrat die Ansicht, die Wiederaufbau habe voreilig gehandelt, als sie die Genehmigung für Nora widerrief. "Nach einem Wesenstest ist gar nicht gefragt worden." Seiner Meinung nach müssten Vermieter solche Hunde akzeptieren, die den Test bestanden haben. "Das Ermessen reduziert sich in solchen Fällen auf Null."

Nur, bisher konnte Noras Wesen nicht geprüft werden. Sie steht, wie andere, auf einer langen Warteliste.
 
  • 25. April 2024
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Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi watson !

Vor einiger Zeit hatte ich doch tatsächlich das Gefühl es würde sich ein bißchen bessern, aber ich schlief sicherlich und es war nur ein Traum.

Traurige Grüße


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merlin
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Hallo Merlin,

nein, es war kein Traum. Es bessert sich in vielen kleinen Punkten. Einige Städte meinen immer noch, daß sie besonders "glänzen" müßten. Auch diese werden noch eines Besseren belehrt.
Laß Dich nicht unterkriegen, wie schaffen es,

watson
 
Hi Watson,

heute stand in der Braunschweiger Zeitung ein Bericht, daß die Wiederaufbau den ersten Prozess verloren hat. Ein Rotti in Kralenriede darf bleiben.


Manuela und ihr Trio
 
Hallo Ihr Lieben,

na , daß läßt mich doch ein wenig hoffen, meine Mutter (hat eine Rottihündin mit MK-Befreiung), bewohnt nämlich auch eine Wohnung von dieser besagten Wohnungsbaugesellschaft und die Klage meiner mutter gegen den Vermieter (auch ihr wurde mittgeteilt, sie müsse den Hund abschaffen, oder sie bekommt die Kündigung)ist noch anhängig. Sie wird auch von dem oben von Watson beschriebenen Anwalt vertreten.

Beatrice
 
Hallo Beatrice,

dann müßte es auch für Deine Mutter zu schaffen sein MIT Hund in der Wohnung bleiben zu dürfen.
Ich drück euch auf jeden Fall sämtliche Pfoten
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).
Sag bitte Bescheid was rauskam,

watson
 
Hi Beatrice,

ich drück euch auch alle Pfoten. Hast Du den Artikel nicht gelesen? Es stand aber auch drin, daß noch etliche Prozesse offen sind und es zu keinerlei Beschwerden durch die Nachbarn kommen darf.

Manuela und ihr Trio
 
Hallo ihr lieben,

erstmal vielen Dank..........
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Es gab bei meiner mutter in der Nachbarschaft auch noch keinerlei Klagen, oder gar belästigungen durch den Hund. Nun muß ich noch dazu sagen, daß diese Wohnungsbaugesellschaft nicht nur in Braunschweig Wohnungen hat, die Häuser dieser Gesellschaft erstrecken sich auf den gesamten Vorharz, sie besitzen ca. 10.000 Wohnungen, also dürfte ein nicht unrerheblicher Teil der Mieter mit Hund betroffen sein.
Hoffen wir das Beste, ansonsten findet meine Mutter natürlich bei mir Asyl.........., denn den Hund würde sie NIE abschaffen.
Ich halte euch auf dem laufenden

Beatrice
 
Hallo Beatrice !

Ich drück Deiner Mutter und allen anderen betroffenen Hundehaltern ganz fest die Daumen !!!

Liebe Rottigrüße von Vera

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Hallo Zusammen !

Ich denke bei ca. 10 000 Wohnungen müssten doch wirklich einige Hundehalter zusammenkommen.

Man müsste versuchen sie zusammen zuführen, das sie gemeinschaftlich dagegen vorgehen können.

Beatrice, ich wünsche Dir und vorallem Deiner Mutter viel Glück und drück Euch natürlich auch die Daumen.

Lasst Euch nicht unterkriegen.

Schöne Grüße

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merlin
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