also wenn ihr die möglichkeit habt, das das tierheim einen boxer-mix draus macht, dann nehmt die möglichkeit war. dann habt ihr und der hund eure ruhe.
aber dann muß auch der impfausweis und alles stimmen, damit ihr ihn auf verlangen vorzeigen könnt.
wenn du ihn als staff-boxer anmeldest, dann mußt du in deinem mietvertrag AUSDRÜCKLICK festhalten, welchen hund der vermieter genehmigt. ansonsten kannst du nämlich ohne grund aus der wohnung gekündigt werden. du hast ja schließlich eine reißende bestie.
auf jeden fall brauchst du unbedingt die schriftliche genehmigung der vermieterin.
bei uns muß ein führungszeugnis vorgelegt werden (rheinland-pfalz), ob ihr das müßt, weiß ich nicht.
infos kriegst du am besten über das innenministerium.
das ordnungsamt hat meistens nicht so ganz den durchblick.
hat der hund den wesenstest bestanden, kannst du ihn vom maulkorb und evtl. von der leine befreien lassen.
ich würde in deinem ort auch mal wegen der kampfhundesteuer nachfragen. nicht, das du später in ohnmacht fällst.
infos über den ganzen verordnungskäse kriegst du auch unter