Kampfhundsteuer Widerspruch in Rhl.-Pf.

Cassandra

15 Jahre Mitglied
Ich werde gegen unseren Steuerbescheid Widerspruch einlegen, welche Argumente kann man denn anführen ??
Ich bin Halter einer Bordeauxdogge, die steuerrechtlich zu den "Kampfhunden" zählt, laut Gefahrenabwehrverordnung jedoch nicht.
Was zählt nun, ist das ein Argument für den Widerspruch?
Ich hatte unserem Ortsbürgermeister vorgeschlagen einen Wesenstest mit dem Hund zu machen und dann (nach bestehen) die Steuer wieder herabzusetzten, er sagte jedoch sie(die Gemeinde) könne nicht mit Ausnahmen beginnen, dabei sind wir die Ausnahme, da sonst niemand KHsteuern zahlen soll. Gibt es für mich keine Möglichkeit, diese Steuer wieder herabzusetzen ?
Finanziell verfügen wir über die nötigen Mittel, so dass das Argument der Stundung für uns nicht in Frage kommt...

Kann mir jemand helfen ?
Sollte der Widerspruch von einem Anwalt verfasst werden ?

Vielen Dank !



Nadja
 
  • 19. April 2024
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Hi Cassandra ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Nadja,

also, falls Ihr eine Rechtschutzversicherung habt, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Leider kann ich dir keien genauere Auskunft geben, da ich mich in solchen Dingen überhaupt nicht auskenne.

Viele Grüsse Andrea
hga1.gif
und Grunznase Shila
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[Dieser Beitrag wurde von Andrea am 05. Februar 2001 editiert.]
 
Hallo Cassandra,

das dürfte wohl einige Probleme für Euren Bürgermeister geben. Er kann schlecht einen Hund, der lt. Gefahrenabwehr als nicht gefährlich gilt, als gefährlichen Hund versteuern.

Diese Empfehlung hat zumindest hier in Hessen der Städte- und Gemeindebunde seinen Mitgliedsgemeinden durchgegeben.

Such Dir einen Anwalt, der sich im Steuerrecht bzw. Verwaltungsrecht auskennt und leg auf alle Fälle Widerspruch ein (welcher nicht von der Zahlungspflicht entbindet).

Leider habe ich in meiner RA-Liste bzw. der VO's keinen Anwalt in Rheinland Pfalz.

Liebe Grüße

Beckersmom
facingbullyclear.gif
 
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