Kampfhundesteuer in BaWü für 13 Rassen bestätigt

Caro-BX

20 Jahre Mitglied
Hallo ihr Lieben,

gerade habe ich unter news vo. 15. (oder 14.)5. gelesen:

Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg hat die Kamofhundesteuer Satzung in Stuttgart für alle dreizehn Rassen bestätigt!

Leider bin ich zu blöd hier gleich den richtigen Link reinzustellen. Der Artikel hat die Überschrift:
366 Kampfhund in der Stadt (also nichts was auf das Urteil hindeutet.

Bin völlig verzeifelt, denn auf dieses Urteil wird sich unsere Gemeinde ja nun auch berufen.

Außerdem kapiere ich das nicht: Das selbe Gericht hat doch die Polizeiverornung nur in allen Punkten für rechtens erklärt, weil 1. jeder Hund die Möglichkeit hat, sein Nicht-Kampfhund-Sein per bestandenem Verhaltenstest zu beweisen und 2. auf Antrag die für alle dreizehn Rassen geltende Leinenpflicht von der Ortspolizeibehörde aufgehoben werden kann.

Ich kapiere es einfach nicht und bin völlig am Boden zerstört. Sch...

Caro-BX
 
Hi!

War ja leider zu erwarten. Fast alle Gerichte berufen sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2000. Dort wurde die sog. Kampfhundesteuer grundsätzlich bestätigt. Aber viele Dinge von damals sind heute nicht mehr gültig. Das wichtigste Argument dagegen: die Gefahrenabwehr, die durch diese Steuer vollzogen werden soll, wurde mittlerweile anders geregelt. Vielleicht einen Vergleich aus dem KFZ Bereich:

Zuerst werden Fahrzeuge, die gefährliche Abgase ausstoßen, erhöht besteuert. Dann wird eine VO erlassen, dass diese Fahrzeuge nur noch dann gehalten werden dürfen, wenn sie per Nachrüstung und Test beweisen, dass ihre Abgase unter dem gefährlichen Niveau liegen. Gleichzeitig bleibt die hohe Steuer. So etwas wäre nicht durchzusetzen und würde von den Gerichten sofort kassiert. Entweder "Strafsteuer" oder Test und Nachrüstung.

Das bedeutet, auf die Hunde übertragen, dass trotz Nachweis der Ungefährlichkeit ein weiteres Mittel zur Gefahrenabwehr angewendet wird. Das ist unlogisch und unverhältnismäßig. Leider hat kein Gericht den Mut, gegen die Politik und das BVG-Urteil zu urteilen. Die einzige Chance sehe ich beim Bundesverfassungsgericht.

Micha
 
Hmmm....ich war gerade eben auf den Seiten des VGH in Mannheim und habe keinerlei Pressemitteilung über die Absegnung einer KH-Steuersatzung gefunden!???!

Wann soll denn da ein Urteil gefällt worden sein???

fragend

Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hallo,

wann das Urtei gefällt worden ist, stand nicht in dem Artikel, nur das die Stuttgarter kampfhundesteuer durch VGH-Urteil abgesegnet sei.

Jetzt der vollständige Link auf die Nachricht:

Dann kann man auch unter "hier lesen" direkt auf den Artikel der Leonberger Zeitung kommen. Mal sehen, vielleicht klappt es ja, beim Link-kopieren (ich schätze die Chance allerdings gering ein)


Wow, ich bin wohl doch nicht so doof? Funzt er auch???

Caro-BX
 
Mööönsch, da bin ich ja doch nicht so doof ...
biggrin.gif
es hat geklappt! Da kann mein Claas stolz auf sich sein, denn immerhin hat er es mir vor Wochen mal gezeigt - aber halt so husch, husch, wie die lieben elfjähringen Kids das der Mama halt zeigen.
biggrin.gif


Caro-BX
 
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