Kampfhundesteuer für Kat 2 Hund???????

Staffbullalex

10 Jahre Mitglied
Hallo :hallo:

Ich weis es gibt schon paar Beiträge zu diesem Thema. Dennoch wüßte ich gerne, was ihr zu meinem Fall meint:

Also folgendes: Heute kam der Steuerbescheid für meinen Kleinen ( Staffbull ).
Ab 2007 gibt es nun bei uns in der Gemeinde ( BaWü ) die sogenannte Kampfhundesteuer :sauer: ( 300 Euro ) statt bisher 85 Euro.

Hab jetzt schon in nem anderen Beitrag gelesen, dass die Gemeinde jeden x-beliebigen Hund höher versteuern kann, wenn sie das wollen.

Nun steht aber bei mir auf dem Bescheid: Jahresbetrag für einen Kampfhund: 300 Euro.
So ist das ja nicht ganz richtig. Ich meine ich würde die 300 ja auch bezahlen, dass ist nicht das Problem. Nur ist es so nicht ganz richtig oder? Er ist ja kein Kampfhund in gerichtlichem Sinne.

Was würdet Ihr tun? Rechtsanwalt oder andere Schritte einleiten?
Muß noch erwähnen das ich den Hund vor einem Jahr angemeldet habe und es da auch schon Probleme gab weil die sagten es wäre ein Kat 1 Hund. Dies konnte ich aber erfolgreich wiederlegen und er wurde als Kat 2 Hund akzeptiert.

Vielleicht hatte schonmal jemand dieses Problem. Wäre super wenn mir jemand Sicherheit geben könnte.

Grüße
 
Ich würde mich mal an wenden.
Da werden sie geholfen.
 
hm bei uns in bawü ist es der stadt selbst überlassen ob sie für einen listenhund die sog."kampfhundesteuer" erheben oder nicht auch wenn ein erfolgreicher wesenstest vorliegt ist es wie schon erwähnt der gemeinde selbst überlassen. leider. bei uns wird die " normale" hundesteuer fällig zum glück
 
Hallo
kann es sein das der staffbull bei euch auch zur kat1(sog. kampfhunder) gehört.bei mir in bielefeld gehört er genau so dazu wie der pit,amstaff und bulli und ich glaube das ist in ganz nrw so.
so weit ich informiert bin wirst du das dann wohl zahlen müssen denn jede stadt darf selber entscheiden für welchen hund welche steuern zu zahlen sind.die könnten sogar eine dackel steuer machen wenn sie wollten.
 
bei uns in bawü gibt es "nur" 3kategorie 1 hunde :pit bull den staff und den bulli und nur für die darf die stadt die sog. kampfhundesteuer erheben
 
ne, ich glaub die können trotzdem die höhere Steuer verlangen
 
hm also ich mein nur wenn einer auf diesen 3rassen zutrifft ausser: der hund ist liste 2 und wurde schonmal negativ auffällig dadurch tritt dann glaub die liste1regeln in kraft d.h. der hund hat maulkorb und leinenpflicht welche durch den bestehen des wesenstest befreit werden kann. aber die kampfhundesteuer darf doch nur bei den liste1 hunde erhoben werden bei uns oder nicht? und da ist es jeder gemeinde selbst überlassen
 
Das bleibt leider der Gemeinde überlassen,bis jetzt haben wir für unseren Staffbull 624 Euro bezahlt sobald wir umgezogen sind sind es nur noch 60 Euro.
 
Nochmal zum Verständnis, Hundesteuer ist eine Lenkungssteuer, und wenn eine Gemeinde denkt es gäbe zu viele Pudel dann kann sie 300 Euro für Pudel verlangen.

Du hast keine Chance, zahl das Geld.
 
Also in Bayern gehört der Staff - Bull zu Kat.1!!!!
Du kannst froh sein dass du ihn überhaupt genemigt bekommen hast!
Ich würd auch einfach zahlen und mich so unauffällig wie möglich verhalten!;)
 
Moin, da die Erhebung der Hundesteuer ausschließlich in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt ist zur Beantwortung der Fragen erforderlich den genauen Text der Hundesteuersatzung zu kennen. Die Angabe "BaWü" reicht leider nicht aus. Auch die Mitarbeiter bei den Behörden sind nicht unfehlbar (siehe "Korrektur" von Kat 1 in Kat 2). Vielleicht kannst du mit der Satzung die Mitarbeiter überzeugen und eine Änderung erreichen.
 
Ich denke Staffbullalex geht darum das auf dem Bescheid Steuer für einen Kampfhund (sprich Kat 1) ausgewiesen wurde, ihr Hund aber Kat. 2 ist. (?)

Ich würde erstmal freundlich das Gespräch mit der Gemeinde suchen. Auch sachbearbeiter sind nicht unfehlbar.
 
also habe das jetzt schon ein paar mal gehört ,das einige städte sowohl für kat1 als auch kat2 kampfhundesteuer nehmen.die stadt kann in sachen hundesteuer auch den dackel mit in die hähere hundesteuer einbeziehen.das ist absolut wilkürlich und nicht anfechtbar.
 
also meines erachtens darf die kampfhundesteuer nur bei kat.1 hunden angesetzt werden und bei auffällig gewordenen liste 2 hunden zum. bei uns in bawü ich würd auch nochmal mit dem sachbearbeiter oder sachbearbeiterin ganz nett plaudern und es ihnen so wiedergeben
 
Schön das sich so viele zu diesem Thema geäußert haben. Ist anscheinend doch irgendwie ein bisschen verzwickt.
Ich habe heute mal bei der Gemeinde angerufen und sie darauf hingewiesen, dass es bei der Anmeldung vor einem Jahr schon zu einer Verwechslung mit dem AmStaff kam. Er meinte er würde das mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.
Halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden. Ich denke auch dass der Kat 2 Hund nur als Kampfhund eingestuft wird, wenn er auffällig geworden ist.
Mal schaun was rauskommt.

Grüße
 
Ausschlaggebend sind die in der Hundesteuersatzung benannten Rassen; und hier ist dem Satzungsgeber (Gemeinde) ein überaus weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt. :rolleyes:
Eine höheren Besteuerung für individuell auffällig gewordene Hunde ist nach den meisten (älteren) Satzungen oftmals nicht vorgesehen. :verwirrt:

Eine Abhängigkeit zur/zum jew. Landes-VO/-Gesetz besteht nur dann, wenn es in der Satzung bspw. heißt: "...als gefährliche Hunde / Kampfhunde im Sinne dieser Satzung gelten die in der Landeshunde-VO benannten Rassen..." möglicherweise auch "...gelten die in Kategorie 1 der LHVO erfassten Rassen...".

Die Mehrzahl der Hundesteuersatzung listet aber Hunde nach eigenem Gutdünken auf. Zum Einen, weil schon zuviele LVO angegriffen wurden und die daran anknüpfenden Steuersatzungen gleich mit ins Trudeln gerieten, zum Anderen, weil sie den meisten Gemeinden "umfangreich" genug erscheinen...

Das Einfachste wäre es in die betreffende Satzung hineinzuschauen...
 
Es sollte natürlich heißen: ...weil sie (die Listen in den VOs) den meisten Gemeinden nicht "umfangreich" genug erscheinen... :unsicher:
 
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