Kampfhundeliste Bayern !!!

quini

Mutter Doberin™
20 Jahre Mitglied
Rottweiler in Bayern Kampfhunde
München (AP) Rottweiler gelten in Bayern neuerdings als Kampfhunde und dürfen nur noch mit behördlicher Genehmigung gehalten werden. Innenminister Günther Beckstein erklärte am Freitag in München, die Muskel- und Beißkraft der Rottweiler und ihr Temperament könnten eine besondere Gefahr darstellen. In der Beißstatistik des Deutschen Städtetages stehe der Rottweiler an dritter Stelle. In den USA sei er in mehr als die Hälfte aller Beißunfälle verwickelt.
Neben dem Rottweiler wurden sechs weitere Hunderassen in die bayerische Kampfhundeverordnung aufgenommen: American Bulldog, Alano, Cane corso, Perro de Presa Canario und Perro de Presa Mallorquin. Aus der Liste gestrichen wurde der Rhodesian Ridgeback. Sein Aggressionspotenzial sei nur gering, hieß es.


traurig quini


 
  • 25. April 2024
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Hi quini ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tja, jetzt ist mein "Kleiner" auch ein Listi :(

traurigst
Dani & Ihr "Kleiner" Cane Corso
 
aus dem ADRK-Forum :

Zunächst einmal sind wir ganz froh, dass inzwischen einige Leute, die bislang die Welt in Bayern noch für in Ordnung und eine Listung des Rottweilers im Freistaat für undenkbar gehalten haben, aufgewacht sind.
Leider handeln auch die bayrischen Politiker, wie ihre Kollegen in den meisten Bundesländern, populistisch und vor allem auch opportunistisch, denn vor dem Hintergund einer bundesweiten Vereinheitlichung der Verordnungen werden natürlich in Verbindung mit anderen Themen Zugeständnisse in beide Richtungen erwartet und erhofft.
Ob sie sich ebenso beratungsresistent wie die anderen zeigen, wird sich zeigen, doch sollte jeder trotz allem seinen Protest kund tun und auf allen politischen Ebenen (Stadt, Kreis, Land) schriftlich und/oder persönlich vorstellig werden.
Es gibt einige wenige Personen, die Kontakt zu den Ministerien haben und sogar Gesprächstermine vereinbaren konnten. Dies bedeutet natürlich noch gar nichts, solche gab es auch in Niedersachsen und NRW. Aber es ist zumindest einen einen Versuch wert, denn die auch hier schon im Forum angesprochenen Klagen bieten leider keinerlei Garantie auf Erfolg.
Trotzdem werden wir in letzter Konsequenz auch diesen Weg beschreiten, dies kann allerdings erst geschehen, wenn die Verordnung gültig ist und in schriftlicher Form vorliegt.
Wir bitten in diesem Zusammenhang darum, nicht vorschnell juristische Schritte einzuleiten, denn voreilige und schlecht vorbereitete Klagen können mehr kaputt machen als nützen. Darüber hinaus ist eine gute Klageschrift mehr wert als 20 schlechte. Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der sich mit der Bemerkung eines als Besucher anwesenden Anwalts in Lüneburg am besten ausdrücken lässt: "Hätte ich solche Mandanten gehabt, wie Sie, hätte ich auch geklagt ... ." Gemeint war damit der berufliche Hintergrund und/oder die gesellschaftliche Stellung der Klagenden sowie auch deren präsentables Äußeres. Ich möchte an dieser Stelle nicht über äußere Erscheinungsbilder diskutieren und schon gar nicht jemanden deswegen kritisieren oder diskriminieren, doch zeigt sich in vielen Punkten, dass die Richter hinter dem Richtertisch auch "nur" Menschen dieser Gesellschaft sind.
Sollte eine Klage konkret werden, sind wir für geeignete Kandidaten dankbar, die sich bitte mit der geschäftsstelle in Verbindung setzen möchten.
______________________________________________________

Vera

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hmmm..... aber das richtet sich ja wieder nur an rotti-besitzer, gelle?

oder da darf da "normal-kampfhund-halter" auch mitspielen??? *grübel*

Sibse
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Kampfkater Micky (17 Jahre) Schmusebacke Gipsy (11,5 Jahre)
und Nerventod Odin (11 Monate) und der kleine Kobold Tequila (7 Monate)
 
stimmt Sibse , richtet sich an die Rottihalter .
Ist es nicht aber so , daß man nur gegen etwas klagen kann , wovon man direkt betroffen ist ?
Ein Rottihalter könnte demzufolge keine Klage einreichen gegen das Zuchtverbot der Liste-1-Hunde und ein Pitti-Besitzer nicht gegen die Aufnahme der Rottis in Liste 2 . Das hat nichts mit Abgrenzung oder dergleichen zu tun , sondern ist m.E. rechtlich so vorgeschrieben .
Berichtigt mich bitte , wenn ich da falsch liegen sollte !

Vera


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Und ?
Stimmt das nun so , wie ich geschrieben habe ? She........ ?

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Hm..... gute Frage. Im Prozessrecht müßt ich selbst erstmal den Gesetzestext durchlesen. Ich kann eine Anzeige aber auch machen, wenn ich nicht geschädigt bin, aber ein Verstoß vorliegt - also schätze ich, daß sich das im Prozessrecht ähnlich verhält. Es geht ja nicht um eigennützige Dinge wie Schmerzensgeld sondern um allgemeingültige Dinge.

Es klagen ja auch häufig andere Institutionen gegen Verstöße bzgl. Umweltschutz, Tierschutz oder auch Menschenschutz.
Ich schlags aber nochmal genau nach!

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shevoice
 
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