§ 3 Überwachung
(1) Natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften erforderlich sind.
(2)
Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, dürfen im Rahmen des Absatzes 1
1. Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten,
2.
zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
a) die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel
außerhalb der dort genannten Zeiten,
b) Wohnräume des Auskunftspflichtigen betreten;
das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt,
3. Unterlagen einsehen,
4. Hunde untersuchen.
(3)
Der Auskunftspflichtige hat
1. die mit der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen und die Maßnahmen nach Absatz 2 zu dulden,
2. ihnen auf Verlangen insbesondere die Grundstücke, Räume, Einrichtungen und Transportmittel zu bezeichnen,
3. auf Verlangen Räume, Behältnisse und Transportmittel zu öffnen,
4. bei der Besichtigung und Untersuchung der einzelnen Hunde Hilfestellung zu leisten,
5. auf Verlangen die Hunde aus Transportmitteln zu entladen und
6. auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Demnach muß ich es dulden, wenn irgendwelche vom Amt benannten Personen (hier bei uns sind das irgendwelche Fuzzis eines Securityunternehmens, die sich wer weiß wie toll vorkommen) zu üblichen Zeiten (also tagsüber?) Zutritt zu meinem Grundstück oder mein mein Fahrzeug verlangen, nur weil ich eine bestimmte Hunderasse habe.
Und wer bestimmt, wann Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht?
Was genau ist denn eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ?
Warum hat man den Passus mit der Einschränkung des GG überhaupt dort vermerkt, wenn das im Falle einer tatsächlichen Gefahr sowieso erlaubt ist. Wenn das so einfach ginge, hätte man es hier nicht expliziert erwähnen müssen...
Bei der Hysterie, die damals bei Einführung der verschiedenen schnell zusammengeschusterten Hundeverordnungen/-gesetze herrschte und teilweise heute noch herrscht, reichte ja schon das Bellen des Hundes aus oder eine Kebbelei unter Hunden, um eine "dringende Gefahr" abzuleiten ... Das sieht man ja heute noch, z.B. wie das erst kürzlich in Fahrenkrug abgegangen ist
Wir hatten 2000 einen Rotti und einen Staff und ich weiß, was ich da mitgemacht habe und was vor allem damals in Hamburg, aber auch anderswo, abgegangen ist ...
Mit dem Rotti hatten wir nirgends wirklich Probleme, aber wehe, ich hatte den Staff dabei
Selbst Leute, die vorher unsere beiden Hunde toll fanden, drohten mir plötzlich auf offener Straße. Mehr als einmal muste ich mir anhören, dass ich "Schl.ampe mitsamt der Kampftöle erschossen gehöre" ...
Die Leute waren entweder völlig verunsichert aber meist sogar völlig hysterisch!
Selbst der Deutsche Tierschutzbund hat zur Ausrottung von Pit, Staff etc. aufgerufen!
Die Durchführungsbestimmungen wurden alle paar Tage wieder geändert, da wußte niemand mehr, wie er die Auflagen noch erfüllen sollte, weil selbst das Amt damit überfordert war und nicht wirklich wußte, was wer überhaupt noch an Unterlagen ranschaffen mußte. Beispiel: Zuerst bekamen wir die Auflage, innerhalb von 1 Woche eine tierärztliche Bescheinigung über die Ungefährlichkeit des Hundes ranzuschaffen, als wir das vorlegten, hatten sich die Vorschriften wieder geändert und wir brauchten eine Bescheinigung/Nachweis einer Hundeschule, dann doch vom AmtVet, dann war dieser überfordert und wir bekamen Namen von bestimmten zugelassenen Gutachtern ....
Es wurden Haftpflichtversicherungen verlangt, aber plötzlich ließ so gut wie keine Versicherung mehr solche Rassen zu. Wie will man so die Auflagen erfüllen?
Der Wesenstest war überall anders, die einen verlangten nicht allzuviel, andere erwarteten vom Hund, dass er sich z.B. kommentarlos treten ließ
Ein Freund von uns mußte bei brüllender Hitze mit seinem damals schon 15jährigen Staffbull, der hochgradig Krebs hatte, 4(!) Stunden lang alle möglichen und unmöglichen Tests über sich ergehen lassen. Als er sich hiergegen irgendwann verbal wehrte und einen Abbruch des Tests weger des entkräfteten Hundes verlangte oder zumindest eine längere Unterbrechung, drohte man ihm die sofortige Beschlagnahmung des Hundes an.
Und das war es im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch harmlos ... damals überschlugen sich die Nachrichten von grundlos beschlagnahmten und getöten Hunden.
Aber natürlich war damals alles ganz easy, man mußte ja nur die Auflagen erfüllen
Wer sich auch nur ein bißchen damals dafür interessiert hat, der hat das auch mitbekommen ...