bis auf Deinen Dobi, das war ein Pinschermeine ganze Familie hatte immer Terrier - bis heute
man nennt das Terrier - Gen
Geschmack vererbt sich nun mal
Alle Deine Bekannten halten Terrier?Der Hund meiner Tochter, der meiner Mutter hat ähnliches erlebt. Inzwischen halten fast alle in meinen Bekanntenkreis (und dieser ist groß) Hunde die irgendwann einmal beschlagnahmt wurden.
Ungewöhnlich ...
bis auf Deinen Dobi, das war ein Pinschermeine ganze Familie hatte immer Terrier - bis heute
man nennt das Terrier - Gen
Geschmack vererbt sich nun mal
Ich habe persönlich nichts gegen dich, aber ich muss jetzt einfach mal fragen woher das kommt, dass du gerne in Threads auftauchst um dann gewisse User - vornehmlich Pommel- 'anzugehen'.
Ich mein, du bist ein erwachsener Mann, dass erschließt sich mir nicht.
bis auf Deinen Dobi, das war ein Pinscher
Ich habe persönlich nichts gegen dich, aber ich muss jetzt einfach mal fragen woher das kommt, dass du gerne in Threads auftauchst um dann gewisse User - vornehmlich Pommel- 'anzugehen'.
Ich mein, du bist ein erwachsener Mann, dass erschließt sich mir nicht.
Pommel?
Hier habe ich Ana geantwortet, da ich weiß, daß sie einen Dobi hatte.
ach so - ja, Pommel ist so ziemlich der einzige KSG - Member, der mir penetrant auf den Sack geht
Stimmt nicht, irgendwo waren wir mal einer Meinung - Wölfe oder so.ach so - ja, Pommel ist so ziemlich der einzige KSG - Member, der mir penetrant auf den Sack geht
Okaaaay, hümz naja diese Einstellung kann ich da nicht teilen, aber wäre es da nicht eine Option gar nicht auf Pommel einzugehen?
Ich mein so ist es recht... na ich sag mal unverhältnismäßig, da du ja quasi aus Prinzip 'dagegen' bist, so lange Pommel eine Meinung hat und kund tut.
Evtl. sollte man sich auf einen Nenner einigen... zB. ihr mögt beide Hunde. und es dann darauf beruhen lassen? Ist nur ein Vorschlag.
Genau wie ich überlege ob ich Susi auf die Ignore-Liste setze damit meine Nerven geschont werden. ^^"
Du hast vom GG gesprochen und das habe ich mir erggoogelt. Wenn du Dinge behauptest, dann wirst du sie auch belegen müssen.
Das GG ist eben eine ganz andere Hausnummer,als das, was Hubndeverbringungsgesetz,
Dieses Gesetz hebelt jedoch nicht den Art 13 GG aus, da das GG über anderen Bundesgesetzen steht. Insofern geht es bei diesem Gesetz nur um die Einfuhr von Hunden und nur wenn dieser Verdacht besteht, darf so gehandelt werden, wie das Gesetz es bestimmt. Kannst du jedoch nachweisen, dass du deinen Hund vor der Verordnung schon hattest, dann kann die das Gesetz auch egal sein. Meine Hunde hatten alle Papiere und es wäre nun kein Problem nachzuweisen, dass die Hunde nicht eingeführt worden sind.
Stimmt, Rosi ist hart an der Grenze, aber mit allmydogs hab ich kein Problem
Und Procten ist eben Procten
Du hast vom GG gesprochen und das habe ich mir erggoogelt. Wenn du Dinge behauptest, dann wirst du sie auch belegen müssen.
Das GG ist eben eine ganz andere Hausnummer,als das, was Hubndeverbringungsgesetz,
Dieses Gesetz hebelt jedoch nicht den Art 13 GG aus, da das GG über anderen Bundesgesetzen steht. Insofern geht es bei diesem Gesetz nur um die Einfuhr von Hunden und nur wenn dieser Verdacht besteht, darf so gehandelt werden, wie das Gesetz es bestimmt. Kannst du jedoch nachweisen, dass du deinen Hund vor der Verordnung schon hattest, dann kann die das Gesetz auch egal sein. Meine Hunde hatten alle Papiere und es wäre nun kein Problem nachzuweisen, dass die Hunde nicht eingeführt worden sind.
Und was ist dann das?
§ 3 Überwachung
(1) ...
(2) Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, dürfen im Rahmen
des Absatzes 1
1. Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des
Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten,
2. zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
a) die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude
und Transportmittel außerhalb der dort genannten Zeiten,
b) Wohnräume des Auskunftspflichtigen betreten; das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt,
3. Unterlagen einsehen,
4. Hunde untersuchen
Entweder gibt es Grundrechte, die höchstens im Einzelfall mit richterlichem Beschluß eingeschränkt werden können, oder ich kann sie mir gleich in die Haare schmieren. Ein Gesetz, das Artikel des GG einfach mal vorbeugend außer Kraft setzt, ist zumindest fragwürdig - aber Beispiele für das Erlassen von Gesetzen, die formal unzulässig sind oder gar wegen des GG nicht rechtens sind, haben wir im Laufe der Jahre ausreichend präsentiert bekommen.
Stimmt, Rosi ist hart an der Grenze, aber mit allmydogs hab ich kein Problem
Und Procten ist eben Procten[/
Auf Dich wurde ich sogar schon außerhalb des Forums von relativ prominenten Personen angesprochen.