Kampfhunde im Alltagstest
190 Vierbeiner haben Regenschirm-Prüfung bestanden
Karlsruhe - Nach Ansicht des Amtes für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen hat sich die Kampfhundeverordnung, die kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden war, bewährt. Hunde, die einer "Kampfhunderasse" zugeordnet werden, etwa Bullterrier und Pitbull Terrier, können in der Verhaltensprüfung zeigen, dass sie gar keine "Kampfhundeigenschaften" haben. Bis zum Ablegen der Prüfung müssen sie in der Öffentlichkeit einen Beißkorb tragen und an der Leine gehen.
Seit die Kampfhundeverordnung im August 2000 in Kraft getreten ist, habe das Amt rund 190 Verhaltensprüfungen durchgeführt, davon 140 im Jahr 2001 und bislang 16 im laufenden Jahr. Durchgeführt wird die Prüfung auf Veranlassung der Gemeinden von Tierärzten des Amts für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen aus dem Landratsamt zusammen mit Polizeihundeführern der Karlsruher Diensthundestaffel.
Die Tiere werden dabei mit Alltagssituationen konfrontiert: Wie reagieren sie auf plötzliches Hupen, bellende Hunde, Männer mit Regenschirm oder dichtes Gedränge? Der Test kann eine ganze Stunde dauern. Hat ein Hund das Prüfungsziel erreicht, gilt er nicht mehr als Kampfhund. Der Maulkorb entfällt, die Leine bleibt aber. "Ein durchgefallener Hund erhält keine zweite Prüfungschance", erläutert Christa Schulz vom Veterinäramt. Wer die Prüfung nicht besteht, muss bis ans Lebensende mit einem Beißkorb spazieren gehen.
Bislang haben rund 160 Hunde die Prüfung bestanden, 30 Tiere seien durchgefallen, berichtet Schulz. Im laufenden Jahr seien im Gegensatz zu den Vorjahren alle Hundebesitzer zum vereinbarten Termin auf dem Gelände des Polizeisportvereins Karlsruhe erschienen. Getestet wurden vor allem Pitbull Terrier, gefolgt von American Staffordshire Terrier und Bullterrier. Im Landkreis Karlsruhe sind derzeit über 240 Hunde dieser Rassen gemeldet. (ps/pmr)
Quelle:
190 Vierbeiner haben Regenschirm-Prüfung bestanden
Karlsruhe - Nach Ansicht des Amtes für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen hat sich die Kampfhundeverordnung, die kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden war, bewährt. Hunde, die einer "Kampfhunderasse" zugeordnet werden, etwa Bullterrier und Pitbull Terrier, können in der Verhaltensprüfung zeigen, dass sie gar keine "Kampfhundeigenschaften" haben. Bis zum Ablegen der Prüfung müssen sie in der Öffentlichkeit einen Beißkorb tragen und an der Leine gehen.
Seit die Kampfhundeverordnung im August 2000 in Kraft getreten ist, habe das Amt rund 190 Verhaltensprüfungen durchgeführt, davon 140 im Jahr 2001 und bislang 16 im laufenden Jahr. Durchgeführt wird die Prüfung auf Veranlassung der Gemeinden von Tierärzten des Amts für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen aus dem Landratsamt zusammen mit Polizeihundeführern der Karlsruher Diensthundestaffel.
Die Tiere werden dabei mit Alltagssituationen konfrontiert: Wie reagieren sie auf plötzliches Hupen, bellende Hunde, Männer mit Regenschirm oder dichtes Gedränge? Der Test kann eine ganze Stunde dauern. Hat ein Hund das Prüfungsziel erreicht, gilt er nicht mehr als Kampfhund. Der Maulkorb entfällt, die Leine bleibt aber. "Ein durchgefallener Hund erhält keine zweite Prüfungschance", erläutert Christa Schulz vom Veterinäramt. Wer die Prüfung nicht besteht, muss bis ans Lebensende mit einem Beißkorb spazieren gehen.
Bislang haben rund 160 Hunde die Prüfung bestanden, 30 Tiere seien durchgefallen, berichtet Schulz. Im laufenden Jahr seien im Gegensatz zu den Vorjahren alle Hundebesitzer zum vereinbarten Termin auf dem Gelände des Polizeisportvereins Karlsruhe erschienen. Getestet wurden vor allem Pitbull Terrier, gefolgt von American Staffordshire Terrier und Bullterrier. Im Landkreis Karlsruhe sind derzeit über 240 Hunde dieser Rassen gemeldet. (ps/pmr)
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