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Kampfhunde-Herrchen sind meist brav
Wenig Probleme mit "gefährlichen Vierbeinern" / Maulkörbe werden angelegt
Spaziergänge nur noch mit Leine und Maulkorb: Für "gefährliche Hunde" gelten besondere Bestimmungen.
In der Volkerstadt und im Alzeyer Land gibt es wenig Probleme.
Archivfoto: Kopp
Vom 07.04.2004
In der Volkerstadt und im Alzeyer Land gibt es wenig Probleme mit Kampfhunden, dies berichten die Ordnungsämter.
Von Katrin Schnabel
Seit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist erneut eine Diskussion um Kampfhunde aufgekommen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass das vor drei Jahren erlassene Zuchtverbot für "gefährliche Hunde" mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Dagegen bestätigten die Richter eine Vorschrift, die den Import einiger Kampfhunderassen untersagt.
Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung, die den Umgang mit "gefährlichen Hunden" regelt und seit Juli 2000 in Kraft ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Nichtsdestotrotz hat die Kreisverwaltung besonders auf die Meldepflicht hingewiesen. Zudem gelten für Halter von "gefährlichen Hunden" verschiedene Auflagen.
So schauen die Mitarbeiter des Alzeyer Ordnungsamt Pit Bull und Co. aufs Maul, um festzustellen, ob er einen Maulkorb trägt oder nicht. Denn: Die wichtigste Verpflichtung für Halter von "gefährlichen Hunden" ist, dass sie ihr Tier nur noch an der Leine und mit Maulkorb ausführen dürfen. "Außerdem müssen die Hunde sterilisiert sein und einen eingepflanzten Chip tragen", erklärt Steffen Ferdinand, Mitarbeiter des Alzeyer Ordnungsamtes.
In Alzey gibt es derzeit vier registrierte Kampfhunde, wie hoch die Dunkelziffer ist, vermag Ferdinand nicht zu sagen. Nur so viel: Im vergangenen Jahr wurde das Ordnungsamt auf einen Hund aufmerksam, der nicht gemeldet war. Nachbarn hatten die Verwaltung benachrichtigt. "Der Hund war sehr verwahrlost, jedoch harmlos."
Probleme gab es bisher mit Kampfhunden nicht, auch wird "nicht von Amts wegen ermittelt", ob die Vorschriften der Kampfhundeverordnung beachtet werden. "Wenn den Mitarbeitern vor Ort ein Hund auffällt, schauen sie natürlich etwas genauer hin", sagt Ferdinand. "Hinterher laufen können wir den Hunden jedoch nicht". Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss blechen. "Bis zu 5 000 Euro", wie Ferdinand sagt.
In der Verbandsgemeinde Alzey-Land sind derzeit 23 "gefährliche Hunde" registriert, sie leben bei 21 Haltern. Probleme speziell mit Kampfhunderassen, oder mit Tieren, die als "gefährliche Hunde" im Sinne der Verordnung gelten, gab es bislang in der VG Alzey-Land noch nicht. Nichtsdestotrotz können die Ordnungsamtsmitarbeiter ein Lied von Problemen mit Hunden singen. Steffen Unger erläutert: "Gebell, Anleinpflicht, Verschmutzung - die Probleme werden immer mehr". Im vergangenen Jahr mussten sich die VG-Mitarbeiter mit sechs Vierbeinern beschäftigen, die Mensch oder Tier gebissen hatten. "Das waren aber keine Kampfhunde", sagt Unger. Bei einem Rottweiler prüft die Verwaltung derzeit noch, ob er in Zukunft als "gefährlicher Hund" eingestuft wird. "Dabei wird geklärt, ob der Hund einfach so gebissen hat, oder beispielsweise stark gereizt wurde", erläutert Unger. In dem Verfahren wird auch ein Polizeihundeführer zu Rate gezogen.
Einfach ist es nicht, sich einen Kampfhund zuzulegen. Wer sich ein solches Tier anschaffen möchte, muss beim Ordnungsamt einen Antrag stellen und mehrere Voraussetzungen erfüllen: So muss er 18 Jahre alt sein und persönlich vorsprechen. Außerdem muss der Halter seine Personalien sowie die Rasse und das Alter des Hundes angeben. "Es ist nicht ausreichend, wenn der Hund steuerrechtlich angemeldet ist", sagt Ferdinand. Zudem muss ein Sachkundenachweis erbracht werden. Das heißt, ein Sachverständiger schaut Hund und Halter an, "ob sie zusammen funktionieren", wie der Ordnungsamtsmitarbeiter sagt. Auch ein Führungszeugnis kann angefordert werden.
Wenig Probleme mit "gefährlichen Vierbeinern" / Maulkörbe werden angelegt
Spaziergänge nur noch mit Leine und Maulkorb: Für "gefährliche Hunde" gelten besondere Bestimmungen.
In der Volkerstadt und im Alzeyer Land gibt es wenig Probleme.
Archivfoto: Kopp
Vom 07.04.2004
In der Volkerstadt und im Alzeyer Land gibt es wenig Probleme mit Kampfhunden, dies berichten die Ordnungsämter.
Von Katrin Schnabel
Seit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist erneut eine Diskussion um Kampfhunde aufgekommen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass das vor drei Jahren erlassene Zuchtverbot für "gefährliche Hunde" mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Dagegen bestätigten die Richter eine Vorschrift, die den Import einiger Kampfhunderassen untersagt.
Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung, die den Umgang mit "gefährlichen Hunden" regelt und seit Juli 2000 in Kraft ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Nichtsdestotrotz hat die Kreisverwaltung besonders auf die Meldepflicht hingewiesen. Zudem gelten für Halter von "gefährlichen Hunden" verschiedene Auflagen.
So schauen die Mitarbeiter des Alzeyer Ordnungsamt Pit Bull und Co. aufs Maul, um festzustellen, ob er einen Maulkorb trägt oder nicht. Denn: Die wichtigste Verpflichtung für Halter von "gefährlichen Hunden" ist, dass sie ihr Tier nur noch an der Leine und mit Maulkorb ausführen dürfen. "Außerdem müssen die Hunde sterilisiert sein und einen eingepflanzten Chip tragen", erklärt Steffen Ferdinand, Mitarbeiter des Alzeyer Ordnungsamtes.
In Alzey gibt es derzeit vier registrierte Kampfhunde, wie hoch die Dunkelziffer ist, vermag Ferdinand nicht zu sagen. Nur so viel: Im vergangenen Jahr wurde das Ordnungsamt auf einen Hund aufmerksam, der nicht gemeldet war. Nachbarn hatten die Verwaltung benachrichtigt. "Der Hund war sehr verwahrlost, jedoch harmlos."
Probleme gab es bisher mit Kampfhunden nicht, auch wird "nicht von Amts wegen ermittelt", ob die Vorschriften der Kampfhundeverordnung beachtet werden. "Wenn den Mitarbeitern vor Ort ein Hund auffällt, schauen sie natürlich etwas genauer hin", sagt Ferdinand. "Hinterher laufen können wir den Hunden jedoch nicht". Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss blechen. "Bis zu 5 000 Euro", wie Ferdinand sagt.
In der Verbandsgemeinde Alzey-Land sind derzeit 23 "gefährliche Hunde" registriert, sie leben bei 21 Haltern. Probleme speziell mit Kampfhunderassen, oder mit Tieren, die als "gefährliche Hunde" im Sinne der Verordnung gelten, gab es bislang in der VG Alzey-Land noch nicht. Nichtsdestotrotz können die Ordnungsamtsmitarbeiter ein Lied von Problemen mit Hunden singen. Steffen Unger erläutert: "Gebell, Anleinpflicht, Verschmutzung - die Probleme werden immer mehr". Im vergangenen Jahr mussten sich die VG-Mitarbeiter mit sechs Vierbeinern beschäftigen, die Mensch oder Tier gebissen hatten. "Das waren aber keine Kampfhunde", sagt Unger. Bei einem Rottweiler prüft die Verwaltung derzeit noch, ob er in Zukunft als "gefährlicher Hund" eingestuft wird. "Dabei wird geklärt, ob der Hund einfach so gebissen hat, oder beispielsweise stark gereizt wurde", erläutert Unger. In dem Verfahren wird auch ein Polizeihundeführer zu Rate gezogen.
Einfach ist es nicht, sich einen Kampfhund zuzulegen. Wer sich ein solches Tier anschaffen möchte, muss beim Ordnungsamt einen Antrag stellen und mehrere Voraussetzungen erfüllen: So muss er 18 Jahre alt sein und persönlich vorsprechen. Außerdem muss der Halter seine Personalien sowie die Rasse und das Alter des Hundes angeben. "Es ist nicht ausreichend, wenn der Hund steuerrechtlich angemeldet ist", sagt Ferdinand. Zudem muss ein Sachkundenachweis erbracht werden. Das heißt, ein Sachverständiger schaut Hund und Halter an, "ob sie zusammen funktionieren", wie der Ordnungsamtsmitarbeiter sagt. Auch ein Führungszeugnis kann angefordert werden.