Kadaver lag in Park
Kampfhund von Besitzer enthauptet
Sich eines Kampfhundes zu entledigen, scheint immer schwieriger zu werden. Und die Besitzer schrecken offenbar vor nichts mehr zurück. So wurde am Dienstag in einer Grünanlage am Deutzer Ring, Ecke Kannebäcker Straße, ein toter Hund aufgefunden, den der Besitzer offenbar aus Angst vor Entdeckung enthauptet hatte.
Ein Passant, der den leicht verwesten Kadaver entdeckte, hatte das Tier zunächst für ein Schwein gehalten. Die Polizei identifizierte es jedoch als toten Bullterrier.
In einen Müllsack verstaut, war der Kadaver in einer Bodenvertiefung abgelegt worden. Von dem Kopf des Tieres fehlt bislang jede Spur. Dr. Peter Schmidt vom Veterinäramt der Stadt weiße eine Erklärung für die Enthauptung: "Mit der Kopf wurde auch der Nacken vom Körper abgetrennt. Vermutlich war bei dem Tier im Nackenbereich ein Chip unter die Haut gepflanzt worden, der nun Auskunft über die Identität des Besitzers hätte geben können." Auch Halsband und Steuermarke suchten die Beamten am Fundort vergeblich.
Der Verdacht, dass sich ein Halter auf diese Weise eines schwer lösbaren Problems entledigte, liegt auch für Dr. Ralf Unna, Leiter des Tierschutzheimes in Zollstock, auf der Hand. Die Heime in Köln sind überfüllt, haben noch nicht einmal mehr Platz für einen junge Cockerspaniel. "Obwohl wir den vermutlich innerhalb von vier Wochen vermitteln könnten, während Kampfhunde de facto nicht mehr vermittelbar sind und jedes Exemplar eine eigentlich für vier Hunde ausgelegte Box blockiert. Und zwar so lange, bis er an Herzversagen stirbt."
Die Möglichkeit, einen Kampfhund einschläfern zu lassen, scheidet ebenfalls aus. "Jeder Tierarzt, der einen Kampfhund einschläfert, nur weil er ein Kampfhund ist, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Zur Tötung eines Tieres bedarf es eines vernünftigen Grundes, und der liegt im Sinne des Tierschutzgesetztes nicht vor", so Dr. Unna. Da die Stadt Köln kein kommunales Tierheim betreibt, treffen die Folgen der Landeshundeverordnung die privaten Tierheime, deren finanziellen Grenzen wie auch räumlichen Kapazitäten überschritten sind.
Im Fall des gefunden Hundes ermittelt die Polizeiinspektion 8, Tel. 2291, wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.