Kampfhund gegen Bebauungsplan

guglhupf

15 Jahre Mitglied
Amt: "Du brauchst einen 1,40 m hohen Zaun wegen deines Hundes."

Hundehalter: "Okay, mach ich."

Amt: "Zäune über 1,20 m sind nicht erlaubt."

:lol:

 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi guglhupf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Typisch deutsch ....

Hätte ich bislang auch gesagt, aber die Italiener sind noch schlimmer, wirklich ...
Ich kann das Thema Zaun echt nicht mehr hören :wand: bin irgendwo gefangen zwischen Kopfschütteln, WTF und wahnsinnigem Lachen :sarkasmus: 25 Meter durfte ich ohne Genehmigung ändern, im vorderen Teil darf ich den Zaun erhöhen, aber nur die ersten 50 Meter. die letzten 20 Meter darf der Zaun nur 1,10 Meter hoch sein. Und die Aussage vom Geometer dazu war (als ich sagte, dass das für die Hunde absolut nicht ausreichend ist - was jetzt so für meine nicht stimmt, aber wenn ich das Haus mal verleihe oder vermiete ist das halt zu niedrig für den ein oder anderen Hund) : Ich soll den jetzt mit 1,10 beantragen und so bauen und wenn die dann da waren zur Abnahme, kann ich quasi draufbauen, dass würden hier alle so machen :rolleyes::asshat:
Also diesen Wahnsinn gibt es echt überall :kp:
 
Also ich find es ja positiv das sie sich überhaupt Gedanken machen :kp:

sie hätten auch einfach ablehnen können und dann hätten die Besitzer umziehen oder eben den Hund nicht halten können
 
Ich lache - obwohl es ja eigentlich nicht lustig ist. Deutsches Recht ist so irre.

Da, wo es tatsächlich mehr als ratsam wäre, sich streng an Vorgaben zu halten oder alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, da wird es nicht getan, aber in Fällen wie diesem hat man keine Hemmungen sich ernsthaft um 30 cm Zaun zu streiten?

Schräg.
 
Ein Freund hatte das gleiche Problem in Ulm (auf bayr. Seite). Mit Rottweiler. Drei Strassen weiter ist Ba-Wü und der Hund wäre nichtmal gelistet....
 
Das mit dem Bebauungsplan war hier genauso - eigentlich waren maximal 50 cm Zaun erlaubt, und Hecken bis 2 m Höhe.

Aber:

Grundsätzlich würde in diesem speziellen Fall ja nichts dagegen sprechen, den höheren Zaun zu genehmigen, meinten manche Ratsmitglieder, Schließlich hätten alle betroffenen Nachbarn den Antrag des Hundehalters unterschrieben. Und wenn Gründe des Allgemeinwohls dafür sprächen, könne man durchaus mal eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans erteilen.

Das ist hier auch so und war überhaupt kein Problem.

Verinfachten Antrag gestellt, Unterschriften der Nachbarn beigebracht, fertig. (Dabei hatten wir nicht mal Vorgaben vom Amt.)

Klassischer Fall von: "Denen geht's zu gut, wenn sie sonst keine Sorgen haben." :rolleyes:
 
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