Kampfhund-Besitzer mit einem Bein im Knast, weil Landesbehörden trödeln
Thüringen, 27.11.01
Die Meldung war kurz: „Wer in einem der fünf Ortsteile der Einheitsgemeinde einen Kampfhund hält, braucht dafür jetzt eine gesonderte Genehmigung, den so genannten Befähigungs-Nachweis. Beim Ordnungsamt der VG Heldburger Unterland muss der Besitz solcher Tiere gemeldet werden.“ So stand es im Freien Wort, Ausgabe Hildburghausen, auf der Lokalseite.
Das klang harmlos. Verdächtig harmlos. Wochen- und monatelang hatte der deutsche Blätterwald gerauscht im vergangenem Jahr, ach was, getost und gebrüllt hatte er: „Killer-Bestien zerfleischen Kind“, „Kampfmaschinen im Park“, „Schnappschlossgebiss sucht nächstes Opfer“. Sollte das die Antwort sein auf die größte nationale Bedrohung nach der Ökosteuer und vor Osama Bin Laden: Mal eben auf's Amt gehen und sich 'nen Schein geben lassen für Bello, den Bein-Häcksler?
Thomas Kümmel, Vorsitzender des Thüringer Familienhundeverbandes und als solcher mit freistaatlichem Überblick ausgestattet, beurteilt die Lage anders. Ganz anders. „Es herrscht das blanke Chaos.“ Aus Thüringen, das Kümmel noch im Sommer dem Fachjournal „Der Hund“ als „Paradies für Hundefreunde“ anpreisen durfte, ist ein Dschungel geworden, mit Fallstricken, Behördenwirrwarr und bisweilen tödlichen Begegnungen zwischen Staat und Tier. Apocalypse wau nachgerade.
Auf einen Nachweis so lange warten wie einst auf einen Trabi?
Das Chaos, das Kümmel sieht, hat seine Ursache wieder einmal im Agieren des Gesetzgebers. Seit April gibt es das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, seit dem 1. September ergänzt um die Tierschutz-Hundeverordnung aus dem Hause von Verbraucherministerin Renate Künast. Beide Regularien stellen auf die offiziell „unwiderlegbare“ Agressivität bestimmter Rassen ab: Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Mischlinge aus beziehungsweise mit diesen. Zucht und Einfuhr solcher Hunde sind verboten, die Haltung nur demjenigen erlaubt, der glaubhaft belegen kann, dass er seinen Vierbeiner beherrscht. Zum Nachweis dienen polizeiliches Führungszeugnis sowie ein so genannter Sachkunde-Nachweis. Wer, nach entsprechender Aufforderung im Amtsblatt, die Papiere nicht vorlegen kann oder will, dem darf seine geliebte Töle von Amts wegen weggenommen werden: Ab in's Tierheim.
Würden die Behörden die Gesetze jetzt schon ernst nehmen, bekämen die eh vollen Heime ein Problem. Denn bislang hat fast keiner der Thüringer Kampfhund-Besitzer die nötigen Papiere. Weil es noch keinen einheitlichen Sachkunde-Test gibt. Man arbeite daran, erklärt Peter Baldauf, für das freistaatliche Hundewesen zuständiger Referent im Landesverwaltungsamt. „Auf jeden Fall bis zum Frühjahr“ sollen die von verschiedenen Hunde-Fachverbänden entworfenen Tests geprüft und bestätigt sein, dito die Liste der Prüfer. Deren Zahl, so ist zu hören, wird wohl auf 15 bis 20 abschmelzen. Zunächst waren es über 60, die sich beworben hatten, aber die Mehrzahl fiel durch den Rost, nachdem das Amt einen irgendwie glaubhaften Nachweis der fachlichen Fähigkeiten der Tester gefordert hatte. Würde der Freistaat nur diejenigen zulassen, die mehrjährige praktische Erfahrung haben, könnte die Liste noch kürzer werden, meint Thomas Kümmel: „Dann warten die Besitzer auf den Sachkunde-Nachweis so lange wie früher auf 'nen Trabi.“
Wohl auch deshalb schert die Landesregierung wieder einmal aus der Reihe. Bereits ihre am 21. März 2000 erlassenen „Thüringer Gefahren-Hundeverordnung“ (ThürGefHuVO) war bundesweit einmalig, weil sie nicht auf bestimmte Rassen, sondern auf die nachgewiesene Gefährlichkeit des einzelnen Hundes abstellte: Bello musste schon mindestens zweimal gebissen haben, bevor man den Besitzer auch nur zum „Hunde-Führerschein“ verdonnern konnte. Eine Regelung, die manchen Ordnungsamtsleiter zum Jaulen trieb, wie etwa Holger Eisenberg in Erfurt. Erst kürzlich, so Eisenberg, hatten seine Inspektoren einen bissigen Hund ins Heim verfrachten wollen. Doch auf Intervention des Amtstierarztes kam der Erst-Beißer wieder frei. „Erklären Sie das mal den Bürgern“, seufzt der Beamte.
Die Landesregierung indes hält ihren Alleingang weiterhin für richtig. „Uns sind keine neuen seriösen Erkenntnisse zugänglich, die ein anderes Herangehen erzwingen“, erläutert Michael Geiken, Referatsleiter im Innenministerium. Den de facto auf Ausmerzung der vier Kampfhund-Rassen zielenden Ansatz des Künast-Ministeriums hält Geiken für eine „wissenschaftliche Fiktion“ und versichert: „Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung wird nicht geändert.“ Natürlich werde man aber die Bundesgesetze umsetzen. Die Zweigleisigkeit entschärft zumindest das Zeitproblem für die zum Sachkunde-Nachweis verpflichteten Köterfreunde: Laut ThürGefHuVO sind sie erst einmal aus dem Schneider, wenn sie sich „unverzüglich“ melden. Bis wann tatsächlich geprüft werden muss, steht in der Verordnung nicht drin.
Keiner weiß, wieviele Hunde es gibt
Wieviele Kampf- und sonstige Hunde es in Thüringen gibt, wissen weder Ministerium noch die freistaatlichen Statistiker. Schätzungsweise 80.000 bis 120.000 Angehörige der Art Canis lupus familiaris könnten es sein, wenn man das gesamte Hundesteuer-Aufkommen von 8,4 Millionen Mark auf die örtlich zwischen 40 und 160 Mark schwankenden Steuern herunterrechnet. Wobei jedoch nur die Minderzahl der Kommunen überhaupt Rasseangaben erfasst hat und auch jene Städte unsicher sind, die für „Kampfhunde“ Sondersteuern zwischen 700 und über 1000 Mark erlassen haben. „Da ist mancher Pitbull- zum Boxer-Mischling geworden“, meint Experte Kümmel. Zudem schnüffeln und pirschen nach vorsichtigen Schätzungen ein paar tausend Hunde ohne Anmeldung und steuerfrei durch die Landschaft.
Das Aufspüren dieser Illegalen bleibt den Kommunen überlassen, wobei es freilich den Aufwand zu bedenken gilt. Der Gemeinde- und Städtebund würde jedenfalls seinen Mitgliedern nicht pauschal die Jauler-Jagd empfehlen. In Anbetracht des geringen Anteils der Hunde am Gesamtsteueraufkommen, so Geschäftsführer Thomas Lenz, müsse jede Kommune selbst abwägen, ob sie ihre Bediensteten „von wichtigen Aufgaben abzieht“.
Einigen Städten indes ist derlei Glaube an das fiskalisch Gute im Menschen zu wenig. Sie lassen gezielt nach den Caniden suchen, Steuermarke und Rasse feststellen. Vor vier Jahren setzte Meiningen als erste deutsche Stadt eine private Firma auf die Spur und ermittelte so die rund 1000 Meininger Bellos. Kampfhundebestand: null.
In der Landeshauptstadt hatte sich kürzlich ebenfalls ein Privatunternehmen zur Fiffi-Fahndung angeboten, doch die Stadtverwaltung hat abgewinkt: Zuviel Aufwand für ein unsicheres Ergebnis. Außerdem verfügt Erfurt über drei angestellte Hunde-Inspektoren, die sich um freilaufende oder sonstwie auffällige Vierbeiner kümmern. Keineswegs jedoch, so Eisenberg, wird die Stadt ihre Inspektoren zu den etwa 100 bekannten Kampfhund-Haltern schicken, um dort Führungszeugnis und Sachkunde-Nachweis zu kontrollieren. Deren Anschriften sind zwar der Steuerabteilung bekannt, werden aber nicht an die Ordnungshüter durchgereicht. „Aus Datenschutzgründen“, wie Eisenberg leicht knurrig erläutert.
Andere Folgen des Gesetzes sind einfach nur komisch. So meldete sich in Ostthüringen eine Frau, deren Staffordshire-Mischling eine Zaunlücke genutzt hatte, um der Cocker-Spaniel-Hündin des Nachbarn beizuwohnen. „Muss ich jetzt ins Gefängnis?“, barmte die Frau, die gelesen hatte, dass das „Verpaaren“ von Kampf- mit anderen Hunden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft wird. Der Polizist riet ihr, die Zaunlücke zu schließen und dem Nachbarn die Abnahme des ungeplanten Nachwuchses zuzusichern. Damit wenigstens der sich keinem Sachkunde-Nachweis wegen des hündischen Liebesabenteuers unterziehen muss.
Thüringen, 27.11.01
Die Meldung war kurz: „Wer in einem der fünf Ortsteile der Einheitsgemeinde einen Kampfhund hält, braucht dafür jetzt eine gesonderte Genehmigung, den so genannten Befähigungs-Nachweis. Beim Ordnungsamt der VG Heldburger Unterland muss der Besitz solcher Tiere gemeldet werden.“ So stand es im Freien Wort, Ausgabe Hildburghausen, auf der Lokalseite.
Das klang harmlos. Verdächtig harmlos. Wochen- und monatelang hatte der deutsche Blätterwald gerauscht im vergangenem Jahr, ach was, getost und gebrüllt hatte er: „Killer-Bestien zerfleischen Kind“, „Kampfmaschinen im Park“, „Schnappschlossgebiss sucht nächstes Opfer“. Sollte das die Antwort sein auf die größte nationale Bedrohung nach der Ökosteuer und vor Osama Bin Laden: Mal eben auf's Amt gehen und sich 'nen Schein geben lassen für Bello, den Bein-Häcksler?
Thomas Kümmel, Vorsitzender des Thüringer Familienhundeverbandes und als solcher mit freistaatlichem Überblick ausgestattet, beurteilt die Lage anders. Ganz anders. „Es herrscht das blanke Chaos.“ Aus Thüringen, das Kümmel noch im Sommer dem Fachjournal „Der Hund“ als „Paradies für Hundefreunde“ anpreisen durfte, ist ein Dschungel geworden, mit Fallstricken, Behördenwirrwarr und bisweilen tödlichen Begegnungen zwischen Staat und Tier. Apocalypse wau nachgerade.
Auf einen Nachweis so lange warten wie einst auf einen Trabi?
Das Chaos, das Kümmel sieht, hat seine Ursache wieder einmal im Agieren des Gesetzgebers. Seit April gibt es das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, seit dem 1. September ergänzt um die Tierschutz-Hundeverordnung aus dem Hause von Verbraucherministerin Renate Künast. Beide Regularien stellen auf die offiziell „unwiderlegbare“ Agressivität bestimmter Rassen ab: Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Mischlinge aus beziehungsweise mit diesen. Zucht und Einfuhr solcher Hunde sind verboten, die Haltung nur demjenigen erlaubt, der glaubhaft belegen kann, dass er seinen Vierbeiner beherrscht. Zum Nachweis dienen polizeiliches Führungszeugnis sowie ein so genannter Sachkunde-Nachweis. Wer, nach entsprechender Aufforderung im Amtsblatt, die Papiere nicht vorlegen kann oder will, dem darf seine geliebte Töle von Amts wegen weggenommen werden: Ab in's Tierheim.
Würden die Behörden die Gesetze jetzt schon ernst nehmen, bekämen die eh vollen Heime ein Problem. Denn bislang hat fast keiner der Thüringer Kampfhund-Besitzer die nötigen Papiere. Weil es noch keinen einheitlichen Sachkunde-Test gibt. Man arbeite daran, erklärt Peter Baldauf, für das freistaatliche Hundewesen zuständiger Referent im Landesverwaltungsamt. „Auf jeden Fall bis zum Frühjahr“ sollen die von verschiedenen Hunde-Fachverbänden entworfenen Tests geprüft und bestätigt sein, dito die Liste der Prüfer. Deren Zahl, so ist zu hören, wird wohl auf 15 bis 20 abschmelzen. Zunächst waren es über 60, die sich beworben hatten, aber die Mehrzahl fiel durch den Rost, nachdem das Amt einen irgendwie glaubhaften Nachweis der fachlichen Fähigkeiten der Tester gefordert hatte. Würde der Freistaat nur diejenigen zulassen, die mehrjährige praktische Erfahrung haben, könnte die Liste noch kürzer werden, meint Thomas Kümmel: „Dann warten die Besitzer auf den Sachkunde-Nachweis so lange wie früher auf 'nen Trabi.“
Wohl auch deshalb schert die Landesregierung wieder einmal aus der Reihe. Bereits ihre am 21. März 2000 erlassenen „Thüringer Gefahren-Hundeverordnung“ (ThürGefHuVO) war bundesweit einmalig, weil sie nicht auf bestimmte Rassen, sondern auf die nachgewiesene Gefährlichkeit des einzelnen Hundes abstellte: Bello musste schon mindestens zweimal gebissen haben, bevor man den Besitzer auch nur zum „Hunde-Führerschein“ verdonnern konnte. Eine Regelung, die manchen Ordnungsamtsleiter zum Jaulen trieb, wie etwa Holger Eisenberg in Erfurt. Erst kürzlich, so Eisenberg, hatten seine Inspektoren einen bissigen Hund ins Heim verfrachten wollen. Doch auf Intervention des Amtstierarztes kam der Erst-Beißer wieder frei. „Erklären Sie das mal den Bürgern“, seufzt der Beamte.
Die Landesregierung indes hält ihren Alleingang weiterhin für richtig. „Uns sind keine neuen seriösen Erkenntnisse zugänglich, die ein anderes Herangehen erzwingen“, erläutert Michael Geiken, Referatsleiter im Innenministerium. Den de facto auf Ausmerzung der vier Kampfhund-Rassen zielenden Ansatz des Künast-Ministeriums hält Geiken für eine „wissenschaftliche Fiktion“ und versichert: „Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung wird nicht geändert.“ Natürlich werde man aber die Bundesgesetze umsetzen. Die Zweigleisigkeit entschärft zumindest das Zeitproblem für die zum Sachkunde-Nachweis verpflichteten Köterfreunde: Laut ThürGefHuVO sind sie erst einmal aus dem Schneider, wenn sie sich „unverzüglich“ melden. Bis wann tatsächlich geprüft werden muss, steht in der Verordnung nicht drin.
Keiner weiß, wieviele Hunde es gibt
Wieviele Kampf- und sonstige Hunde es in Thüringen gibt, wissen weder Ministerium noch die freistaatlichen Statistiker. Schätzungsweise 80.000 bis 120.000 Angehörige der Art Canis lupus familiaris könnten es sein, wenn man das gesamte Hundesteuer-Aufkommen von 8,4 Millionen Mark auf die örtlich zwischen 40 und 160 Mark schwankenden Steuern herunterrechnet. Wobei jedoch nur die Minderzahl der Kommunen überhaupt Rasseangaben erfasst hat und auch jene Städte unsicher sind, die für „Kampfhunde“ Sondersteuern zwischen 700 und über 1000 Mark erlassen haben. „Da ist mancher Pitbull- zum Boxer-Mischling geworden“, meint Experte Kümmel. Zudem schnüffeln und pirschen nach vorsichtigen Schätzungen ein paar tausend Hunde ohne Anmeldung und steuerfrei durch die Landschaft.
Das Aufspüren dieser Illegalen bleibt den Kommunen überlassen, wobei es freilich den Aufwand zu bedenken gilt. Der Gemeinde- und Städtebund würde jedenfalls seinen Mitgliedern nicht pauschal die Jauler-Jagd empfehlen. In Anbetracht des geringen Anteils der Hunde am Gesamtsteueraufkommen, so Geschäftsführer Thomas Lenz, müsse jede Kommune selbst abwägen, ob sie ihre Bediensteten „von wichtigen Aufgaben abzieht“.
Einigen Städten indes ist derlei Glaube an das fiskalisch Gute im Menschen zu wenig. Sie lassen gezielt nach den Caniden suchen, Steuermarke und Rasse feststellen. Vor vier Jahren setzte Meiningen als erste deutsche Stadt eine private Firma auf die Spur und ermittelte so die rund 1000 Meininger Bellos. Kampfhundebestand: null.
In der Landeshauptstadt hatte sich kürzlich ebenfalls ein Privatunternehmen zur Fiffi-Fahndung angeboten, doch die Stadtverwaltung hat abgewinkt: Zuviel Aufwand für ein unsicheres Ergebnis. Außerdem verfügt Erfurt über drei angestellte Hunde-Inspektoren, die sich um freilaufende oder sonstwie auffällige Vierbeiner kümmern. Keineswegs jedoch, so Eisenberg, wird die Stadt ihre Inspektoren zu den etwa 100 bekannten Kampfhund-Haltern schicken, um dort Führungszeugnis und Sachkunde-Nachweis zu kontrollieren. Deren Anschriften sind zwar der Steuerabteilung bekannt, werden aber nicht an die Ordnungshüter durchgereicht. „Aus Datenschutzgründen“, wie Eisenberg leicht knurrig erläutert.
Andere Folgen des Gesetzes sind einfach nur komisch. So meldete sich in Ostthüringen eine Frau, deren Staffordshire-Mischling eine Zaunlücke genutzt hatte, um der Cocker-Spaniel-Hündin des Nachbarn beizuwohnen. „Muss ich jetzt ins Gefängnis?“, barmte die Frau, die gelesen hatte, dass das „Verpaaren“ von Kampf- mit anderen Hunden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft wird. Der Polizist riet ihr, die Zaunlücke zu schließen und dem Nachbarn die Abnahme des ungeplanten Nachwuchses zuzusichern. Damit wenigstens der sich keinem Sachkunde-Nachweis wegen des hündischen Liebesabenteuers unterziehen muss.