"Kampf"hund und Import

Klopfer

10 Jahre Mitglied
Hi @ all,

diese Frage stelle ich für eine Freundin von mir.
Vor 2 Jahren ist sie von Deutschland nach Amerika gezogen, da ihr Mann dorthin versetzt worden ist und nun wieder nach Deutschland zurück muss.
Sie hatte damals, als sie rüber ging, einen Rhodesian Ridgeback, der auch wieder nach Deutschland mitkommt.
Zwischenzeitlich haben die einen American Staffortshire adoptiert, der seit einem Jahr bei den dreien lebt. Dieser Hund wurde damals, bevor sie ihn bekamen, benutzt, um die richtigen Kampfhunde scharf zu machen. Über eine Tierschutzorganisation ist er von seinen vorherigen "Besitzern" befreit worden und ins Tierheim gebracht worden.
Der Kleine ist jetzt 1,5 Jahre alt.

Aus dem Tier ist ein Prachtexemplar von Hund geworden - abgesehen von seiner Rasse. Er ist lieb und anhänglich, hat den amerikanischen Wesenstest (ja, sowas gibts da auch!) mit bravur bestanden und absolviert dort ein Training als Rettungshund (der Hund brauchte ne Aufgabe), welche er aber noch nicht abgeschlossen hat (erste Zwischenprüfung, Abschlussprüfung wäre in einem Jahr). Damit fällt die Option "Rettungshund" schon mal weg.

Nun ist es so, dass meine Freundin nächstes Jahr wieder nach Deutschland kommt. Laut Bundesrecht ist es Verboten, Tiere dieser Rasse nach Deutschland einzuführen. Und leider kann man seine "Rasse" auch nicht schön reden, denn vom Bild her ist er ein Prachtexemplar von einem Staff.

Er ist ein Familienhund und es wäre zu schade wenn der nicht mit nach Deutschland kommen dürfte. Meine Freundin ist ein wenig verzweifelt grade.

Gibt es eine Möglichkeit, den auf legalen Weg nach Deutschland zu bringen? Also Stellen, an die man sich wenden kann bzw. Auflagen, die man erfüllen kann etc?

Wir haben im Internet das gefunden:

Zitat:
Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland - HundVerbrEinfVO (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung)

§ 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
[...]
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.


Was hat das zu bedeuten? Wenn der Hund, in dem Land wo er her kommt, ohne Probleme gehalten werden darf, dann darf er das auch hier?

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
  • 23. April 2024
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Hi Klopfer ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ist der Mann deiner Freundin in der Armee??

Wenn ja, wuerd ich an seiner Stelle mal seinen Sponsor anrufen, wo sie hinstationiert werden, und auf jeden Fall mal mit den Vorgesetzten hier reden. Die haben da meist schon Erfahrungen mit oder koennen was rausfinden. Oder vielleicht mal den Armee-Tierarzt fragen (falls es dort einen gibt).

Aber soweit ich weiss, fallen US-Stuetzpunkte in Deutschland unter US-Gesetz, aber doch lieber mal nachfragen! Teilweise haben da, glaub ich, auch die deutschen Gemeinden ihre Finger mit im Spiel.
 
Ja, er ist bei der Armee, aber bei der Deutschen. Beide sind deutsche Staatsbürger, er ist nach USA versetzt worden und kommt jetzt wieder nach Deutschland um hier wieder seinen Dienst bei der Bundeswehr wieder aufzunehmen.

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Dann darf er AmStaff, Staffbull, Pitbull und Bullterrier leider nicht nach Deutschland einführen.

Wäre der Hund aus Deutschland und sie hätten ihn nach Amerika mitgenommen hätten sie ihn wieder einführen dürfen.
Da der Hund aber aus Amerika ist, hat er keine Chance.

Es gilt Importverbot für die oben genannten Rassen.
Alle anderen Rassen dürfen eingeführt werden.

Ansonsten würde ich mich mal an das Innenministerium wenden oder bei nachfragen.
 
Klopfer schrieb:
Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland - HundVerbrEinfVO (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung)

§ 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
[...]
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.


Was hat das zu bedeuten? Wenn der Hund, in dem Land wo er her kommt, ohne Probleme gehalten werden darf, dann darf er das auch hier?

Hallo Klopfer,
ja so in etwa. In Bayern zum Beispiel hätte der Hund ein heftiges Problem. In Niedersachsen zum Beispiel nicht, weil dort ein Staff ja gehalten werden darf.

Letztendlich wird also mehr das Bundesland entscheidend sein, nicht so sehr die Tatsache, dass er nach Deutschland umziehen soll. Sofern es nicht gerade Bayern (oder Brandenburg, evtl. auch Hamburg) ist, denke sollte es schon möglich sein.

Wenn ich mich richtig erinnere, brauchst du dann zuerst mal eine behördliche Ausnahmegenehmigung zur Einreise (ich glaube, die kriegt man von der Regierung). Dann muss der Hund natürlich entsprechend der jeweiligen Gesetzeslage angemeldet werden. Das dann bei der jeweiligen Gemeinde. Sind also zwei völig getrennte Vorgänge.

Letztendlich müsstet ihr das also vor allem mit den jeweils zuständigen behördlichen Stelle abklären, die für die Gemeinde zuständig ist, wo der Hund wohnen soll. Und zwar BEVOR der Hund im Land ist. In Bayern ist eine vorherige endgültige Abklärung bezüglich einer Haltegenehmigung schon mal gar nicht möglich, weshalb ich es in diesem Fall auch bleiben lassen würde. Eine in Aussicht gestellte Möglichkeit ist nicht das selbe wie ein Recht zur Haltung. Und in Bayern gibt es kein Recht zur Haltung eines Staffs - seid hier bitte ganz vorsichtig.

Ich würde mich hier ebenfalls mal bei Hund&Halter erkundigen, die können dir zum einen immer sehr genau Auskunft darüber geben, wie es mit einer evtl. Haltung im jeweiligen Bundesland aussieht und wo man sich wegen einer Importgenehmigung hinwenden muss.

Liebe Grüße
Gabi
 
@ all:

HundVerbrEinfG § 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot
(1)
[Satz 1] Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden.
[Satz 2] Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
HundVerbrEinfVO § 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
...
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

Das bedeutet leider für die in Satz 1 aufgeführten Hunde besteht absolut keine Chance einer Erlaubnis der Einfuhr zum dauerhaften Verbleib. :(

Elvis
 
Elvis XP schrieb:
@ all:
Das bedeutet leider für die in Satz 1 aufgeführten Hunde besteht absolut keine Chance einer Erlaubnis der Einfuhr zum dauerhaften Verbleib. :(

Elvis
Es ist doch echt zum kotzen in Deutschland mittlerweile!
Hier laufen Drecksviecher rum, die nichts anderes zu tun haben, als knurrend und Zähne fletschend durch die Gegend zu rennen und die Besitzer finden das noch "süüüüüss". Ganz toll, mein Bein sagt nach dem Zusammenstoß mit einem Pudel was anderes :sauer:
Ich bin echt kurz vor platzen. Schade, dass es so viele A-löcher und Minderbemittelte in Deutschland gibt die der Blöd-Zeitung und den Politikern glauben die eh keine Ahnung von nichts haben...

Verzeiht mir den Gefühlsausbruch aber ich hab grade mit meiner Freundin telefoniert und die ist völlig am Ende... Und ich mit ihr.

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Elvis XP schrieb:
@ all:

Das bedeutet leider für die in Satz 1 aufgeführten Hunde besteht absolut keine Chance einer Erlaubnis der Einfuhr zum dauerhaften Verbleib. :(

Elvis

Upps - jau, da haste wohl recht. Hab ich glatt übersehen, danke. Scheibenkleister...

Einfach nur Waaahnsinn das alles. Ich hoffe ja immer noch auf eine EU-Entscheidung - aber darauf kann das Hundchen ja schlecht warten...

Lieben Gruß
Gabi
 
Klopfer schrieb:
Verzeiht mir den Gefühlsausbruch aber ich hab grade mit meiner Freundin telefoniert und die ist völlig am Ende... Und ich mit ihr.

Ach weisste Klopfer - wenn es gehen würde, dann wäre ich schon längst geplatzt. Bist am richtigen Ort hier für "Gefühlsausbrüche"...
Gab und gibt immer noch genügend Leute, die samt ihrer Hunde aus Deutschland ausgewandert sind deswegen.

Traurige Grüße
Gabi
 
Klopfer schrieb:
Verzeiht mir den Gefühlsausbruch aber ich hab grade mit meiner Freundin telefoniert und die ist völlig am Ende... Und ich mit ihr.

Bis denne,

eure Klopfer :D

Ich wiederhole mal die Tatsache:
Die Einfuhr besteht "nur" für 4 Rassen.

Sicher das es ein AmStaff ist???
 
Midivi schrieb:
Ich wiederhole mal die Tatsache:
Die Einfuhr besteht "nur" für 4 Rassen.

Sicher das es ein AmStaff ist???

Da kann man doch nie sicher sein, wievile Am Bulldogs werden denn für Staffs gehalten????
 
Jap, das kann ich voll und ganz unterschreiben. Ich hab auch einen Am. Bulldog und viele schreien nur "ihhhh, ein Kampfhund". Dabei ist er hier nichtmal ein "Listenhund" :)

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
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