Juhu! HUK übernimmt Kosten Klage gegen Kampfhst

Caro-BX

20 Jahre Mitglied
Super Nachricht! Mein Mann hat heute morgen mit der HUK telefoniert und mdl. Deckungszusage für Anwalt und 1. Instanz bekommen.
biggrin.gif


Jetzt muß er nur noch einen Anwalt finden, der bereit ist uns zu den Gebührenordnungssätzen zu vertreten. Drückt bitte mal alle die Däumechen und Pfötchen!
smile.gif


Caro-BX
smile.gif
 
*drückganzdolle*

das ist ja ein ding, hätte ich ehrlich gesagt nicht mit gerechnet.

greetz
Sibse
lotte.jpg
 
uiui, das ist ja klasse!

bin auch bei der HUK Rechtsschutzversichert!!!

he he he dann habe ich ja gute chancen, falls mal was mit hundi sein sollte, dass es auch bezahlt wird!!!
 
<---auch alle Daumen drückt.

Bis dann Sera


imgProxy.asp


Nie vergessen wirst Du sein.
 
Hallo Caro,

was ich jetzt tue, tu ich äußerst ungern....aber es läßt sich nicht vermeiden
frown.gif



Verwaltungsgerichte : Pressemitteilungen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg





Erhöhte Kampfhundesteuer ist rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 3/2002 vom 08. Februar 2002

Gemeinden dürfen für das Halten von Kampfhunden einen Hundesteuersatz festlegen, der die Steuer für andere Hunde erheblich übersteigt. Dies entschied der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH). Er wies deshalb die Normenkontrollanträge von Kampfhundebesitzern gegen die Satzungsregelungen mehrerer Gemeinden und Städte im Land Baden-Württemberg ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die angegriffenen kommunalen Satzungen legen Steuersätze fest, die für den ersten Kampfhund bis zu 720 EURO im Kalenderjahr und für weitere Kampfhunde eine Steuerprogression je Hund bis zum Doppelten vorsehen. Nach Auffassung der Antragsteller, die jeweils einen oder mehrere Hunde der Rasse Bullterrier oder American Staffordshire Terrier halten, verstoßen diese Bestimmungen gegen den Gleichheits- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Diesen Einwendungen schloss sich der VGH nicht an. Er hält die gerügten Bestimmungen in den Hundesteuersatzungen für rechtmäßig. Die mit der Kampfhundesteuer verbundene Lenkungswirkung sei nicht zu beanstanden. Als örtliche Aufwandsteuer diene die Hundesteuer der Einnahmeerzielung, dürfe aber auch einen Nebenzweck verfolgen. Ein solcher sei anerkanntermaßen das Ziel, die Hundehaltung einzudämmen, um die durch sie entstehenden Gefahren und Belästigungen für die Allgemeinheit zu verringern. Dem diene auch die in der Satzung vorgesehene Erhöhung der Steuersätze für Kampfhunde und die Steuerprogression für das Halten mehrerer Hunde. Es stehe außer Frage, dass an der Eindämmung der Haltung gefährlicher Hunde in Anbetracht von deren nicht auszuschließendem Gefährdungspotential ein besonderes Allgemeininteresse bestehe. Es gebe auch keinen Wertungswiderspruch zur landesrechtlichen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde. Die Regelungsbereiche der Polizeiverordnung und der Hundesteuersatzungen würden sich vielmehr ergänzen. Die Polizeiverordnung diene der Gefahrenabwehr und trage der Schutzpflicht des Staates Rechnung, während sich die Steuersatzungen auf die oben geschilderte lenkende Wirkung beschränkten. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Haltern bestimmter Hunderassen sei sachlich gerechtfertigt. Sie ziele darauf, den Bestand möglicherweise gefährlicher Hunde von vornherein zurückzudrängen und dürfe deshalb bereits an die abstrakte Gefährlichkeit anknüpfen. Weiter ließen sich typisierende Satzungsregelungen durch den Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität rechtfertigen. Es sei schließlich nicht unverhältnismäßig, das gewichtige Allgemeininteresse an der Beschränkung des Haltens gefährlicher Hunde mit steuerlichen Mitteln umzusetzen. Auch dass sich für mehrere Kampfhunde der Steuersatz auf das Doppelte erhöhe, sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2002 - 2 S 926/01 -. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig


frown.gif





Beckersmom
bullcom.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hi Mom,

hast recht:
frown.gif
frown.gif
frown.gif


Aber gilt das auch, wenn wie Caro-BX schreibt, die BX in dem Land gar nicht als Kampfhund geführt wird sondern die Gemeinde das eigenmächtig beschlossen hat?

katze_044.gif


Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

 
Hallo Mom !
Ich denke, die BX ist in BW gar nicht gelistet???

Gruß Vera

howlingwolf.gif
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:
Hallo Caro,

was ich jetzt tue, tu ich äußerst ungern....aber es läßt sich nicht vermeiden
frown.gif



Verwaltungsgerichte : Pressemitteilungen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Erhöhte Kampfhundesteuer ist rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 3/2002 vom 08. Februar 2002
[/quote]

Tja, aus der Pressemitteilung geht halt nicht hervor, was die nun mit Kampfhund meinen.
Meinen die Kampfhund nach der VO BW oder die durch die Steuersatzung gefinierten Kampfhunde?

Wäre ein Riesenunterschied.


Gruß,
Tharin
 
Trotzdem feste Daumen drücken für Caro. Vielleicht springt ja ein niedrigerer Satz raus.
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tharin:
Hi!

Tja, aus der Pressemitteilung geht halt nicht hervor, was die nun mit Kampfhund meinen.
Meinen die Kampfhund nach der VO BW oder die durch die Steuersatzung gefinierten Kampfhunde?
[/quote]

Das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 19.01.2000 die Rechtmäßigkeit einer erhöhten Kampfhundesteuer festgestellt.

Im Gegensatz zum Polizei- und Ordnungsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht im Steuerrecht aus Gründen der Praktikabilität eine weitergehende typisierende und pauschalierende Betrachtungsweise zugelassen. Steuerrechtlich darf also bei allen in der entsprechenden Hundesteuersatzung genannten Hunden die Kampfhundeeigenschaft unwiderleglich vermutet und der erhöhte Steuersatz angewendet werden.

Gruß
Wolfgang
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang:
Das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 19.01.2000 die Rechtmäßigkeit einer erhöhten Kampfhundesteuer festgestellt.

[/quote]

Das kenne ich. Da ging es um die steuerlich definierten Kampfhunde. Dabei ging es auch darum, welceh Rassen wieso aufgezählt wurden (s. Begründung). Diese Begründung könnte z.B. nicht mehr so ziehen, wenn die Hunde getestet sind wie in BW (s. auch Begründungen zum Urteil zur VO ala "Test befreit von Auflagen").

Daher ist es eben so wichtig, von welchen Kampfhunden (die VO in BW definiert Kampfhunde) da in der PR-Meldung die Rede ist.

Wieso sit eigentlich die Entscheidung nicht rechtskräftig?

Tharin
 
Hi Beckersmom,
smile.gif


gerade bin ich an den PC, um zu E-Mailen, dass mein Mann schon einen Anwalt gefunden hat.

Davor habe ich outlook abgefragt und eine Antwort von Herrn Henkenjohann vorgefunden, in der er mir leider auch von der obigen Pressemitteilung berichtet hat!

Vielen Dank fürs reinstellen, so habe ich wenigstens den kompletten Wortlaut.

Leider vergessen, wer gefragt hat, ob BX in BaWü gelistet: Antwort. Ein klares Jein!

Die BX gilt hier grundsätzlich nicht als Kampfhund, sondern nur im Einzelfall, wenn das Tier aggressiv aufgefallen ist und danach nach entsprechendem Test als Kampfhund eingestuft wurde! (Eine der neun Rassen gem. §1 Abs.3 und somit in der PolVO aufgezählt.) Eine BX benötigt deshalb hier auch keinen Verhaltenstest, um nicht mehr als Kampfhund zu gelten.

Unsere Caro ist natürlich nicht aggressiv aufgefallen und somit auch nicht als Kampfhund eingestuft! Sie hat sogar den Verhaltenstest absolviert und bestanden, da die Gemeinde dies als Grundlage für die Leinenbefreiung gefordert hat.

So, nun muß ich den von Beckersmom reingestellten Text nochmal versuchen genau zu lesen. Bin so durch einander, dass ich nur geschockt war und sicher nicht alles gleich genau kapiert habe.

Kampfhundsteuer für als Kampfhunde eingestufte Hunde würde ich zu Not auch akzeptieren, aber für nicht eingestufte? Vielleicht kann der Anwalt ja mehr herausbekommen.

Caro-BX
frown.gif
 
Hallo CaroBX,

alles erdenkliche Glück dieser Welt für euch
smile.gif


watson
 
Original erstellt von Caro-BX:
Super Nachricht! Mein Mann hat heute morgen mit der HUK telefoniert und mdl. Deckungszusage für Anwalt und 1. Instanz bekommen.
biggrin.gif


Brauche auch eine Versicherung, aber eine ganz andere. Werde sie bei der HUK abschliessen, und mit Deinem Einverständnis mit dieser Deckungszusage die Unternehmenswahl begründen. So eine Versicherung muss man belohnen.
 
Hallo Duke,

bin ja auch echt froh über die Deckungszusage der HUK Rechtsschutzversicherung. Aber die haben wir auch schon viele, viele Jahre!

Ehrlich gesagt bin ich ansonsten inzwischen mit den meisten Versicherungen zur WGV Allgemeinen gewechselt, da da viel billiger. Heut zu Tage muß man da schon schauen.

Caro-BX
 
HUhu,
schau mal unter maulkorbzwang nach, da hat leider auch einer gegen die Kampfhundesteuer verloren mit einer Bordeaux-Dogge.
frown.gif
Aber ich weiß nicht, ob der Ort in BW war.
 
Hallo Stine,
smile.gif


ich glaube, du meinst ein Urteil aus NRW, wo Bordeaux-Doggen zu den Anlage 1 Hunden gehören.
frown.gif


Außerdem hat auch eine Bordeaux-Doggen-Halterin in RLP verloren, obwohl dort die Bordeaux-Dogge nicht als Kampfhund per Verordnung eingestuft ist.
frown.gif


Gruß von Caro-BX
smile.gif
 
@Caro
Wünsche euch viel Glück und drücke euch die Daumen..
smile.gif


@Mom
Habe dieses Urteil leider nur über Radio gehört..."Erhöhte Kampfhundesteuer berechtigt, damit Leutz vom Kauf solcher Hunde abgehalten werden"

Da ich ebenfalls noch eine Rechtschutzversicherung brauche, und schon viel gutes von der HUK gehört habe, werde ich dort mal nachhaken..

Storms
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Juhu! HUK übernimmt Kosten Klage gegen Kampfhst“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Valek
Antworten
5
Aufrufe
752
kaukase
andream
Moin Moin von der Ostsee und hab ganz viel Spass hier!
Antworten
5
Aufrufe
879
Heinzelmann
Heinzelmann
Tanny
Hi. :hallo: Ich hab immer noch die gleichen braunen Dober-Chaoten..., hat sich nicht viel geändert in den letzten 7 Jahren... ;) Gruß tessa
Antworten
11
Aufrufe
1K
tessa
nancy85
Antworten
16
Aufrufe
875
Rudelchef
Rudelchef
ronja38
:love: oh , hast du ein Foto? *unbedingtsehenwill*!:love:
Antworten
18
Aufrufe
848
ronja38
Zurück
Oben Unten