Wolfgang
KSG-Haarspalter™
01.10.2004 06:00
Jogger rettete sich vor Rottweiler ins Wasser
40-Jähriger rettete sich im Bezirk Bruck vor Hund, indem er einen E-Werks-Kanal durchschwamm. Kommentar der Hundebesitzerin: "Er tut eh nix."
Wie so oft lief der 40-jährige Oberaicher Alfred Brandl auch am Mittwochabend seine Runde: Am E-Werks-Kanal St. Dionysen entlang in Richtung Niklasdorf, und auf der anderen Seite wieder zurück. Dabei begegnete ihm eine etwa gleichaltrige Dame mit einem Rottweiler an der Leine. "Etwa 200 Meter weiter muss sie ihn dann freigelassen haben, denn als ich mich zufällig umdrehte, stürmte der Hund schon daher", erzählt Brandl.
Kanal. Der Mann sprang die Böschung in Richtung Kanal hinunter: "Über mir baute sich der Hund breitbeinig auf, fletschte die Zähne und war bereit zum Sprung. Das Frauerl rief ihn, aber das half überhaupt nichts." Was sollte er tun? "Ich sah keinen Ausweg, also köpfelte ich ins Wasser und schwamm durch den Kanal."
Gefahr. Das ist gar nicht ungefährlich, denn abgesehen davon, dass das Wasser sehr kalt ist und der Mann erhitzt war, bildet der Kanal Strudel, die den Schwimmer erfassen können. Drüben angekommen, bemerkte Brandl, dass er seine Uhr verloren hatte. Was ihn aber noch mehr ärgerte: Die Dame hatte sich inzwischen genähert und rief ihm vom anderen Ufer zu: "Er tut eh nix."
Kein Angsthase. Brandl hingegen betont, dass er keineswegs ein Angsthase sei, und auch kein Hundehasser: "Ich kenne genug Leute, die ihre Rottis gut im Griff haben, aber so einen Hund kann man doch nicht frei und ohne Beißkorb laufen lassen!" Der Jogger verständigte die Gendarmerie, aber die Frau war mit ihrem Hund bereits verschwunden.
Anzeige. Auf dem Brucker Gendarmerieposten hört man von diesem Hund nicht das erste Mal: "Wir haben schon mehrere Meldungen bekommen, dass dort jemand seinen Rottweiler immer frei laufen lässt, aber das war die erste Anzeige." Aufgrund der Personenbeschreibung hofft man, die betreffende Hundehalterin eruieren zu können.
Gesetz. Erwischt man sie, hat sie mit einer Anzeige laut Steiermärkischem Tierhaltegesetz und damit mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen. Sollte der Hund tatsächlich jemanden beißen, wäre das allerdings "fahrlässige Körperverletzung", also bereits ein strafrechtlicher Tatbestand.
Jogger rettete sich vor Rottweiler ins Wasser
40-Jähriger rettete sich im Bezirk Bruck vor Hund, indem er einen E-Werks-Kanal durchschwamm. Kommentar der Hundebesitzerin: "Er tut eh nix."
Wie so oft lief der 40-jährige Oberaicher Alfred Brandl auch am Mittwochabend seine Runde: Am E-Werks-Kanal St. Dionysen entlang in Richtung Niklasdorf, und auf der anderen Seite wieder zurück. Dabei begegnete ihm eine etwa gleichaltrige Dame mit einem Rottweiler an der Leine. "Etwa 200 Meter weiter muss sie ihn dann freigelassen haben, denn als ich mich zufällig umdrehte, stürmte der Hund schon daher", erzählt Brandl.
Kanal. Der Mann sprang die Böschung in Richtung Kanal hinunter: "Über mir baute sich der Hund breitbeinig auf, fletschte die Zähne und war bereit zum Sprung. Das Frauerl rief ihn, aber das half überhaupt nichts." Was sollte er tun? "Ich sah keinen Ausweg, also köpfelte ich ins Wasser und schwamm durch den Kanal."
Gefahr. Das ist gar nicht ungefährlich, denn abgesehen davon, dass das Wasser sehr kalt ist und der Mann erhitzt war, bildet der Kanal Strudel, die den Schwimmer erfassen können. Drüben angekommen, bemerkte Brandl, dass er seine Uhr verloren hatte. Was ihn aber noch mehr ärgerte: Die Dame hatte sich inzwischen genähert und rief ihm vom anderen Ufer zu: "Er tut eh nix."
Kein Angsthase. Brandl hingegen betont, dass er keineswegs ein Angsthase sei, und auch kein Hundehasser: "Ich kenne genug Leute, die ihre Rottis gut im Griff haben, aber so einen Hund kann man doch nicht frei und ohne Beißkorb laufen lassen!" Der Jogger verständigte die Gendarmerie, aber die Frau war mit ihrem Hund bereits verschwunden.
Anzeige. Auf dem Brucker Gendarmerieposten hört man von diesem Hund nicht das erste Mal: "Wir haben schon mehrere Meldungen bekommen, dass dort jemand seinen Rottweiler immer frei laufen lässt, aber das war die erste Anzeige." Aufgrund der Personenbeschreibung hofft man, die betreffende Hundehalterin eruieren zu können.
Gesetz. Erwischt man sie, hat sie mit einer Anzeige laut Steiermärkischem Tierhaltegesetz und damit mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen. Sollte der Hund tatsächlich jemanden beißen, wäre das allerdings "fahrlässige Körperverletzung", also bereits ein strafrechtlicher Tatbestand.