Ist das Tierquälerei Vernachlässigung oder ähnliches?

Rabenkrähe

Meine Nachbarn haben einen wuscheligen Howawart Mix, sehr freundlich und gehorsam erzogen. Das Paar ist schon älter und letztes Jahr hatten sie ein paar medizinische Probleme.
Ich habe deshalb angeboten, umsonst mit dem Hund raus zu gehen was diesem auch sehr viel Spaß gemacht hat. Nach einer Weile wollten sie das nicht mehr, weil der Hund dabei zu schmutzig würde und das Säubern und Trocknen so lange dauern würde. Das war im Januar diesen Jahres. Seitdem lief der Hund nur auf dem Grundstück, 600m² etwa. Da es eine Siedlung ist wo die Häuser sehr nahe beieinander stehen und es nur einen Weg vom Grundstück runter gibt, kriegt man es unweigerlich oft mit, wenn ein Nachbar Besuch, Handwerker, Lieferfahrer usw bekommt und auch, wenn man Gassi geht.
Ich und zwei andere Nachbarn haben festgestellt, dass wir den Hund sogut wie nie zum oder vom Gassi gehen sehen, ich hocke natürlich nicht ständig am Fenster und überwache die Lage, aber ich habe in 6 Monaten nur zweimal gesehen wie der Hund ausgeführt wurde. Wenn ich mal was höre, sind es meistens Zurechtweisungen gegen den Hund. Seit Monaten sehe ich den Hund auch nicht mehr im vorderen Bereich des Grundstücks, scheint als sei er nur hinterm Haus im Garten (und im Haus).
Heute hat ein Nachbarskind erzählt, dass er gesehen hätte, wie der 7 jährige Enkel der Hundehalter auf dem Hund geritten sei, was er auch seiner Mutter erzählt hat.
Meine Tante ist mal zum Ordnungsamt gegangen, weil sie bei sich in der Nähe einen Hund ständig jaulen hörte. Das Ordnungsamt kam auch vorbei und stellte fest, dass da ein Schäferhund in einem Zwinger gehalten wird. Das sei aber in Deutschland erlaubt, deshalb könnte man da nichts machen.
Also gehe ich mal davon aus, dass man auch in diesem Fall nichts machen kann? Was würdet ihr in der Situation tun?
 
  • 28. März 2024
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Hi Rabenkrähe ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde nochmal versuchen, mit den Nachbarn zu reden. Vielleicht könntest du ja anbieten, den Hund wieder spazieren zu führen und ihn sauber und trocken zurück zu bringen.
Das angebliche Reiten des Enkels auf dem Hund würde ich, wenn ich die Erzählung ernst nehmen würde, ggfs. noch ansprechen.
Sonst kannst du nichts machen. Also offizielle Stellen werden bei diesem Sachverhalt nicht aktiv werden.
 
Spazieren gehen mit Hund ist ja auch eine neumodische "Erfindung".
Ich bin ländlich aufgewachsen und früher ging hier kaum einer mit Hund raus.
Die Hunde liefen auf den meist großen Grundstücken und waren eben vorhanden ohne das das irgendwelche Aktivitäten nach sich zog.

Es gab ja auch nicht die Vielfalt an Hunden. Vor allem an Hunden mit bestimmten Bedürfnissen denen man viel Auslauf/Input bieten muß.

Fast jeder würde behaupten das ein Jack Russell viel Auslauf benötigt.
Ursprünglich wurden die im Zwinger gehalten, hielten Grundstücke Ratten frei und wurden zur Jagd eingesetzt (was meine Bande jedem Spaziergang vorzieht) .

Heute hat sich der Lebensinhalt der meisten Hunde geändert und Spaziergänge haben Aufgaben ersetzt.

Es gibt sicher eine Menge Hunde denen es schlechter geht als dem Hund deiner Nachbarn @Rabenkrähe
Solange er ausreichend zu fressen bekommt und nicht misshandelt wird, kannst du nur das Gespräch mit den Besitzern suchen.
 
Ein wenig höher als ausreichend Futter und nicht misshandelt sind die Anforderungen an Tierhaltung heute aber schon.
Zuständig dafür ist aber nicht das OA, sondern das Veterinäramt, zumindest hinsichtlich des Schäferhunds, wenn der ausschließlich im Zwinger sein und fast ständig jaulen sollte.
Selbst Schweine in der Massentierhaltung müssen Beschäftigungsmaterial haben, das ab 1.August 2021 noch mal konkretisiert gilt.
(Wirtschaftliche Aspekte spielen hierbei sicher auch eine Rolle. )
 
Selbst mit der Nachbesserung der Tierschutz-Hundeverordnung von 2021, die hauptsächlich Zwingerhunde betrifft, ist "Auslauf" nicht als "Gassigehen" definiert. Es reicht für die Behörden, wenn der Hund "Auslauf" auf dem eigenen Grundstück hat. Hauptsache, er kommt mindestens 2 x am Tag für mindestens insgesamt (!) 1 Stunde aus dem Zwinger oder aus den Räumlichkeiten, in denen er gehalten wird, raus. Wenn er in nicht zum Wohnen geeigneten Räumlichkeiten gehalten wird (Scheune o.ä.), muss er rausgucken können.
Ob der Auslauf nun der Garten ist oder er an der Leine um den Block geführt wird, ist dabei irrelevant.

Gruß
tessa
 
Dazu müsste man aber dokumentieren können, dass er keine Stunde am Tag aus dem Zwinger kommt. Und wer kann das schon, zumal die Tante das betr. Grundstück offenbar gar nicht einsehen kann.
 
Muss man hier bei zwei verschiedenen Veterinärämtern zumindest nicht. Wenn man den Fall so schildert, wie es hier stand, kümmern sie sich darum und oft gibt es danach beim Halter bereits eine Verbesserung für den Hund.
 
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