Ist das jetzt nichtig genug, Frau Höhn? NRW-Gerichte kippen Verwaltungsakte der LHV

  • Sammie
Olpe/NRW, 7.2.03

Pressemitteilung Tierheim Olpe

Ist das jetzt nichtig genug, Frau Höhn?

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg löst Dominoeffekt aus
NRW-Gerichte kippen Verwaltungsakte der LHV

Die Stellungnahme und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg über die Klage des Tierschutzvereins Olpe gegen die im Rahmen der Landeshundeverordnung NRW ergangenen Gebührenbescheide löst einen Dominoeffekt bei den Verwaltungsgerichten aus.

So erklärt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Regelungen der LHV NRW, die an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Hunderassen anknüpfen, ebenfalls für nichtig.

Aus gleichen Gründen rät das Verwaltungsgericht Köln einer Kommune zur Erstattung der erhobenen Gebühren und erklärt die behördliche Erlaubnispflicht der nicht mehr im Landeshundegesetz erfassten Hunderassen für erloschen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wiederum hob einen Bussgeldbescheid wegen Nichtigkeit der Maulkorb- und Leinenpflicht der LHV NRW auf und erledigte im selben Arbeitsgang auch gleich die allgemeine Leinenpflicht der Gartenordnung der Stadt Neuss.

Es ist zu erwarten, dass die weiteren Verwaltungsgerichte des Landes NRW zu gleichen Entscheidungen kommen. Damit werden die Mehrzahl der im Rahmen der LHV NRW für 42 Hunderassen ergangenen Verwaltungsakte in Kürze aufgehoben sein.

Die Entscheidungen, Beschlüsse und richterlichen Hinweise der Gerichte finden Sie hier.

 
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