Interview der taz

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Nachgehakt
Vier werden bleiben
Die Liste gefährlicher Hunde soll jetzt in Bremen eingeschränkt werden
Eine Verordnung beginnt zu bröckeln: Nach der ersten Ausnahme vom Maulkorbzwang wittern auch andere Halter so genannter Kampfhunde Morgenluft und warten auf den Ausgang ihrer Klagen beim Oberverwaltungsgericht (vgl. taz von gestern). Im Kreuzfeuer der Kritik steht die Liste der zehn Rassen gefährlicher Hunde. Während die Verordnung auf juristischer Ebene gerade durchlöchert wird, ist auch in der Bremer Politik einiges in Bewegung. Die taz sprach mit der SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Carmen Emigholz, diesmal in ihrer Eigenschaft als Sachverständige für Tierschutzfragen.

taz: Was sagen Sie zu den OVG-Verfahren?

Carmen Emigholz: Grundlage für das OVG ist ja die Möglichkeit eines individuellen Nachweises der Ungefährlichkeit. Diese Einschätzung deckt sich mit der unserer Arbeitsgruppe. Auf der Liste der mit Maßnahmen zu belegenden Hunde werden wahrscheinlich alleinig vier Hundearten bleiben, die im Qualzuchtgutachten enthalten sind.

Qualzuchtgutachten?

Ein Gutachten, das für die vier Arten Pitbull, Bullterrier, American Staffordshire und Stafford-shire Bullterrier nachweist, dass sie besonders für aggressive Zuchten missbraucht werden, gerade weil sie - anders als andere Arten - die physischen Voraussetzungen mitbringen, nämlich gefährlicheres Beißverhalten.

Die vier bleiben auf der Liste?

Nicht grundsätzlich. Ich will dem Ergebnis unserer Arbeitsgruppe, die zum Tierschutzbeirat gehört und der Tierärzte, der Tierschutzverein und Mitarbeiter aus der Veterinärbehörde, dem Innen- und Gesundheitsressort angehören, nicht vorgreifen. Aber derzeit sind zwei Maßnahmen im Gespräch, die wir dann den Fraktionen vorlegen werden. Erstens: Wenn ein Hund erfolgreich eine Begleithundeprüfung ablegt oder wenn er den Wesenstest in Niedersachsen besteht, wollen wir ihn vom Maulkorbzwang ausnehmen. Zweitens: Generell davon ausgenommen werden sollen junge Hunde, die in der Sozialisierungsphase sind, alte Hunde, die nach einem unauffälligen Leben wohl auch im Alter nicht mehr auffällig werden, und schließlich kranke Hunde. Aber nach wie vor gilt die Verordnung für gefährliche Hunde gleich welcher Rasse, also Tiere, die sich individuell als gefährlich herausgestellt haben.

Was soll politisch passieren?

Wir hoffen, dass wir noch vor Jahresende einen parteiübergreifenden parlamentarischen Antrag vorlegen können. Zugleich arbeiten wir an einer bundesgesetzlichen Initiative zur Schaffung eines Heimtierschutz- und -zuchtgesetzes.

Das alles das, was hier per Verordnung geregelt ist, auf Bundesebene gesetzlich regelt?

Dafür werden wir kämpfen müssen. Mir geht es darum, dass nicht pauschalisiert, sondern individuell geguckt wird. Auf die Zuverlässigkeit der Halter kommt es an. Das gilt für mich vom Rehpinscher bis zur Dogge.

Fragen: Susanne Gieffers

hier der direkte Link:http://www.taz.de/tpl/2000/11/08.nf/text;Tname=a0200;list=TAZBR_ra;idx=0
 
  • 24. April 2024
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Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi watson,

ich finde das Interview interessant, wenn auch etwas widersprüchlich.
Erst 4 Rassen auf jeden Fall auf der Liste, dann doch nicht grundsätzlich und zum Schluß dann doch Maßnahmen gegen gefährliche Hunde aller Rassen? Wozu dann noch die 4 Rassen auf der Liste lassen??? Ach ja, das 'gefährlichere Beißverhalten'. Dazu von mir ein dickes fettes Fragezeichen! Und was soll der Unsinn, daß Pits, Bullis, AmStaffs und StaffBulls grundsätzlich Qualzuchten sind? Sicher gibt es solche Zuchtlinien, aber doch bei allen Rassen! Und nicht nur bezüglich des Wesens sondern auch bei Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes!
Die letzte Antwort von Frau Emigholz findet allerdings meine uneingeschränkte Zustimmung!!!

Lieben Gruß
Alexis

asthanos.gif
 
Hallo Zusammen !
Ich habe noch einen kleinen Bericht über Bremen :
-----------------------------

Video-Text, NDR3, Tafel 268

Bremen: Kampfhunde -Verordnung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat erneut gegen die neue Bremer Verordnung entschieden.

Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung darf ein Bremer
Bullterrier - Züchter unter Auflagen seine Hundezucht aufrecht erhalten.
Voraussetzung sei, daß die Tiere im Wesenstest als nicht gesteigert aggressiv eingestuft würden.

Die endgültige Entscheidung vertagte das OVG auf die Hauptversammlung.
Als Begründung führten die Richter an, daß der Züchter erheblich in seinen Betrieb investiert habe.

Viele Grüße Familie Perßon aus Bremen
_____________________

Könnt Ihr Euch noch an die heiße Diskussion zum Thema Gutachten Gesucht- Evtl Schäden durch MK, erinnern ?
Es war die o.g. Familie die solch ein Gutachten suchte.




[Dieser Beitrag wurde von merlin am 09. November 2000 editiert.]
 
Immer wieder dieses Qualzuchtgutachten. Da geht es um einzelne Linien nicht um die ganze Rasse.
Wer Lust hat kann auf unseren Seiten eine Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Irene Stur von der VU in Wien zu diesem Qualzuchtgutachten lesen. und dann auf "Was ist neu"

Gruß
Beckersmom
 
Hi Alexis,

ja, was ist eine Qualzucht? Ich stelle mir darunter Möpse vor, mit ihren zu kurzen Atemwegen und ihren entzündeten Augen. Auch Dackel haben sehr oft Probleme mir ihrer Anatomie (Dackellähme). Von den Nackthunden spricht auch niemand. Die Schäferhunde leiden an HD und ED. Das ist für mich alles Quälerei und es waren nur einige Beispiele. Ich glaube darum geht es hier nicht, sondern um Wege die sog. Kampfhunderassen ausrotten zu dürfen - unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes.
Was mir auffiel war die Wortwahl der Reporterin: "so genannte Kampfhunde" - für mich ein erfreulicher Wandel.

Liebe Grüße
watson
 
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