in Straubenhardt Kampfhunde teurer

watson

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Straubenhardt:: Kampfhunde teuerer
Steuer für ungefährliche Vierbeiner bleibt unverändert
STRAUBENHARDT. Mit einer Reihe von Gemeindesatzungen befasste sich der Straubenhardter Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung am Donnerstagabend unter Vorsitz von Bürgermeister Willi Rutschmann: Abwassersatzung, Hundesteuersatzung, Feuerwehr-Kostenersatzregelung, Bestattungsgebührenordnung und Besamungsgebühren-Verordnung.

Dem Beispiel anderer Gemeinden folgend, ging es um die Änderung der Hundesteuersatzung im Blick auf die Besteuerung von Kampfhunden. Entgegen dem Vorgehen andernorts, bei dem die Änderung der Hundesteuersatzung sogleich mit einer Erhöhung des Steuersatzes auch für "normale" Hunde verbunden wurde, behält Straubenhardt den bisherigen Steuersatz mit 120 Mark jährlich bei und beschränkte die jetzige Satzungsänderung auf die Kampfhunde-Steuerregelung. Für die in der Kampfhunde-Verordnung des Landes Baden-Württemberg genannten einschlägigen Rassen sowie deren Kreuzungen wurde ein jährlicher Steuersatz von 960 Mark festgelegt. Für einen zweiten Kampfhund erhöht sich der Steuersatz auf 1920 Mark jährlich. Im Gegensatz zur Haltung nicht gefährlicher Hunderassen kann bei Vorliegen besonderer Gründe nach der neuen Satzungsregelung für Kampfhunde keine Steuerermäßigung gewährt werden.

Für die etwa zehn bis zwölf in Straubenhardt gehaltenen Kampfhunde rechnet die Gemeinde mit einer Hundesteuer-Mehreinnahme von rund 10 000 Mark, die sofort in den Haushaltsplan-Entwurf des Jahres 2001 eingestellt wurde.

Im Übrigen zählt die Gemeinde Straubenhardt zu den wenigen Kommunen im Enzkreis, in denen bei der steuerlichen Anmeldung des Tieres auch die Rasse anzugeben ist. Obwohl es über die Änderung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2001 keine große Diskussion im Gremium gab, erfolgte der Beschluss mit fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung.

Beim folgenden Tagesordnungspunkt ging es um die Erhöhung der Kostenersätze für Feuerwehrleistungen, deren letzte Anpassung Hauptamtsleiter Hubert Mahle zufolge schon einige Jahre zurückliegt. Kostenpflichtig sind nach wie vor nur diejenigen Dienste und Leistungen der Feuerwehr, die nicht zum Pflicht-Aufgabenkreis nach dem Feuerwehrgesetz zählen. In dem schon bisher bestehenden Leistungskatalog werden die Kostenersätze mit Wirkung ab 1. Januar 2001 um 12 bis 43 Prozent erhöht, wobei der Schwerpunkt der Erhöhungen bei etwa 20 Prozent liegt.

SPD-Fraktionschef Jörg Bay hatte beantragt, die Kosten für den Feuersicherheitsdienst je Feuerwehrangehörige für einheimische Veranstalter (Vereine) nicht auf 15Mark/Stunde zu erhöhen, sondern bei zehn Mark zu belassen, um eben die Vereine nicht zu sehr zu belasten. Entgegengehalten wurde ihm allerdings, dass fast alle Vereine über Feuerwehrangehörige in ihren Reihen verfügen und diese Kostenregelung damit von nicht allzugroßer Bedeutung ist.

Der Verwaltungsvorschlag mit einer Erhöhung auf 15 Mark wurde bei acht Gegenstimmen angenommen. Die Verabschiedung der Kostenerhöhungsregelung insgesamt zum 1. Januar 2001 erfolgte einstimmig.

Um eine Gebührenerhöhung ging es bei der Änderung der Abwassersatzung. Die Berechnungen von Gemeindekämmerer Reinhold Varwig einschließlich der Berücksichtigung von Verlusten in den vergangenen Jahren ergaben die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung von 3,85 Mark/Kubikmeter auf 4,05 Mark, die vom Gremium mit Wirkung ab 1. Januar akzeptiert wurde.

Teurer werden auch die Bestattungen ab Januar 2001. Die Neukalkulation der Kosten für das Herstellen und Schließen eines Grabes ergab nach den Ausführungen von Rechnungsamtsleiter Varwig einen gegenüber der bisherigen Regelung um 200 Mark zu erhöhenden und damit auf 1000 Mark festzusetzenden Gebührensatz, dem der Gemeinderat zustimmte.

Aufgehoben wurde die Besamungsgebührenordnung, nachdem die Rinderbesamung keine Pflichtaufgabe der Gemeinde mehr ist, die Tierhaltungen stark zurückgegangen sind und von der bisherigen Gebührenregelung nur noch zwei Landwirte betroffen sind.

Seit Donnerstagabend kennen die künftigen Bewohner des Neubaugebiets "Kreuz" in Feldrennach ihre Straßen-Anschriften. Die bisher mit Nummern geführten Straßen wurden mit "Am Birkenbusch", "Am Schlehenbusch¬ und "Hainbuchenweg" benannt.zi


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