DER PRÄSIDENT
DES NIEDERSÄCHSISCHEN LANDTAGES Hannover, den 01. 10. 2002
-Landtagsverwaltung- Durchwahl 3030-2189
II/713 - 0103 - 0710 (Anhörung-NHundG) Fax: 30 30 99 21 89
siehe anl. Verteiler
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden
Gefahren (NHundG)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/3715
hier: Anhörung in Öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten am Mittwoch, dem 30. Oktober 2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Niedersächsischen Landtages
wird den o. g. Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Vorsorge vor
von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG) beraten und möchte Ihnen Gelegenheit
geben, im Rahmen einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Diese Anhörung wird der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am
Mittwoch, dem 30. Oktober 2002, ab 09. 30 Uhr,
im Sitzungssaal 1 1 0 5,
im Erweiterungsgebäude des Niedersächsischen Landtages,
Hannover, Leinstraße 2,
/ in öffentlicher Sitzung durchführen. Der Zeitplan, aus dem der in Aussicht genommene
Ablauf der Anhörung ersichtlich wird, ist als Anlage beigefügt. Ich mache darauf aufmerksam,
dass sich die im Zeitplan angegebenen Uhrzeiten aufgrund des tatsächlichen
Sitzungsverlaufes durchaus verschieben können.
Die Ausschussmitglieder wären Ihnen dankbar, wenn Sie zur Vorbereitung auf die Anhörung
Ihre Stellungnahme bereits vorab schriftlich zur Verfügung stellen würden. Sie
könnten sich dann in der mündlichen Anhörung auf für Sie besonders wesentliche
Punkte konzentrieren und im Übrigen auf Ihre schriftliche Stellungnahme verweisen.
30159 Hannover, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1. Telefon (0511) 3030-0, Telefax 0511/3030-2806
Anschrift für das Postfach: 30044 Hannover, Postfach 4407
Ich bitte Sie, mir Ihre Stellungnahme bis zum 21. Oktober 2002 zuzusenden (möglichst
per FAX: 0511 - 3030 -99 - 2189 oder u. g. Mail-Adresse), damit diese an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorab als Vorlage weitergeleitet
werden kann.
/ Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf dem anliegenden Vordruck möglichst bald
mitteilten, ob Sie an der Anhörung teilnehmen werden. Ggf. bitte ich, mir Ihre Teilnehmer
namentlich zu benennen.
/ Zu Ihrer Unterrichtung habe ich eine Ablichtung des Gesetzentwurfes beigefügt.
Falls Reisekosten von Ihnen geltend gemacht werden, bitte ich Sie vorab um eine kurze
Mitteilung auf Ihrer Teilnahmebestätigung.
- 2 -
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Frau Warbek
DER PRÄSIDENT
DES NIEDERSÄCHSISCHEN LANDTAGES
- Landtagsverwaltung -
Hannover, den 01. 10. 2002
Durchwahl 3030-21 89
Fax 3030992189
DES NIEDERSÄCHSISCHEN LANDTAGES Hannover, den 01. 10. 2002
-Landtagsverwaltung- Durchwahl 3030-2189
II/713 - 0103 - 0710 (Anhörung-NHundG) Fax: 30 30 99 21 89
siehe anl. Verteiler
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden
Gefahren (NHundG)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/3715
hier: Anhörung in Öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten am Mittwoch, dem 30. Oktober 2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Niedersächsischen Landtages
wird den o. g. Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Vorsorge vor
von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG) beraten und möchte Ihnen Gelegenheit
geben, im Rahmen einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Diese Anhörung wird der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am
Mittwoch, dem 30. Oktober 2002, ab 09. 30 Uhr,
im Sitzungssaal 1 1 0 5,
im Erweiterungsgebäude des Niedersächsischen Landtages,
Hannover, Leinstraße 2,
/ in öffentlicher Sitzung durchführen. Der Zeitplan, aus dem der in Aussicht genommene
Ablauf der Anhörung ersichtlich wird, ist als Anlage beigefügt. Ich mache darauf aufmerksam,
dass sich die im Zeitplan angegebenen Uhrzeiten aufgrund des tatsächlichen
Sitzungsverlaufes durchaus verschieben können.
Die Ausschussmitglieder wären Ihnen dankbar, wenn Sie zur Vorbereitung auf die Anhörung
Ihre Stellungnahme bereits vorab schriftlich zur Verfügung stellen würden. Sie
könnten sich dann in der mündlichen Anhörung auf für Sie besonders wesentliche
Punkte konzentrieren und im Übrigen auf Ihre schriftliche Stellungnahme verweisen.
30159 Hannover, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1. Telefon (0511) 3030-0, Telefax 0511/3030-2806
Anschrift für das Postfach: 30044 Hannover, Postfach 4407
Ich bitte Sie, mir Ihre Stellungnahme bis zum 21. Oktober 2002 zuzusenden (möglichst
per FAX: 0511 - 3030 -99 - 2189 oder u. g. Mail-Adresse), damit diese an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorab als Vorlage weitergeleitet
werden kann.
/ Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf dem anliegenden Vordruck möglichst bald
mitteilten, ob Sie an der Anhörung teilnehmen werden. Ggf. bitte ich, mir Ihre Teilnehmer
namentlich zu benennen.
/ Zu Ihrer Unterrichtung habe ich eine Ablichtung des Gesetzentwurfes beigefügt.
Falls Reisekosten von Ihnen geltend gemacht werden, bitte ich Sie vorab um eine kurze
Mitteilung auf Ihrer Teilnahmebestätigung.
- 2 -
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Frau Warbek
DER PRÄSIDENT
DES NIEDERSÄCHSISCHEN LANDTAGES
- Landtagsverwaltung -
Hannover, den 01. 10. 2002
Durchwahl 3030-21 89
Fax 3030992189