Importverbot-wie sieht's mit längeren Auslandsaufenthalten aus?

bones

KSG-Bullizist™
15 Jahre Mitglied
Hallo!
Mal angenommen, jemand möchte (mit Soka) für ein oder zwei Jahre in's Ausland, um anschliessend wieder nach Deutschland zurückzukehren - wie ist dann die Regelung bzgl. des Importverbotes? Die Ausnahmeregelung bezieht sich nur auf kürzere (Urlaubs-) Aufenthalte im Ausland, oder? Wenn hier jemand einen Ansprechpartner im IM kennt, wäre mir damit auch geholfen.
Gruss
bones

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'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Nicht geregelt.
Sicherheitshalber Meldeadresse in Dt behalten.
Gruß
Margrit

Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
Die im Bundesgesetz genannte 6-Wochen-Frist(unklar
ob einmal oder je Einreise) gilt für im Ausland
lebende Hunde(also für deren Halter, Touristen oder Auslandsdeutsche,
wie ich einer bin).

Ich habe aber noch die alte Haltergenehmigung der
Stadt aus Deutschland und diese gilt für meinen
Hund, den ich also jederzeit unbeschränkt einführen
kann.

Im übrigen liegen zum Bundesgesetz Durchführungsbestimmungen vor, das Gesetz selbst soll ja diesen angepasst werden, hat aber den Bundesrat
noch nicht passiert.
 
Hi!
Danke für Eure Antworten, ich werde nächste Woche mal mit dem IM telefonieren und dann berichten, was die so von sich geben.
Gruss
bones

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'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Bitte berichte auf jeden Fall über die Auskunft des IM. Mich interessiert die Problematik auch brennend.

a_ti_f01.gif

shevoice
 
Hi bones !!!

Haste schon jemanden an die Strippe bekommen????


Bis dann Sera


dog85.gif


Nie vergessen wirst Du sein.
 
Aaaalso im IM NRW habe ich mit einem sehr hilfsbereiten Mann gesprochen, der sich beim BundesIM informieren wird und uns dann wieder anruft. Die Telnr. des BundesIM hab' ich nicht herausfinden können, vielleicht bin ich einfach zu blöd. Egal, der Mann wird sich hoffentlich bald melden, dann wissen wir mehr. Die Ausnahmeregelung sagt bekanntermassen:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>(...)Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:

1. gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),
2. gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt / verbracht werden,
3. Dienst- und Behindertenbegleithunde[/quote]

Bei Punkt 2 erkenne ich keinerlei zeitliche Begrenzung, von daher dürfte es keine Probleme geben.
Mal sehen, was bei der Sache herauskommt...

Gruss
bones

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'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Also: Der Mann hat sich tatsächlich innerhalb von 24 Stunden wieder gemeldet -was ich ihm hoch anrechne-, und war insgesamt wirklich sehr freundlich und hilfsbereit. Er musste mir jedoch leider die Mitteilung machen, dass derartige Situationen (wie im übrigen Margrit schon sagte) NICHT GEREGELT sind. Es ist zwar vorgesehen bzw. davon auszugehen, dass ordnungsgemäss in Deutschland gehaltene Hunde auch nach Auslandsaufenthalten problemlos wieder einreisen dürfen, aber eine entsprechende Verbindlichkeit besteht in Ermangelung eines Gesetzes (noch) nicht. Angeblich beruht auch das auf einer fehlenden Einigung der verschiedenen Bundesländer. In ca. einem Monat soll ich mich noch einmal beim IM melden, vielleicht gäbe es dann etwas Neues. (Steht im nächsten Monat irgendetwas an? Irgendeine Entscheidung? Wisst Ihr was?)
Gruss
bones

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'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bones:
Also: Der Mann hat sich tatsächlich innerhalb von 24 Stunden wieder gemeldet -was ich ihm hoch anrechne-, und war insgesamt wirklich sehr freundlich und hilfsbereit.

[/quote]

Wow.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>

Es ist zwar vorgesehen bzw. davon auszugehen, dass ordnungsgemäss in Deutschland gehaltene Hunde auch nach Auslandsaufenthalten problemlos wieder einreisen dürfen, aber eine entsprechende Verbindlichkeit besteht in Ermangelung eines Gesetzes (noch) nicht.

[/quote]

Äh, ich denke, die Verordnung ist schon in Kraft. Kann das aber nicht beschwören, weil ich dann das Gesetzgebungsverfahren wieder ankucken müsste und dazu zu faul bin.

Diese VO habe ich dir mal hierhin gelegt:

Man kommt da über dran.

Ich finde das recht interessant, dass für "dauerhaft Einreisende" eine Haltegenehmigung für den Hund vorliegen muss.
D.h. wenn man nun 2 Jahre weggeht, sollte man drauf wertlegen, dass man dennoch immer eine gültige Haltegenehmigung hat. Wie das ohne Wohnsitz in D gehen soll, ist mir schleierhaft - außer bei sehr wohlwollendem Amt.

Tharin
 
Na es gibt doch tatsächlich noch ein paar Lichtblicke.

a_ti_f01.gif

shevoice
 
Wieso macht Ihr manches so kompliziert:

Verordnungsentwurf ( Stand 13.6.01:(


Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
vom 12.4.2001
Kernpunkte der Neuregelung:

.. die Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs-
und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland, die die Bundesregierung am 13.6.2001 beschlossen hat, enthält diese notwendigen Ausnahmetatbestände und regelt das bei Ihrer Anwendung einzuhaltende Verfahren.
Sie sieht in folgenden Fällen für gefährliche Hunde
Ausnahmen... vor...

u.a. gefährliche Hunde, aus dem in Deutschland z.Zt. vorhandenen Bestand, die ins Ausland verbracht und dann
wieder eingeführt werden sollen...- fallen unter diese
Ausnahme...

Ist das denn nicht klar und verständlich?

Dieser Verordnungsentwurf wurde vom Bundesrat aber
noch nicht genehmigt, da Bayern eine Verschärfung
will, allerdings hat das BMI im Jahr 2001 diese Ausnahme per Rundschreiben und Anweisung an Zoll und
BGS vorläufig in Kraft gesetzt.

Im Übrigen spielt die gesamte Regelung doch wohl nur
eine Rolle, wenn man nach Polen, CS, fährt.

Ich bin mittlerweile mit meinem Hund einige hundert
mal nach Belgien und zurück gefahren ...
Wo keine Kontrolle, muß auch nicht erklärt werden...
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wilfried Hoffmann:
Wieso macht Ihr manches so kompliziert:[/quote]

Kann ich Dir sagen: Bevor wir nach Südafrika ziehen, würde ich gerne den Fall (so gut es geht) absichern, dass wir unsere Hunde wieder mitbringen können, falls in naher oder ferner Zukunft eine Rückkehr nach D ansteht/nötig wird. Vielleicht sind wir da die Ausnahme, aber wir machen Ein- und Auswandern (haben wir ja schon Übung drin
wink.gif
) tatsächlich davon abhängig, ob unsere Hunde "mitwandern" können.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>

Verordnungsentwurf ( Stand 13.6.01:(

[/quote]

Das ist der Punkt: ENTWURF ...
Natürlich ist davon auszugehen, dass es keine Probleme gibt, allerdings haben wir alle mittlerweile gelernt, dass in der deutschen Justiz nichts unmöglich ist. Ich versuche einfach nur, soviel Sicherheit wie irgend möglich für uns und unsere Hunde zu bekommen.

Gruss
bones

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'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Bones: wie Ihr zieht nach Südafrika???

manta01.gif

shevoice
 
Möglicherweise... meine Schwiegereltern sind zusammen mit uns aufgrund der Unruhen an der angolanischen Grenze, wo wir wohnten, aus Namibia ausgewandert, allerdings sind sie nach Südafrika gegangen. Mein Mann und ich hatten uns unser "Leben in Deutschland" irgendwie anders vorgestellt, jedenfalls überlegen wir schon wieder, diesem Land den Rücken zu kehren. (Was allerdings nicht eine sooo leichte Entscheidung ist, auch, wenn viele das vielleicht glauben.) Nichts endgültiges bis jetzt, aber zu den Überlegungen gehört natürlich auch die ganze "Hunde-Frage". Schliesslich tragen HVO's und Hundehass in der BRD durchaus dazu bei, dass wir uns hier nicht wohlfühlen können. Ich habe aber auch schon die Situation erlebt, dass in meinem "Traumland" plötzlich Mörsergranaten herumfliegen, und deswegen möchte ich versuchen, den Weg nach Deutschland offenzuhalten. Mag sich inkonsequent anhören, aber so seh' ich das. Ist halt schon eine verlockende Aussicht, auf einer Farm zu leben... mal sehen.

Gruss
bones

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'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bones:
Das ist der Punkt: ENTWURF ...
[/quote]

Ähm, die Version vom 13. ist aber nicht die neueste. Vom 14. gibt es eine (wenn ich's recht verstanden habe) vom Bundesrat abgesegnete Version.

Ich habe keine Ahnung, wie das "Gesetzgebungsverfahren" bei Verordnungen ist, aber ich nehme an, dass eien von der Regierung vorgelegte, vom Bundesrat genemihgte VO Gültigkeit besitzt.

Vllt. wäre es interessanter, wenn du deine Anfrage an ein Ministerium, z.B. Innenministerium, richtest. Dann hättest du auch in 2 Jahren evtl. noch eine unterstützende Antwort, wenn nämlich bis dahin schon wieder neue Gesetze gelten sollten.

Tharin

Tharin
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tharin:
Vllt. wäre es interessanter, wenn du deine Anfrage an ein Ministerium, z.B. Innenministerium, richtest.
[/quote]

Genau daher habe ich doch die Info... Das IM sagt, der Bundesrat hat noch nicht zugestimmt.
Gruss
bones

imgProxy.asp

'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
ja, der Bundesrat hat noch nicht zugestimmt, weil
Bayern eine Verschärfung wollte(=Schikanen an
der Grenze=vorheriger Anmeldung,= Hund Amtstierarzt
vorführen und vieles Unangenehmes mehr...

Von den bayerischen Politikern lernen heißt:sich
noch mehr ärgern...

Die Verhandlung im Bundesrat war an dem Tag, an dem
auch das Dosenpfand-Gesetze abgestimmt wurde und von
Bayern waren Beckstein und Stoiber da.
 
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