Genau so ist es. Der Vertrag, den @Pennylane hier eingestellt hat, hat keine starren Regeln und ist deshalb ok. Da braucht es auch keinen MieterschutzbundIch kenne solche Verträge von früher durchaus.
So lange man da wohnt, kräht da idR kein Hahn nach... aber wenn man die Wohnung abgibt, sollte sie so aussehen, als hätte man sich wenigstens so leidlich dran gehalten.
Heißt im Zweifel - beim Auszug grob renovieren.
Was die Fenster angeht: Erstmal gucken, ob es Holzfenster sind.
Manchmal steht das mit dem Anstrich noch von früher drin, aber die Fenster sind mittlerweile Kunststoff - da muss man dann nichts mehr machen.
Edit: Ganz starre Fristen gibt es in diesem Vertrag ja auch nicht mehr - letztlich steht da: Richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Und der ist bei heutigen Heizkörpern nahe Null.
Edit zwo: Die sind irgendwie gesondert beschichtet, und wenn da der Lack ab ist, ist meist auch der Heizkörper hin.
Hat mir mal ein Installateur erzählt. (Ob das so stimmt, weiß ich aber nicht.)
Gibts in deutschland kein mieterschutzbund?
Gibts in deutschland kein mieterschutzbund?
Doch, ebenso wie Vermieter-Vereine.
Aber es ist ohnehin so, dass zB veraltete Formulierungen in Formularmietverträgen automatisch ihre Gültigkeit verlieren und durch die jeweils gültige Variante ersetzt werden - es sei denn, sie wurden zB handschriftlich hinzugefügt, also individuell zwischen Vermieter und Mieter so abgesprochen.
Ich würde mir über die angegebenen Fristen wirklich nicht den Kopf zerbrechen. Es steht ausdrücklich im Vertrag drin, dass die nur Anhaltspunkte liefern.
Was ihr tun solltet - @Pennylane - ist, die Wohnung bei der Übergabe zu begehen und kleinere äußerliche Mängel akribisch festzuhalten, damit die euch nachher nicht quasi auf die Rechnung geschrieben werden.
Denn war mW sittenwidrig ist, ist, dass die Wohnung in verwohntem Zustand übergeben wird und dann erwartet wird, dass sie komplett saniert wieder abgegeben wird.
Wenn besenrein und geweißelt, dann aber bitte §15 Nr 4 streichen.Danke euch.
Der Vermieter hat mir heute gesagt, dass er diesen Vertrag verwenden will.
Die Wohnung wird besenrein übernommen und soll bei einem Auszug genau so (und wenn farblich gestrichen, dann geweisselt) übergeben werden. Das wird vermerkt sagte er
Ist der MV ok so? Auf was muss noch geachtet oder besprochen werden?
Edit Fenster sollen vor ein paar Jahren erneuert worden sein. kA ob Kunststoff
Morgen schaue ich sie an
Genau deshalb frage ich hier! Danke!Wenn besenrein und geweißelt, dann aber bitte §15 Nr 4 streichen.
Die Wohnung ist wirklich sehr schön. Die Heizkörper sind noch so "Rippen", die habe ich schon lange nimmer gesehen. Fenster sind aus Kunststoff und vor ein paar Jahren eingebaut. Parkett und Laminat in der ganzen Wohnung. Keine Küche. die nimmt der Vormieter mit.
Die Türen (mindestens eine) ist schon recht ramponiert habe ich gesehen. Das wird beim Übergabeprotokoll vermerkt werden müssen, so wie die Böden auf Schäden untersucht. Ich will da nicht mit der Lupe durchgehen, aber es wird wohl so sein müssen, nachdem diese "Vorkehrungen" im Mietvertrag vermerkt sind.
Wenns Jalousien hat, gurten kontrollieren...
Jalousien hats! ob alle Jalousien geschmeidig auf und zu gehen meinst du?