Im Landkreis Celle werden Hundesteuersatzungen geprüft

Andreas

Lokales Celle

Bei Hundesteuer zögern viele Gemeinden

Wenn Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier nicht allein aufgrund ihrer Typ- oder Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft werden (die CZ berichtete), müssten sie auch steuerlich mit ganz normalen Fiffis und Waldis gleichgestellt werden. Im Landkreis Celle erwägen nur wenige Gemeinden, die höhere Steuern für gefährliche Hunde erheben, Konsequenzen aus den Veränderungen.

504 Euro verlangt die Gemeinde Faßberg für gefährliche Hunde. Dieser Betrag soll bleiben, erklärt Kämmereileiter Roland Eimers. Der Text der Satzung müsste angepasst werden und die höhere Steuer werde nur für die Hunde erhoben, die tatsächlich gefährlich seien. Dies könne nicht nur ein Pitbull-Terrier, sondern auch ein Schäferhund sein.

Die Gemeinden Bröckel, Eicklingen, Langlingen und Wienhausen erheben mit 600 Euro eine höhere Steuer für gefährliche Hunde. Die Aufzählung der Rassen werde aus der Satzung genommen. Die höhere Steuer zahlen müssten demnächst nur Hundehalter, deren Tiere nachgewiesenermaßen gefährlich seien. In Wathlingen ist die Kampfhundesteuer nur ein „Papiertiger“, denn bei der Gemeinde gibt es keinen einzigen Hundebesitzer, der die 613,50 Euro Kampfhundesteuer zahlen müsse. Die Formulierung der Satzung soll bald gerichtsfest werden, so Kämmerer Günther Faber.

Die Gemeinden Hermannsburg (achtfacher Satz der normalen Hundesteuer von 36 Euro fürs erste Tier), Unterlüß (300 Euro), Winsen (660 Euro für den ersten, 840 Euro für den zweiten gefährlichen Hund), Eschede (300 Euro), Habighorst (360 Euro), Höfer (600 Euro), Scharnhorst (480 Euro) und in der Samtgemeinde Lachendorf (540 Euro) wollen mit einer Satzungsänderung zunächst abwarten oder beraten demnächst darüber. Nienhagen, Adelheidsdorf, Bergen und Hambühren erheben keine höheren Steuern für gefährliche Hunde.

Rasselisten bislang für zulässig erklärt

Leitlinie ist für viele Gemeinden die Empfehlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes: Die Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden entfalte bei der Erhebung der Hundesteuer keine unmittelbare Wirkung. Unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit könne es empfehlenswert sein, in Hundesteuersatzungen, die einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde vorsehen, zu reagieren und künftig nur noch solche Hunde höher zu besteuern, die auffällig geworden seien.

Bislang, so der Städte- und Gemeindebund, seien keine Gerichtsurteile bekannt, die Rasselisten in Hundesteuersatzungen für unzulässig erklärt hätten, heißt es in einem Rundschreiben an die Gemeinden.

Karin Dröse

08.12.2003 20:45; aktualisiert:08.12.2003 20:49
Q.:
 
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