WolfgangM
15 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
soeben kam Post von meinem Anwalt in Sachen Klage gegen die HVO Sachsen-Anhalt. Das Oberverwaltungsgericht hat unter Verweis auf das inzwischen auch schriftlich vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unserem Innenminister eine Frist von vier Wochen gesetzt für eine Stellungnahme, ob die derzeitige HVO bestehen bleiben soll oder ob eine Änderung geplant ist.
Falls die HVO bestehen bleiben soll, will das Gericht "zeitnah entscheiden", wobei auch auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden könne.
Übersetzt heißt das: Die HVO in Sachsen-Anhalt wird gekippt.
Gruß
Wolfgang M
mit dem freundlichen Protesthund AmStaff Ina
soeben kam Post von meinem Anwalt in Sachen Klage gegen die HVO Sachsen-Anhalt. Das Oberverwaltungsgericht hat unter Verweis auf das inzwischen auch schriftlich vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unserem Innenminister eine Frist von vier Wochen gesetzt für eine Stellungnahme, ob die derzeitige HVO bestehen bleiben soll oder ob eine Änderung geplant ist.
Falls die HVO bestehen bleiben soll, will das Gericht "zeitnah entscheiden", wobei auch auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden könne.
Übersetzt heißt das: Die HVO in Sachsen-Anhalt wird gekippt.
Gruß
Wolfgang M
mit dem freundlichen Protesthund AmStaff Ina