K
King
... wurde gelöscht.
hallo,
ich hab mal ne frage zu folgenden "vorfall":
mein hund wurde von einen anderen hund gebissen,operiert usw und so fort..........
ich habe die belege des tierarztes komplett an die versicherung gereicht(kosten mit nachbehandlung und allem ca. 203€)
heute bekam ich einen scheck der versicherung über 103!!€
begründung:
unsere zahlung erfolgt UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER VON IHREM HUND EBENFALLS AUSGEHENDEN TIERGEFAHR GEMÄß §833 DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES!
ich bin total empört und habe bei der versicherung angerufen,und die verwiesen mich nur auf den §,welcher rechtmäßig sei!ende der diskusion.wenn es mir nicht passt,dann solle ich eine rechtliche prüfung veranlassen!
kennt sich jemand mit diesen § aus?ist er rechtens,und muss ich jetzt immer,wenn mein hund gebissen wird gleich alles selber bezahlen?
mfg king
ich hab mal ne frage zu folgenden "vorfall":
mein hund wurde von einen anderen hund gebissen,operiert usw und so fort..........
ich habe die belege des tierarztes komplett an die versicherung gereicht(kosten mit nachbehandlung und allem ca. 203€)
heute bekam ich einen scheck der versicherung über 103!!€
begründung:
unsere zahlung erfolgt UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER VON IHREM HUND EBENFALLS AUSGEHENDEN TIERGEFAHR GEMÄß §833 DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES!
ich bin total empört und habe bei der versicherung angerufen,und die verwiesen mich nur auf den §,welcher rechtmäßig sei!ende der diskusion.wenn es mir nicht passt,dann solle ich eine rechtliche prüfung veranlassen!
kennt sich jemand mit diesen § aus?ist er rechtens,und muss ich jetzt immer,wenn mein hund gebissen wird gleich alles selber bezahlen?
mfg king