hundeversicherung :(

K

King

... wurde gelöscht.
hallo,
ich hab mal ne frage zu folgenden "vorfall":
mein hund wurde von einen anderen hund gebissen,operiert usw und so fort..........

ich habe die belege des tierarztes komplett an die versicherung gereicht(kosten mit nachbehandlung und allem ca. 203€)
heute bekam ich einen scheck der versicherung über 103!!€
begründung:
unsere zahlung erfolgt UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER VON IHREM HUND EBENFALLS AUSGEHENDEN TIERGEFAHR GEMÄß §833 DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES!
ich bin total empört und habe bei der versicherung angerufen,und die verwiesen mich nur auf den §,welcher rechtmäßig sei!ende der diskusion.wenn es mir nicht passt,dann solle ich eine rechtliche prüfung veranlassen!
kennt sich jemand mit diesen § aus?ist er rechtens,und muss ich jetzt immer,wenn mein hund gebissen wird gleich alles selber bezahlen?


mfg king
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Hi King,

das Verhalten der gegnerischen Versicherung kann durchaus rechtens sein. Die Tierhalterhaftung ist als Gefährdungshaftung im Sinne des § 833 BGB ausgelegt. Das bedeutet, daß ein Tierhalter für das Verhalten seines Tieres selbst dann haftet, wenn ihm persönlich weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit anzulasten ist. Das gilt z.B. auch für einen Autofahrer, der ein Kleinkind überfährt.

Sind nun 2 Hunde in eine Beißerei verwickelt, ist es erst mal grundsätzlich so, dass der Schaden aufgrund der Gefährdungshaftung geteilt wird. Das hat offensichtlich die gegnerische Versicherung getan.

Es kommt aber durchaus auf die Umstände des Einzelfalles an, die ich aber nicht kenne. Wenn z.B. ein unangleinter Rotti auf einen angeleinten Yorkie losgeht und ihn beißt, wird man nach Abwägung der von beiden Hunden ausgehenden Tiergefahr annehmen können, dass die des nicht angeleinten, körperlich überlegenen und noch dazu angreifenden Hundes so eindeutig überwiegt, dass es nicht gerechtfertigt wäre, den Halter des Yorkies auch nur mit einem Teil seines Schadens zu belasten.

Gruß
Wolfgang



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Hallo King,

was wurde denn in die Schadensmeldung geschrieben? Wenn da steht, beide Hunde waren unangeleint, dann wird halbiert, waren beide an der Leine und die Hundehalter haben nicht aufgepaßt - wird auch
halbiert
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Ansonsten siehe Wolfgangs Ausführungen
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
hi mom,
im unfallbericht stand,daß beide angeleint waren,und meiner zwar erschrocken ist,aber keine auffälligkeiten zeigte.
der andere war mehr erschrocken und biss zu!
dazu stand auch,daß der "unfall" in einer unübersichtlichen kurve passierte.
vielleicht hilft das mehr?

mfg king
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nachrag!
habe auch mit der versicherung nochmal telefoniert,bzw der rechtsabteilung!
ich sollte nochmal nen "ausführlichen" bericht schreiben,dann werde der fall neu geprüft...........
werd mich mal kundig machen,wie ich es am besten umschreiben soll*g
vielleicht hat ja von euch einer ne vorstellung.......

mfg king
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King, das klingt nach dem klassischen Fall, wo die Gefährdungshaftung greift, sprich du auf der Hälfte deiner Kosten sitzen bleibst
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. Da wird wohl auch eine geschickte Formulierung des Hergangs nicht helfen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die gegnerische Versicherung kulanterweise deine restlichen Kosten übernimmt.

Gruß
Wolfgang



rubyassi3.jpg
 
hallo wolfgang,
vielen dank für deine ausführungen,ich denke ich werde in diesen sauren apfel beissen müssen!
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ich finde es zwar nicht gerecht,aber gesetz is gesetz(leider)!
sollte sich noch was anderes ergeben,werde ich bescheid sagen.

mfg king
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seltsam, ich hatte zum glück keine probs, meine Versicherung hatt die komplettem Kosten bezahlt, als einer meiner Hunde einen anderen Hund verletzt hatte.



fish.gif
 
Der Hinweis auf die Gefährdungshaftung ist schon richtig, die tritt aber nur ein wenn es kein Verschulden gibt.

In dem Beispiel Autofahrer vs. Kleinkind geht die Rechtsprechung davon aus das ein Kind sein Handeln und Verhalten nicht so überlegt steuern kann wie man es von dem Autofahrer erwartet. Also spricht man das Kind grundsätzlich von jeder Schuld frei und der Autofahrer haftet wenn nicht aus Verschulden so aus der Betriebsgefahr die von seinem Fahrzeug ausgeht.

Das kann, übertragen auf eine Hundebeißerei, jedoch höchstens dann zutreffen wenn ein großer Hund z.B. einen Yorkie beißt.

Bei zwei annähernd ebenbürtigen Hunden müsste man dies eher mit dem Zusammenstoß zweier Autos vergleichen. Und da gilt die Frage der Verschuldenshaftung. Wenn ein Autofahrer nachweisbar dem anderen die Vorfahrt genommen hat haftet er voll für den Schaden, eine Teilung wg. Anrechnung der Gefährdungshaftung des anderen Autofahrers gibt es dann nicht.

Eine Teilung gibt es nur wenn beide ein Verschulden trifft, also z.B. beide Autos auf glatter Straße zu schnell gefahren sind oder, wieder auf den Hund übertragen, beide Hunde z. B. ordnungswidrig ohne Leine gelaufen sind.

Wenn Du, King, Dir sicher bist das Dein Hund keine Schuld an der Beißerei trifft muss man das Verhalten der Versicherung wohl in die Rubrik „man kann ´s ja mal versuchen“ einordnen.

Allerdings lohnt es nicht, wg. 100 € einen Rechtsstreit anzufangen oder auch nur einen Anwalt um Rat zu fragen. Das einzige was Du noch machen kannst: wende Dich nicht telefonisch an die Versicherung sondern schriftlich, per Einschreiben / Rückschein, und erkläre das Du mit dem Abzug nicht einverstanden bist. Vielleicht gibt die Versicherung dann nach weil auch die wg. 100 € keinen langen Verwaltungsakt haben wollen.

Viel Erfolg.


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Wolfs

Internet, Web-Präsenz, ISDN, DSL, Yello-Strom, weltweite 0700-Vanity-Nr, Handys
gibt es in Wolfs

AK Tierschutz Do.14.03.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover

"Tag der Tierschützer" 16.03.02 Hannover, Georgsplatz (vor dem alten Nord-LB Gebäude)
 
Wie ich bei Verkehrs-Unfallversicherungen schon erlebt habe, gibt es Versicherungen, die lieber handeln und welche, die gleich zahlen. Ich denke, es kommt auch auf deren momentane finanzielle Situation an.

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shevoice
 
Stimmt, Shevoice - und auf die "Unfallstatistik", bzw. Inansprucnahme des jeweiligen Versicherungsnehmers. Ansonsten sind Wolfgangs Ausführungen zutreffend.

Sab.:verlegen:)

 
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