Hundesteuersatzung Ffm. wurde gekippt

Beckersmom

Sandschippchen-Verteilerin™
20 Jahre Mitglied
Der VGH in Kassel hat soeben die Hundesteuersatzung der Stadt Ffm. insoweit gekippt, dass für 5 Hunderassen trotz Wesenstest eine erhöhte Steuer von 900 Euro bezahlt werden muss (diese Rassen gelten als unwiderlegbar gefährlich), während für weitere gelistete Hunderassen nach WT nur der normale Steuersatz fällig wird.

Diese Info hat ich gerade telefonisch vom Kläger (einem guten Bekannten von mir) bekommen.

Danke an den Kläger, der durchgehalten hat, obwohl sein Hund schon seit 2 Jahren hinter dem Regenbogen ist :)
 
  • 28. März 2024
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Hi Beckersmom ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gibt es nähere Hinweise, um welche Rassen es sich handelt? Irgendwas schriftliches in Aussicht?
 
Beckersmom schrieb:
Der VGH in Kassel hat soeben die Hundesteuersatzung der Stadt Ffm. insoweit gekippt, dass für 5 Hunderassen trotz Wesenstest eine erhöhte Steuer von 900 Euro bezahlt werden muss (diese Rassen gelten als unwiderlegbar gefährlich), während für weitere gelistete Hunderassen nach WT nur der normale Steuersatz fällig wird.
Ich bin mir nun nicht so ganz sicher, wie ich Deinen Satz verstehen darf.
Was ist nun richtig:
a) Frankfurt darf nicht für Hunde mit Wesenstest eine höhere Steuer verlangen,
oder
b) für diese 5 Hunderassen darf die höhere Steuer verlangt werden.

Fragender Klaus
 
kangalklaus schrieb:
Ich bin mir nun nicht so ganz sicher, wie ich Deinen Satz verstehen darf.
Was ist nun richtig:
a) Frankfurt darf nicht für Hunde mit Wesenstest eine höhere Steuer verlangen,
oder
b) für diese 5 Hunderassen darf die höhere Steuer verlangt werden.

Fragender Klaus

Jo...hab mich blöde ausgedrückt *schäm*

Also die Hundesteuersatzung in Ffm. unterscheidet zwischen 5 unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen und widerlegbar gefährlichen Hunderassen. Für die 5 unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen (Pitbull, Amstaff, Staffbull, "Bandog" :D und Tosa Inu) wurde auch mit bestandenem WT die Hundesteuer von 900 Euro erhoben (früher 1.800 DM). Die anderen in der Satzung aufgeführten Hunderassen konnten ihre Gefährlichkeit mit einem WT widerlegen und wurden dann normal mit 90 Euro (früher 180 DM) versteuert. Der VGH Kassel konnte nun keinen vernünftigen Grund erkennen, warum 5 Hunderassen trotz WT anders versteuert werden sollen wie die restlichen in der Satzung genannten Hunderassen.

Zustande kam die Steuersatzung analog zur Frankfurter Kampfhundeverordnung, die ebenfalls die 5 Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich eingestuft hat - die restlichen in der VO genannten Hunderassen konnten ihre Gefährlichkeit mittels WT oder tierärztlicher Bescheinigung widerlegen. Die Frankfurter KampfhundeVO wurde dann im Jahr 2000 mit der Hess. Hundeverordnung unwirksam.

Auch in der Hess. HundeVO wurden im Jahr 2000 erst 16 Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich eingestuft, dann in der 2. VO waren es noch 5 unwiderlegbar gefährliche Hunderassen (der Rest war widerlegbar gefährlich), in der 3. VO dann noch 3 unwiderlegbar gefährliche Hunderassen (der Rest war widerlegbar gefährlich) - auch das wurde vom VGH Kassel für nichtig erklärt. Seitdem werden 11 Hunderassen gleichbehandelt.

Bleibt nun abzuwarten, ob Frankfurt auf die Kampfhundesteuer gänzlich verzichtet oder aber frech alle dort aufgeführten Hunderassen mit 900 Euronen versteuern will.

Auf alle Fälle dürften nun alle betroffenen Hundebesitzer, die seit dem Jahr 1999 jährlich 900 Euro bzw. 1.800 DM bezahlt haben die Differenz nun zurückfordern können.

Scotty schrieb:
Gibt es nähere Hinweise, um welche Rassen es sich handelt? Irgendwas schriftliches in Aussicht?

Der Kläger war Besitzer eines American Staffordshire Terriers, der allerdings bereits seit 2 Jahren tot ist. Trotzdem hat er das Verfahren unermüdlich weitergeführt :)

Im Video-Text von HR3 stehts drinne.
 
Beckersmom schrieb:
Der VGH Kassel konnte nun keinen vernünftigen Grund erkennen, warum 5 Hunderassen trotz WT anders versteuert werden sollen wie die restlichen in der Satzung genannten Hunderassen.
Das ist ja einmal ein toller Gerichtsentscheid!

Beckersmom schrieb:
Bleibt nun abzuwarten, ob Frankfurt auf die Kampfhundesteuer gänzlich verzichtet oder aber frech alle dort aufgeführten Hunderassen mit 900 Euronen versteuern will.
Hmmm, ich vermute einmal, die Stadt wird bei 900 Euro bleiben.

Beckersmom schrieb:
Auf alle Fälle dürften nun alle betroffenen Hundebesitzer, die seit dem Jahr 1999 jährlich 900 Euro bzw. 1.800 DM bezahlt haben die Differenz nun zurückfordern können.
Meinst Du wirklich alle?
Ich denke einmal, nur diejenigen, die "unter Vorbehalt" bezahlt haben.
Grüße Klaus
 
Beckersmom schrieb:
...Der Kläger war Besitzer eines American Staffordshire Terriers, der allerdings bereits seit 2 Jahren tot ist. Trotzdem hat er das Verfahren unermüdlich weitergeführt :)...
:respekt: Das nenn' ich konsequent! Hut ab :zufrieden: und natürlich herzlichen Glückwunsch.

Alles weitere bleibt abzuwarten. Keep cool! :smoke:
 


Das verstehe ich so, dass wenn es für den einzelnen Hund einen WT gibt dürfen sie nicht höher besteuern ...
 
Kann man aber auch so lesen, dass sie die "Kampfhunderassen" sehr wohl weiterhin höher besteuern dürfen ... aber wenn, dann alle :sauer: .

Ich hoffe und bete, dass Beckersmom mit ihrer Auslegung Recht hat!
 
Rübe schrieb:
Kann man aber auch so lesen, dass sie die "Kampfhunderassen" sehr wohl weiterhin höher besteuern dürfen ... aber wenn, dann alle :sauer: .

Ich hoffe und bete, dass Beckersmom mit ihrer Auslegung Recht hat!

Zitat:
Eine höhere Besteuerung von Kampfhunderassen sei zwar grundsätzlich möglich, hieß es am Mittwoch aus Kassel. Wenn aber bei einem Hund keine gesteigerte Aggressivität feststellbar sei, sei die Differenzierung nach der Rasse unzulässig.

Und genau aus diesem Satz lese ich heraus, dass ein getesteter Listenhund NICHT höher besteuert werden darf. Und der WT ist ja nunmal in Hessen Pflicht!
 
Beckersmom schrieb:
(diese Rassen gelten als unwiderlegbar gefährlich),

Unwiderlegbar gefährlich ? Wer hat das denn in die Welt gesetzt daß diese Rassen unwiderlegbar gefährlich sind ? Bestimmt so ein schusseliger Politiker :) Da setze ich mal in die Welt das Politiker unwiderlegbar an geistiger Armut leiden.;)
Wollen mal hoffen das die Steuer nicht auf die anderen Rassen erweitert wird.

@Beckersmom Schön wenn der WT dort von Bedeutung ist, bei uns hier ist es den Leuten egal ob der Hund den WT hat oder nicht die Steuer bleibt die gleiche.
 
Hier nun die Pressemitteilung des VGH Kassel:
 
Atti schrieb:
... Wer hat das denn in die Welt gesetzt daß diese Rassen unwiderlegbar gefährlich sind ?...
Die Bayern waren's. Erstmalig 1992: "Kampfhunde Kategorie 1 (Gefährlichkeit wird unwiderlegbar vermutet)"
Mitlerweile nicht mehr "vermutet", nur noch "unterstellt"... :rolleyes:
 
Hoffen wir, dass sie es dabei bewenden lassen und nicht in die nächste Instanz nach Leipzig ziehen. Wer weiß, wie die da drauf sind...

Soweit erstmal Glückwunsch und Respekt an den Kläger!
 
Wow!
Ein Hundi bei uns ist zwar auch aus anderen finanziellen Gründen nicht so bald abzusehen, aber sooooooo toll, dass wir nun in keinem Fall mit 900 € zu rechnen haben und ich doch nicht nach Eschborn ziehen muss :D
Eine sich freuende Lyn
 
Lyn,

der Bullterrier wurde schon immer mit WT normal mit 90 Euro besteuert ;)
 
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