kangalklaus schrieb:
Ich bin mir nun nicht so ganz sicher, wie ich Deinen Satz verstehen darf.
Was ist nun richtig:
a) Frankfurt darf nicht für Hunde mit Wesenstest eine höhere Steuer verlangen,
oder
b) für diese 5 Hunderassen darf die höhere Steuer verlangt werden.
Fragender Klaus
Jo...hab mich blöde ausgedrückt *schäm*
Also die Hundesteuersatzung in Ffm. unterscheidet zwischen 5 unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen und widerlegbar gefährlichen Hunderassen. Für die 5 unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen (Pitbull, Amstaff, Staffbull, "Bandog"
und Tosa Inu) wurde auch mit bestandenem WT die Hundesteuer von 900 Euro erhoben (früher 1.800 DM). Die anderen in der Satzung aufgeführten Hunderassen konnten ihre Gefährlichkeit mit einem WT widerlegen und wurden dann normal mit 90 Euro (früher 180 DM) versteuert. Der VGH Kassel konnte nun keinen vernünftigen Grund erkennen, warum 5 Hunderassen trotz WT anders versteuert werden sollen wie die restlichen in der Satzung genannten Hunderassen.
Zustande kam die Steuersatzung analog zur Frankfurter Kampfhundeverordnung, die ebenfalls die 5 Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich eingestuft hat - die restlichen in der VO genannten Hunderassen konnten ihre Gefährlichkeit mittels WT oder tierärztlicher Bescheinigung widerlegen. Die Frankfurter KampfhundeVO wurde dann im Jahr 2000 mit der Hess. Hundeverordnung unwirksam.
Auch in der Hess. HundeVO wurden im Jahr 2000 erst 16 Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich eingestuft, dann in der 2. VO waren es noch 5 unwiderlegbar gefährliche Hunderassen (der Rest war widerlegbar gefährlich), in der 3. VO dann noch 3 unwiderlegbar gefährliche Hunderassen (der Rest war widerlegbar gefährlich) - auch das wurde vom VGH Kassel für nichtig erklärt. Seitdem werden 11 Hunderassen gleichbehandelt.
Bleibt nun abzuwarten, ob Frankfurt auf die Kampfhundesteuer gänzlich verzichtet oder aber frech alle dort aufgeführten Hunderassen mit 900 Euronen versteuern will.
Auf alle Fälle dürften nun alle betroffenen Hundebesitzer, die seit dem Jahr 1999 jährlich 900 Euro bzw. 1.800 DM bezahlt haben die Differenz nun zurückfordern können.
Scotty schrieb:
Gibt es nähere Hinweise, um welche Rassen es sich handelt? Irgendwas schriftliches in Aussicht?
Der Kläger war Besitzer eines American Staffordshire Terriers, der allerdings bereits seit 2 Jahren tot ist. Trotzdem hat er das Verfahren unermüdlich weitergeführt
Im Video-Text von HR3 stehts drinne.