Hundehalter sind die ******* an sich

Ted

15 Jahre Mitglied
In der Berliner Zeitung ist ein Kommentar erschienen, der hier dokumentiert wird.
Ich habe daraufhin Strafanzeige wegen Volksverhetzung (******* wird entsorgt, daß soll offensichtlich dann auch mit den Haltern und ihren Hunden geschehen) und Beleidigung gestellt.
Unter dem Datum 21. Mai 2001 erhielt ich am 12. 06 .2001 die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin über die einstellung des Verfahrens, da werder gehetzt noch beleidigt worden ist.
Damit ist amtlich festgestellt, daß wir keine Menschen sind sondern ein Haufen *******.

Ich dokumentiere den Artikel und das Schreiben der Staatsanwaltschaft nachstehen.
Viel Spaß beim Lesen!!

Datum: 06.04.2001
Ressort: Politik
Autor: Hans-Hermann Kotte
Hunde sind Tauben
Erinnert sich noch wer? Berlin war mal rot-grün regiert. Hat aber nicht allzu viele Spuren hinterlassen. Außer ein paar Busspuren und einer Behörde für gleichgeschlechtliche Lebensweisheiten. Auch die neue rot-grüne Rathausmannschaft von Paris hat sich eine Menge vorgenommen. Friede den Profilsohlen, Krieg dem Hundekot, so lautet ein Kampfruf. Die Bürgersteige der französischen Hauptstadt sollten binnen eines Jahres frei von Kackfladen sein, fordert der grüne Stadtverordnete für Stadtreinigung, Yves Contassot. Künftig sollen nun auch die Hundebesitzer selbst für die Reinigung sorgen. Derzeit wird der Hundekot (rund vier Tonnen täglich) vor allem durch spezielle Saugmotorräder beseitigt, deren Einsatz jährlich neun Millionen Mark kostet. Nun also der verschärfte Wink mit der Plastiktüte. Das ist inkonsequent. Das bringt doch nichts. Das kennt man ja. Man denke nur an den schönen Merkspruch der derzeit angesagten britischen Schriftstellerin Zadie Smith: "Die ******* ist nicht die *******, die Taube ist die *******. " Das gilt auch für Hunde. Und ihre Leinenzwangshalter.


Staatsanwaltschaft Berlin Berlin, den 21.Mai 2001
Tel: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111)
Durchwahl/Apparat 030/90 14 – 36 63
Telefax 030/90 14-33 10
81 Js 1284/01
Gesch-Nr. bitte stets angeben Sitz
Berlin (Moabit), Turmstraße 91

Postanschrift
Für Briefsendungen:
Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin 10548 Berlin (keine Straßenangebe)
für Paketsendungen:
Turmstraße 91
Herrn



Sprechstunden
10247 Berlin Montag bis Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag auch 14.00 bis 15.00 Uhr


Sehr geehrter Herr G.,


Das auf Ihre Strafanzeige vom 19. April 2001

gegen Schröder u.a.

wegen Volksverhetzung pp.

Eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte i.S.v. § 152 Abs. 2 stop für ein strafbares Verhalten der Beschuldigten schon nach Ihrem Anzeigenvorbringgen nicht vorliegen.

Der Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB ist durch den inkriminierten Artikel nicht erfüllt.


Es kann insofern dahinstehen, ob es sich bei den Leinenzwangshaltern um Teile der Bevölkerung handelt, da in dem Artikel weder zum Hass gegen solche aufgestachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie aufgefordert noch ihr eMenschenwürde dadurch angegriffen wird, dass Teile diese Teile beschimpft, böswillig verächtlich oder verleumdet werden.

Aufstachelung zum Hass setzt ein Verhalten voraus, das obje2ktiv geeignet und subjeltiv bestimmt sein muß, eine gesteigerte, über bloße Verachtung und Ablehnung hinausgehende feindselige Haltung gegen die betreffende Bevölkerungsteile zu erzeugen oder zu verstärken. Die gleichwertige soziale Subjektqualität der Betroffenen muss in Frage gestellt werden. Nicht ausreichend sind demgegenüber Missachtungskundgaben, die möglicherweise auch anderen Person Anlass zu Abneigung und feindseliger Empfindung geben könnten.


Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, da es dem Verfasser dieses Artikels und den anderen Beschuldigten bei objektiver Betrachtung nicht darauf ankam, feindselige Gefühle gegen Hundehalter zu erzeugen bzw. gar deren Beseitigung zu fordern, sondern sie lediglich darauf hinweisen wollten, daß eine wirksame Lösung des Problems „Hundekot“ eine entsprechende Einsicht und eine2n diesbezüglichen Willen der Hundehalter voraussetze.

Ebensowenig wird in dem Artikel zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen, also diskriminierenden Handlungen, die den elementaren Geboten der Menschlichkeit widersprechen, aufgefordert.


Schließlich auch kein Angriff auf die Menschenwürde anderer i.S. § 130 StGB vor. Hierfür reicht eine auch beleidigende Beschimpfung in äußerst drastischer Form nicht aus, da § 130 StGB nicht die Funktion eines erweiterten Ehrenschutzes hat, sondern grundsätzlich voraussetzt, dass der Angriff gegen den Persönlichkeitskern des Betroffenen, gegen dessen Menschsein als solches bzw. dessen ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft gerichtet ist.

Daran fehlt es hier. Nach verständiger Würdigung sind in den letzten beiden Sätze des Artikels nicht in dem Sinne zu vestehen, dass der Verfasser des Artikels den Hundehaltern das „Menschsein“ absprechen und sie auf eine Stufe mit Hundekot stellen möchte; sie sind vielmehr im übertragenen Sinne zu verstehen, dass nach Ansicht des Verfassers letztlich nicht die Hunde, sondern ihre insofern nicht hinreichend sensibilisierten Halter für die Verschmutzung durch Hundekot verantwortlich sind.

Schließlich liegt auch keine – insofern allein in Betracht kommende – Beleidigung gem. § 185 StGB vor. Die Hundehalter sind ihrer Gesamtheit keine beleidigungsfähige Personengemeinschaft. Nur eine solche Personengemeinschaft, die eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Funktion erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann, genießt strafrechtlichen Ehrenschutz (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 22.12.1989,NstE“ Nr. 17 zu § 185).

Es liegt des weiteren keine Beleidigung aller Hundehalter unter einer Kollektivbezeichnung vor. Zum einen ist der fragliche Personenkreis nicht – wie erforderlich (vgl. hierzu Bayerisches Oberstes Landgericht, a.a.O.) – deutlich überschaubar.
Zum anderen wäre eine Beleidigung jedenfalls durch § 193 StGB gerechtfertigt. Nach dem insofern einschlägigen Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit), der auch auf die gem. § 193 StGB gebotene Güterabwägung zwischen Ehr- und Meinungsfreiheit einen wesentlichen Einfluß hat, stand es den Beschuldigten frei, sich mit den Problemen des Hundekots ktitisch auseinanderzusetzen und dabei auch scharfe und polemische Formulierungen, überspitzte und plakative Werungen zu gebrauchen (vgl. nur BGH, JR 1989, 514, ebenda, mit weiteren Nachweisen).

Nur die bloße Schmhkritik ist nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz bzw. § 193 StGB gedeckt.

Eine solche liegt jedoch nach obigen Ausführungen hier nicht vor.

Ein sonstiges strafbares Verhalten ist nicht ersichtlich.

Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholstraße 30-33, 10781 Berlin, zu. Durch Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist gewahrt.

Die Beschwerde darf sich jedoch nicht allein auf das Privatklagedelikt de § 185 StGB beschränken.

Etwaige zivilrechtlichen Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.


Hochachtungsvoll

(Fenn)
Staatsanwalt
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Ted ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 31 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Jep, leider ist es so - ich denke, der einzige Punkt, an dem man hätte ansetzen können, wäre die Beleidigung. Aber einige werden sich noch an das Endlos-Verfahren erinnern können, wo auf einem Plakat gedruckt wurde "Bundeswehr-Soldaten sind Mörder" oder so ähnlich.
Ich meine, das wurde nach Monaten der Prüfung ebenfalls eingestellt. Ähnlich verhält es sich mit dem Ausspruch "Alle Polizisten sind schießwütige Rambos", durch welchen ich mich ebenfalls gekränkt fühle aber niemals eine Beleidigungsklage durchkriegen würde.

Der Kreis der Hundehalter ist noch viel größer und undefinierter.

Eine Beleidigung muß nun mal laut Gesetz eine natürliche oder juristische Person direkt ansprechen.

a_ti_f01.gif

shevoice
 
Hi, she,

das ist so nicht ganz richtig.
Ich kann Dir im Chat mal ein Beispiel bringen, für das du mit Sicherheit bestraft wirst (was ich auch richtig finde).
Aber ist Dir in der Begründung aufgefallen, daß Hundehalter kein Teil der Bevölkerung sind? So steht es da wörtlich. Wenn dem so ist, ist d a s die wahre Begründung dafür, daß niemand beleidigt werden kann.
Noch eins: Der Ausspruch von Tucholsky (der dafür verurteilt wurde) ist heute lediglich ein Zitat und von daher nicht verfolgbar - oder tatsächlich nur sehr schwer: wenn Du beim Zitieren einen Formfehler machst:))

ansonsten wurde ja schon bestätigt, daß Soldaten auf Grund ihrer Aufgabenstellung immer in der potentiellen Situation des Mordens stehen (Töten aus niederen Beweggründen wie es so schön heißt).

Aber einer Menschengruppe das Menschsein abzusprechen (....sind die *******....also als Substantiv, nicht als zustand)soll nicht mindestens eine Beleidigung sein????

Gruß
Ted
Dobermann3
 
So direkt war es ja dann nicht formuliert - wenn die falschen Leute damit beschimpft werden, wird es eben auch dementsprechend ausgelegt.

Übrigens ist das mit der Schmähkritik ein ganz heikles Thema - wenn ich dran denk bring ich dazu mal was von nem Kollegen mit nach Düsseldorf.

Zu der Zeit des Bundeswehr-Verfahrens hab ich mich politisch recht wenig - besser gesagt gleich 0 interessiert.

a_ti_f01.gif

shevoice
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hundehalter sind die ******* an sich“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

F
Ich kenne auch einige, die auf mehr als 5 Hunde kommen, weil sie alte TS Hunde aufnehmen. Und bei Listenhunden höchstens 2. Man kanns auch übertreiben.
Antworten
3
Aufrufe
277
Dunni
Dunni
KsCaro
Hmmm... die Anfragen hatten sie bevor sie die Bilder rein gestellt haben. Aber da sie auch mietkauf anbieten, würde ich mal sagen, dass viele darauf hin eine Anfrage machen. Ich hab ja in letzter Zeit zwei Häuser verkauft und da kamen einfach so viele Fragen zu mietkauf. So viele Leute die ein...
Antworten
25
Aufrufe
1K
kitty-kyf
kitty-kyf
Fact & Fiction
Sehr gut. Ich hoffe, der wandert in den Knast. Wenn ich mir vorstelle, dass ich ihm als betroffene Hundehalterin im Gericht gegenüber sitzen müsste, wird mir richtig schlecht. Ich glaube, ich würde ausrasten, wenn ich ihn sehe.
Antworten
12
Aufrufe
940
Paulemaus
Paulemaus
Y
Können keine DSH, Malis oder Dobis gewesen sein. Die Verräter hätten gleich die Polizei gerufen. :lol:
Antworten
6
Aufrufe
560
Coony
Stinkstiefelchen
Ich find das ok. Besser als wenn die Hunde wieder die Leidtragenden wären. Erinnert mich an ein Zitat: Ich hasse Leute die sich Hunde halten, die haben keinen mut selbst zu beißen. Oder so ähnlich.
Antworten
3
Aufrufe
694
kitty-kyf
kitty-kyf
Zurück
Oben Unten