Hundehaftpflicht zahlt Verletzung nicht

  • 19. März 2024
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Hi Suki ... hast du hier schon mal geguckt?
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Versicherungen sind halt wirtschaftlich orientierte Unternehmen, bei einem Schaden von mehreren 100000€ wird versucht was geht um nicht zu zahlen. Ist assi aber leider die Praxis. Vielleicht würde die Sache anders aussehen, wenn der Mann sich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht/Verkehrsrecht genommen hätte. Allerdings ist genau das nicht wirklich einfach, weil die meisten Fachanwälte für Versicherungsrecht/Verkehrsrecht auf der Gegenseite, auf der Seite der Versicherung, arbeiten.
Interessant zu wissen finde ich, dass in solch einem Haftpflichtschaden dem Geschädigten eine anwaltliche Vertretung zusteht, also die entstehenden Kosten durch den Rechtsanwalt die Haftpflichtversicherung zu tragen hat.
 
  • 19. März 2024
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

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So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

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LG Meike mit Benny
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Irgendwie verstehe ich das nicht: Der Hund war versichert, der Mann bekommt trotzdem seit 2 Jahren kein Geld, und dennoch behauptet der Artikel, alles wäre einfacher, wenn es eine Pflichtversicherung für Hunde gäbe, dann kämen Geschädigte leichter an ihr Geld.
Müsste eine Pflichtversicherung zahlen, wo eine freiwillig abgeschlossene Versicherung nicht zahlen muss?
Kann mir das jemand erklären?
 
genau wie du geschrieben hast verstehe ich es. Wäre es eine Pflicht eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen und keine freiwillige Angelegenheit, würde es garkeine Duskussion, oder hier eine Klage, geben, dann ist es ein Haftpflichtschaden für den die Versicherung eintreten muß, so wie beim KFZ. Ob diese versucht sich nachträglich wieder die Kohle woanders zu holen ist für den Geschädigten erstmal Nebensache.
Ich habe mich beispielsweise schon länger gefragt, weshalb ich denn keine Probleme mit der Krankenkasse habe wegen Medikamente, Zusatzkosten bei Rollstühlen, längere Physiotherapiesitzungen ... bis mich eine nette Dame von der Krankenkasse mal aufklärte und mir sagte, die KK hole sich eh alles bei der Haftpflichtversicherung wieder.
 
Meines Wissens nach zahlt eine KFZ Versicherung auch nicht ohne zu prüfen, ob ein Verschulden des Versicherten vorliegt, oder der Geschädigte nicht eine Teilschuld hat.
Insbesondere auch nicht im Voraus und klärt dann in Ruhe!
Und wenn die Schadenregulierung einfacher wäre, wenn die Hundehaftplichtversicherung, per Gesetz, vorgeschrieben ist dürfte es, hier in NDS, ja keine Probleme mehr geben!
 
  • 19. März 2024
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Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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ein KFZ kann ich garnicht anmelden, sprich Nummernschilder bekommen um damit fahren zu können, ohne den Nachweis der Haftpflicht. Auch wenn eine Versicherungspflicht in NDS gilt, kann ich mir aber trotzdem einen Hund zulegen ohne den zu versichern.

Die Haftpflicht (beim KFZ) kann ich auch direkt zum Schadensersatz verdonnern ohne überhaupt vor Gericht mit dem Fahrer/Halter zu gehen. Mal ganz von dem ganzen hin- und hergeschreibsel zwischen den Parteien und den Monaten an Zeit bis sowas irgendwann mal vor Gericht geklärt ist abgesehen. Dann bekomme ich auch meinen Schaden ersetzt obwohl der Fahrer/Halter beispielsweise Insolvent ist. So bin ich mir auch sicher, egal ob ich eine Teilschuld habe oder eben ganz schuld bin, der Geschädigte/die Gegenseite bekommt den Schaden auf jeden Fall ersetzt. Das finde ich schonmal fair.

Nein die KFZ-Haftpflicht zahlt natürlich nicht direkt ohne das die Haftung geklärt ist aber der Vorteil ist, nach dem Gesetz, haben sich die beiteiligten Haftpflichtversicherungen um diese Frage zu kümmern. Auch hier gibts weniger Stress für den Versicherungsnehmer.
 
ein KFZ kann ich garnicht anmelden, sprich Nummernschilder bekommen um damit fahren zu können, ohne den Nachweis der Haftpflicht. Auch wenn eine Versicherungspflicht in NDS gilt, kann ich mir aber trotzdem einen Hund zulegen ohne den zu versichern...............

Ein Auto kann ich mir auch zulegen, ohne eine Haftlichtversicherung und damit fahren auch!;)

Nee, im Ernst - es gibt Gemeinden, die einen Versicherungsnachweis verlangen, wenn man den Hund anmelden will.
Ist aber noch alles andere, als einheitlich!
 
Ganz nebenbei - auch die Kfz-Haftpflicht hat gar keine Probleme damit, ihre Leistungspflicht in einem langjährigen Rechtstreit klären zu lassen...
 
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