Hundegesetz, MK, Leine

wölfin

10 Jahre Mitglied
Hallo allerseits,

sowohl das Hundegesetz Berlin als auch Brandenburg sieht für (vermeintlich) gefährliche Hunde den Leinen- und Maulkorbzwang vor. Zum MK heißt es, dieser habe beißsicher zu sein, die Leine darf max. 2 m lang sein.

Gibt es bereits irgendwelche Entscheidungen, Anordnungen, Urteile, wie MK bzw. Leine beschaffen sein müssen?

Ich habe derzeit ein solches Problem. Bei meinem Rüden verwende ich auf den Kurzgängen gerne den Nylonmaulkorb (sieht nicht so gefährlich aus), bei längeren Ausgängen bzw. bei heißem Wetter trägt er den Drahtbeißkorb. Das Vet.-Amt meint nun, der Nylonmaulkorb sei kein Maulkorb. Zur Leine wird mir vorgeworfen, eine Flexileine erfülle nicht den Anspruch des Hundegesetzes. Doch die Flexi ist auf 2m eingekürzt.

Mir wurde nun ein Bußgeld angedroht wegen angeblichen Verstoßes gegen das Hundegesetz bzw. den Leinen- und MK-Zwang.

Hat irgendjemand bereits Erfahrungen zu dieser Problemaik?

Vielen Dank vorab für eine Info.

LG
Anja
 
  • 19. April 2024
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Hi wölfin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Anja !
Warum nimmst Du nicht wirklich eine 2-m-Leine ? Bei einer Flexi kann die Arretierung versagen ect.
Was den Nylon-MK betrifft, hat sich Dein OA wirklich weit aus dem Fenster gelehnt ! Den benutzt meine TÄ bei "Problemhunden" , und die will sich wirklich nicht beißen lassen !
Frag doch mal in Düppel nach , welche Form "Beißschutz" die TÄ dort verwenden , m.A. nach den Nylon-MK !

LG Vera
 
Hallo Vera,

die Flexi ist einfach bequemer, da man diese immer auf der "passenden" Länge hat und nicht erst großartig die Leine aufwickeln muss.

LG
Anja
 
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