Hallo allerseits,
sowohl das Hundegesetz Berlin als auch Brandenburg sieht für (vermeintlich) gefährliche Hunde den Leinen- und Maulkorbzwang vor. Zum MK heißt es, dieser habe beißsicher zu sein, die Leine darf max. 2 m lang sein.
Gibt es bereits irgendwelche Entscheidungen, Anordnungen, Urteile, wie MK bzw. Leine beschaffen sein müssen?
Ich habe derzeit ein solches Problem. Bei meinem Rüden verwende ich auf den Kurzgängen gerne den Nylonmaulkorb (sieht nicht so gefährlich aus), bei längeren Ausgängen bzw. bei heißem Wetter trägt er den Drahtbeißkorb. Das Vet.-Amt meint nun, der Nylonmaulkorb sei kein Maulkorb. Zur Leine wird mir vorgeworfen, eine Flexileine erfülle nicht den Anspruch des Hundegesetzes. Doch die Flexi ist auf 2m eingekürzt.
Mir wurde nun ein Bußgeld angedroht wegen angeblichen Verstoßes gegen das Hundegesetz bzw. den Leinen- und MK-Zwang.
Hat irgendjemand bereits Erfahrungen zu dieser Problemaik?
Vielen Dank vorab für eine Info.
LG
Anja
sowohl das Hundegesetz Berlin als auch Brandenburg sieht für (vermeintlich) gefährliche Hunde den Leinen- und Maulkorbzwang vor. Zum MK heißt es, dieser habe beißsicher zu sein, die Leine darf max. 2 m lang sein.
Gibt es bereits irgendwelche Entscheidungen, Anordnungen, Urteile, wie MK bzw. Leine beschaffen sein müssen?
Ich habe derzeit ein solches Problem. Bei meinem Rüden verwende ich auf den Kurzgängen gerne den Nylonmaulkorb (sieht nicht so gefährlich aus), bei längeren Ausgängen bzw. bei heißem Wetter trägt er den Drahtbeißkorb. Das Vet.-Amt meint nun, der Nylonmaulkorb sei kein Maulkorb. Zur Leine wird mir vorgeworfen, eine Flexileine erfülle nicht den Anspruch des Hundegesetzes. Doch die Flexi ist auf 2m eingekürzt.
Mir wurde nun ein Bußgeld angedroht wegen angeblichen Verstoßes gegen das Hundegesetz bzw. den Leinen- und MK-Zwang.
Hat irgendjemand bereits Erfahrungen zu dieser Problemaik?
Vielen Dank vorab für eine Info.
LG
Anja