Mu-Bu
10 Jahre Mitglied
Nabend an alle,
ich würd mir gern einen Amstaff zulegen (naja nicht irgendeinen sonder Efe aus der Staffhilfe, wenn es alles klappt und er noch da sein sollte wenn sich hier alle einig sind).
Wohne zur Zeit in einer 62m² Wohnung in Braunschweig und bin 21 Jahre alt.
Hab auch schon den Gesetzestext von Niedersachsen durchgelesen (jedenfalls hab ich es versucht, weil wenn ich Gesetzestexte sehe krieg ich nen kollaps).
Hab dann einfach mal beim OA angerufen, der meinte das es in Niedersachsen keine auflagen für "Soka´s" mehr gibt, weil die alle abgeschafft worden sind, also die Auflagen.
Lediglich muss ich anstatt 120€, 600€ Steuern zahlen weil es ein Anlagenhund ist.
(was für eine Bezeichnung ist das denn bitte schön??)
("Ironie-on" wenn ich ca 6km weiter weg von meiner jetzigen Wohnung wohnen würde, dann würde ich nur 60€ zahlen weil ich in ne andere Region komme in der man für "Soka´s" nix extra zahlen muss "Ironie-off")
Jetzt steht aber auf der Internetseite von Braunschwieg dies hier:
Informationen
Wenn Sie einen Hund halten möchten, von welchem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte, benötigen Sie nach § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) eine behördliche Erlaubnis. Als gefährliche Hunde gelten in diesem Zusammenhang Hunde, die durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen haben.
Besonderheiten:
Antragsfristen:
Die erforderlichen Unterlagen (Ergebnis des Wesenstestes, Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis über Kennzeichnung des Hundes) sind innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung vorzulegen.
Also muss der Amstaff doch nen Wesenstest machen, oder nur wenn er auffällig war?
Und wie ist das mit der Persönlichkeit gemeint? Muss ich mich da vorstellen und die beurteilen dann anhand meines aussehens ob ich dazu in der lage bin?
Und was verstehen die unter sachkundig?
Und dann noch ne Frage, der Hund würde ja aus Berlin kommen. Muss ich da was besonderes beachten oder vorweisen?
*Hoffe werd für meine Fragen nicht verhauen*
Will das nur alles vorher genau geklärt haben, bevor es dann hinterher unnötigen Ärger gibt den man hätte leicht verhindern können.
Gruß Daniel
ich würd mir gern einen Amstaff zulegen (naja nicht irgendeinen sonder Efe aus der Staffhilfe, wenn es alles klappt und er noch da sein sollte wenn sich hier alle einig sind).
Wohne zur Zeit in einer 62m² Wohnung in Braunschweig und bin 21 Jahre alt.
Hab auch schon den Gesetzestext von Niedersachsen durchgelesen (jedenfalls hab ich es versucht, weil wenn ich Gesetzestexte sehe krieg ich nen kollaps).
Hab dann einfach mal beim OA angerufen, der meinte das es in Niedersachsen keine auflagen für "Soka´s" mehr gibt, weil die alle abgeschafft worden sind, also die Auflagen.
Lediglich muss ich anstatt 120€, 600€ Steuern zahlen weil es ein Anlagenhund ist.
(was für eine Bezeichnung ist das denn bitte schön??)
("Ironie-on" wenn ich ca 6km weiter weg von meiner jetzigen Wohnung wohnen würde, dann würde ich nur 60€ zahlen weil ich in ne andere Region komme in der man für "Soka´s" nix extra zahlen muss "Ironie-off")
Jetzt steht aber auf der Internetseite von Braunschwieg dies hier:
Informationen
Wenn Sie einen Hund halten möchten, von welchem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte, benötigen Sie nach § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) eine behördliche Erlaubnis. Als gefährliche Hunde gelten in diesem Zusammenhang Hunde, die durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen haben.
Besonderheiten:
- Der Hundehalter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- der Hundehalter muss zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein,
- der Hund muss einen Wesenstest bei einem autorisierten Tierarzt seine Sozialverträglichkeit nachgewiesen haben,
- der Hund muss mit einer Tätowierung oder einem implantierten Chip eindeutig identifizierbar sein,
- für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Antragsfristen:
Die erforderlichen Unterlagen (Ergebnis des Wesenstestes, Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis über Kennzeichnung des Hundes) sind innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung vorzulegen.
Also muss der Amstaff doch nen Wesenstest machen, oder nur wenn er auffällig war?
Und wie ist das mit der Persönlichkeit gemeint? Muss ich mich da vorstellen und die beurteilen dann anhand meines aussehens ob ich dazu in der lage bin?
Und was verstehen die unter sachkundig?
Und dann noch ne Frage, der Hund würde ja aus Berlin kommen. Muss ich da was besonderes beachten oder vorweisen?
*Hoffe werd für meine Fragen nicht verhauen*
Will das nur alles vorher genau geklärt haben, bevor es dann hinterher unnötigen Ärger gibt den man hätte leicht verhindern können.
Gruß Daniel