schröder's nightmare
Streit um Atos: "Sind doch keine Prozesshansel"
Nun steht es fest,und zwar unwiederruflich: Atos,dreijähriger Rottweilerrüde der Familie Wilczek, darf in der Wohnung am Rodelandweg bleiben. Das Urteil des Amtsgerichts (Az.:116C4405/00) im Prozess zwischen Vermieter Wiederaufbau Gmbh und den Kampfhundehaltern Martin und Iwona Wilczek wird rechtskräftig. Nach reiflicher Überlegung habe man sich entschieden, auf eine Berufung gegen das Urteil zu verzichten, teilte Wiederaufbau-Vorstand Werner Wedekin der BZ kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist mit.
Als Klägerin hatte die Wiederaufbau die Abschaffung des Hundes beantragt-ein Ansinnen, das das Gericht( unter Hinweis auf eine Anfang1998von der Klägerin selbst erteilte Genehmigung) am 12. Dezember als unbegründet abwies. Wie es in der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung heißt, habe die Wiederaufbau als Vermieterin keinen Anspruch auf "Unterlassung der Hundehaltung" (gemäß Paragraph 550 BGB). Ein vertragswiedriger Gebrauch der Mietwohnung liege nicht vor.
KEINE ÖFFENTLICHE BEDENKEN
Im Übrigen sei die Klägerin nicht berechtigt gewesen, die einmal erteilte Genehmigung zur Haltung des Hundes nur deshalb zu wiederrufen, weil dieser als Rottweiler in die Liste der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung aufgenommen wurde. Im Gegenteil: Daraus, das die Verordnung vorschreibe, das Rottweiler außerhalb einer Privatwohnung stets mit Maulkorb und angeleint zu führen sind,sei zu entnehmen, das öffentlich-rechtlich keine Bedenken bestehen, Hunde dieser Rasse zu halten.
BEHERRSCHBARES RISIKO
Das bei Tieren dieser Größe zweifellos vorhandene " Risiko von Fremdgefährdung" lasse sich so das Gericht, durch das ordnungsgemäße Ausführen mit Maulkorb und Leine ausreichend beherrschen. Ein Grund zum Wiederruf einer erteilten Erlaubnis komme somit erst dann in Betracht, wenn ein Hundehalter sich als unzuverlässig erwiesen hat, daß heißt, den Hund ohne Maulkorb und Leine ausgeführt und dadurch andere Mieter belästigt hat. Dieser Argumentation will sich nun auch die Wiederaufbau beugen. Wir sind doch keine Prozesshansel, die einen Fall unbedingt bis zum Ende durchfechten, erklärt Werner Wedekin in einer Stellungnahme - zumal die Zahl der gemeldeten Kampfhunde in Wiederaufbau-Wohnungen ohnehin sehr gering sei (in Braunschweig gibt es diesen Zahlen zufolge nur drei Kampfhunde in ca. 4500 Wohnungen). Künftig, kündigte Wedekin aber gleichzeitig an, werde man keine Gefahrtiere mehr genehmigen. "Diesen Passus haben wir inzwischen in unsre Mietverträge eingearbeitet."
Nun steht es fest,und zwar unwiederruflich: Atos,dreijähriger Rottweilerrüde der Familie Wilczek, darf in der Wohnung am Rodelandweg bleiben. Das Urteil des Amtsgerichts (Az.:116C4405/00) im Prozess zwischen Vermieter Wiederaufbau Gmbh und den Kampfhundehaltern Martin und Iwona Wilczek wird rechtskräftig. Nach reiflicher Überlegung habe man sich entschieden, auf eine Berufung gegen das Urteil zu verzichten, teilte Wiederaufbau-Vorstand Werner Wedekin der BZ kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist mit.
Als Klägerin hatte die Wiederaufbau die Abschaffung des Hundes beantragt-ein Ansinnen, das das Gericht( unter Hinweis auf eine Anfang1998von der Klägerin selbst erteilte Genehmigung) am 12. Dezember als unbegründet abwies. Wie es in der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung heißt, habe die Wiederaufbau als Vermieterin keinen Anspruch auf "Unterlassung der Hundehaltung" (gemäß Paragraph 550 BGB). Ein vertragswiedriger Gebrauch der Mietwohnung liege nicht vor.
KEINE ÖFFENTLICHE BEDENKEN
Im Übrigen sei die Klägerin nicht berechtigt gewesen, die einmal erteilte Genehmigung zur Haltung des Hundes nur deshalb zu wiederrufen, weil dieser als Rottweiler in die Liste der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung aufgenommen wurde. Im Gegenteil: Daraus, das die Verordnung vorschreibe, das Rottweiler außerhalb einer Privatwohnung stets mit Maulkorb und angeleint zu führen sind,sei zu entnehmen, das öffentlich-rechtlich keine Bedenken bestehen, Hunde dieser Rasse zu halten.
BEHERRSCHBARES RISIKO
Das bei Tieren dieser Größe zweifellos vorhandene " Risiko von Fremdgefährdung" lasse sich so das Gericht, durch das ordnungsgemäße Ausführen mit Maulkorb und Leine ausreichend beherrschen. Ein Grund zum Wiederruf einer erteilten Erlaubnis komme somit erst dann in Betracht, wenn ein Hundehalter sich als unzuverlässig erwiesen hat, daß heißt, den Hund ohne Maulkorb und Leine ausgeführt und dadurch andere Mieter belästigt hat. Dieser Argumentation will sich nun auch die Wiederaufbau beugen. Wir sind doch keine Prozesshansel, die einen Fall unbedingt bis zum Ende durchfechten, erklärt Werner Wedekin in einer Stellungnahme - zumal die Zahl der gemeldeten Kampfhunde in Wiederaufbau-Wohnungen ohnehin sehr gering sei (in Braunschweig gibt es diesen Zahlen zufolge nur drei Kampfhunde in ca. 4500 Wohnungen). Künftig, kündigte Wedekin aber gleichzeitig an, werde man keine Gefahrtiere mehr genehmigen. "Diesen Passus haben wir inzwischen in unsre Mietverträge eingearbeitet."