Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Freilaufflächen besteht grundsätzlich erstmal nicht!
Das OLG Hamm hat in eine Urteil festgestellt, dass ein genereller Leinenzwang innerhalb einer Gemeinde nur dann zulässig ist, wenn die Gemeinde eine Auslaufmöglichkeit zur Verfügung stellt. Diese Entscheidung hat aber auch nur für den Gerichtsbezirk des OLG Hamm Gültigkeit.
Die meisten Erfahrungswerte findet man in Hamburg, da dort ein genereller Leinenzwang herrscht und deshalb etwas über 100 Freilaufflächen eingerichtet wurden.
Informationen erhälts du hier:
Die Stadt Hamburg hat auch Globalrichtlienen für die Errichtung von Freilaufgeländen erlassen, in denen Grundsätzliches geregelt ist!
Weitere Info:
Das Internet bietet sonst wenig Informationen zu dem Thema.
(nur während der Brut- und Setzziet.)
Mit dem Thema habe ich mich die letzte Zeit sehr intensiv beschäftigt, da ich als Angehöriger einer Interessengemeindschaft von Hundehaltern für meine Heimatstadt eine Abhandlung dazu geschrieben habe. Wir haben hier die Anforderung, dass aus den Reihen der Hundehalter eine Person eine Freilauffläche für Hunde bei der Stadt beantragt hat.
Die Vertreter der Stadt sind unwissend in Bezug auf mögliche Anforderungen an ein solches Gelände. Zwar hat man eine Fläche in der Größenordnung 6000 - 7000m² zur Diskussion gestellt, aber bereits bei dem ersten Gespräch hat sich herrausgestellt, dass die Fläche den Anforderungen nicht gerecht wird.
Erfahrungsberichte habe ich von den Städten Bielefeld, Gütersloh und Münster erhalten, die alle unterschiedlche Lösungen für den Hundefreilauf realisiert haben.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang Bielefeld. Hier hat man in den letzten Jahren die Anzahl der Freilaufflächen von über 20 auf 2 reduziert. Die Freilaufflächen wurden als extrem problematisch beschrieben.
Hiermal die Inhaltsübersicht meiner Abhandlung:
1. Grundsätzliche Kriterien
2. Anforderung an die Größe der Grundfläche
3. soziale Komponente
4. Ausstattung
5. Erreichbarkeit für die Hundehalter
6. soziale Selbstverwaltung
7. Pflege der Fläche
8. Besonderheiten der Fläche "Flur 37"
9. Meinungen der Hundehalter
10. Erfahrungsberichte
Letztlich bleibt es jeder Gemeinde selbst überlassen, ob und wie diese eine Freilauffläche einrichtet. Mit meiner Heimatstadt sind wir uns dahingehend einnig, dass eine Freilauffläche nicht zwingend erforderlich ist, da wir eine ländliche Gemeinde sind.
LG
Stinker