Blühende Landschaften im Osten durch Hunde-Zwangsversteigerung
Zehnfache Kampfhundesteuer/Hunde-Zwangsversteigerung bei Steuerschuld
Woldegk/M.-V., 21.7.01
Gefährliche Hunde werden nun auch in Woldegk gesondert besteuert. Darüber
einigten sich die Stadtvertreter während ihrer jüngsten Zusammenkunft. Für
den ersten und jeden weiteren dieser so genannten Kampfhunde müssen die
Halter jetzt tief in die Tasche greifen: 255 Euro, also rund 500 Mark,
sind zu berappen.
Elf solcher Hunde sind derzeit in der Mühlenstadt registriert.
Nur etwa ein Zehntel davon kostet die Steuer für die anderen Hunde. Laut
Satzung kostet ein Hund 20 Euro, für den zweiten Hunde müssen 35 Euro
bezahlt werden und für jeden weiteren Hunde ebenfalls 35 Euro.
Bei den Abgeordneten löste die Satzung zunächst einige Diskussionen aus.
Nicht die Klausel über die hohen Steuern für die Tiere, die laut
Hundehalterverordnung als gefährlich gelten, sorgte dafür, sondern die
Steuerermäßigung oder auch Steuerbefreiung für Jagdhunde. Hobbyjägern war
in der Satzung nur eine Steuerermäßigung zugedacht. Gebrauchshunden von
Forstmitarbeitern wurde aber eine Steuerbefreiung zugebilligt. "Dadurch
wird ein Unterschied zwischen grünen und grauen Jägern gemacht", meinte
Abgeordneter Rainer Diesterweg. Schließlich einigten sich die
Stadtvertreter darauf, die Satzung dahingehend zu ändern, sowohl
Forstmitarbeitern wie auch privaten Jägern keine Steuerbefreiung, sondern
eine Steuerermäßigung einzuräumen.
Klärungsbedarf gab’s auch über den Paragraphen, der die "Folgen bei
Nichtentrichtung der Steuern" regelt. Da heißt es in der Satzung: "Hunde,
für die von dem Halter die Steuer nicht entrichtet wird und die der
Hundehalter nicht binnen einer angemessenen Frist abschafft, können
eingezogen und versteigert werden."
Das Einziehen des Vierbeiners stieß bei einigen Abgeordneten auf Protest.
Woldegks Bürgermeister Christian Höhn verwies allerdings darauf, dass "das
Einziehen des Hundes das letzte Mittel ist, um die Steuern beizubringen".
Bevor zum Hund gegriffen werde, müsse der Vollstrecker auf andere
Möglichkeiten zurückgreifen. Landet das Tier allerdings tatsächlich im
Tierheim, muss der säumige Hundehalter die Kosten dafür auch noch tragen.
[
Zehnfache Kampfhundesteuer/Hunde-Zwangsversteigerung bei Steuerschuld
Woldegk/M.-V., 21.7.01
Gefährliche Hunde werden nun auch in Woldegk gesondert besteuert. Darüber
einigten sich die Stadtvertreter während ihrer jüngsten Zusammenkunft. Für
den ersten und jeden weiteren dieser so genannten Kampfhunde müssen die
Halter jetzt tief in die Tasche greifen: 255 Euro, also rund 500 Mark,
sind zu berappen.
Elf solcher Hunde sind derzeit in der Mühlenstadt registriert.
Nur etwa ein Zehntel davon kostet die Steuer für die anderen Hunde. Laut
Satzung kostet ein Hund 20 Euro, für den zweiten Hunde müssen 35 Euro
bezahlt werden und für jeden weiteren Hunde ebenfalls 35 Euro.
Bei den Abgeordneten löste die Satzung zunächst einige Diskussionen aus.
Nicht die Klausel über die hohen Steuern für die Tiere, die laut
Hundehalterverordnung als gefährlich gelten, sorgte dafür, sondern die
Steuerermäßigung oder auch Steuerbefreiung für Jagdhunde. Hobbyjägern war
in der Satzung nur eine Steuerermäßigung zugedacht. Gebrauchshunden von
Forstmitarbeitern wurde aber eine Steuerbefreiung zugebilligt. "Dadurch
wird ein Unterschied zwischen grünen und grauen Jägern gemacht", meinte
Abgeordneter Rainer Diesterweg. Schließlich einigten sich die
Stadtvertreter darauf, die Satzung dahingehend zu ändern, sowohl
Forstmitarbeitern wie auch privaten Jägern keine Steuerbefreiung, sondern
eine Steuerermäßigung einzuräumen.
Klärungsbedarf gab’s auch über den Paragraphen, der die "Folgen bei
Nichtentrichtung der Steuern" regelt. Da heißt es in der Satzung: "Hunde,
für die von dem Halter die Steuer nicht entrichtet wird und die der
Hundehalter nicht binnen einer angemessenen Frist abschafft, können
eingezogen und versteigert werden."
Das Einziehen des Vierbeiners stieß bei einigen Abgeordneten auf Protest.
Woldegks Bürgermeister Christian Höhn verwies allerdings darauf, dass "das
Einziehen des Hundes das letzte Mittel ist, um die Steuern beizubringen".
Bevor zum Hund gegriffen werde, müsse der Vollstrecker auf andere
Möglichkeiten zurückgreifen. Landet das Tier allerdings tatsächlich im
Tierheim, muss der säumige Hundehalter die Kosten dafür auch noch tragen.
[